Entscheidung soll heute fallen

Urologen gegen OTC-Switch von Sildenafil

Berlin - 25.01.2022, 13:45 Uhr

Sildenafil ohne Rezept? Viel zu gefährlich, meint der BvDU. (Foto: IMAGO / Jürgen Ritter)

Sildenafil ohne Rezept? Viel zu gefährlich, meint der BvDU. (Foto: IMAGO / Jürgen Ritter)


Der Bundesverband der Deutschen Urologen hält einen möglichen OTC-Switch von Sildenafil für zu riskant. Es bestünden „relevante Risiken bei der ungeprüften Einnahme“ von PDE-5-Hemmern, warnt der BvDU. Er fordert den Sachverständigenrat auf, von einer Entlassung aus der Verschreibungspflicht abzusehen. Die Entscheidung des Gremiums wird heute erwartet.

Viagra ohne Rezept – auch in den Publikumsmedien findet der mögliche OTC-Switch von Sildenafil große Beachtung. Heute soll die Entscheidung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht fallen, ob der PDE-5-Hemmer zur oralen Anwendung künftig auch ohne Rezept in den Apotheken erhältlich sein wird. Der Bundesverband der deutschen Urologen (BvDU) warnt im Vorfeld der Beratungen noch einmal eindringlich vor diesem Schritt.

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„Es bestehen relevante Risiken bei der ungeprüften Einnahme durch den freien Zugang zu PDE-5-Hemmern, zu denen auch Sildenafil gehört“, erklärt die BvDU-Präsidentin Catrin Steiniger dazu in einer Pressemitteilung vom heutigen Dienstag. Aus diesen Risiken können demnach Komplikationen und Nebenwirkungen resultieren, die eine Gefährdung des Patienten nach sich ziehen. Nur durch eine ärztliche Beratung und Untersuchung können der Mitteilung zufolge Kontraindikationen ausgeschlossen und das Risikoprofil für den individuellen Patienten erkannt und vermieden werden. „Die Verschreibungspflicht von Sildenafil sollte, unabhängig von der Dosierungsstärke, weiterhin bestehen bleiben und durch eine ärztliche Verordnung gerechtfertigt werden“, betont Steiniger.

Wann genau darf Sildenafil nicht eingenommen werden? Zu den Kontraindikationen zählt laut BvDU zum Beispiel die gleichzeitige Behandlung mit Nitraten, instabile Angina pectoris, eine schwere Herzinsuffizienz sowie ein kürzlich erlittener Schlaganfall oder Herzinfarkt. „Ebenso ist der freie Zugang für Patienten unter 18 Jahren und für Frauen aktuell nicht durch die Zulassung des Präparates abgesichert.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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