Plakat soll Betrüger abschrecken

„Wir erstatten in jedem Fall eine Anzeige“

Berlin - 20.12.2021, 14:00 Uhr

LAV und LAK gehen gemeinsam gegen Betrügereien mit gefälschten Impfnachweisen vor. (Quelle: LAV / LKA BW)

LAV und LAK gehen gemeinsam gegen Betrügereien mit gefälschten Impfnachweisen vor. (Quelle: LAV / LKA BW)


Kein Tag vergeht, ohne dass es Polizeinachrichten zu gefälschten Impfpässen gibt. Am vergangenen Freitag hat ein 18-Jähriger in Hagen eine Apothekenmitarbeiterin angegriffen, als diese ihn auf einen mutmaßlich gefälschten Impfpass ansprach. In Baden-Württemberg startet das Landeskriminalamt jetzt zusammen mit dem Landesapothekerverband eine Plakataktion – die klare Botschaft: Wer betrügen will, muss mit einer Anzeige rechnen.

Während bis vor einem Monat rechtlich unsicher war, ob und inwieweit Impfpassfälschungen und der Gebrauch gefälschter Impfdokumente überhaupt strafbar sind, ist die Rechtslage mittlerweile eindeutig: Wer „zur Täuschung im Rechtsverkehr“ unbefugt (als Person, die hierzu nicht berechtigt ist) oder unrichtig (als grundsätzlich befugte Person, also etwa Arzt/Ärztin oder Apotheker:in) Gesundheitszeugnisse ausstellt, ist ebenso strafbar wie diejenigen, die diese unrichtigen Gesundheitszeugnisse zu Täuschungszwecken gebrauchen. Und das sind nicht die einzigen Straftatbestände, die Ermittlungsbehörden in Betracht ziehen können. Auch eine klassische Urkundenfälschung kommt in Betracht, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Hinzukommen weitere besondere Fallkonstellationen und Strafbestimmungen im Infektionsschutzgesetz.

Die neuen Strafandrohungen scheinen allerdings noch keine allzu abschreckende Wirkung zu entfalten – sieht man von dem tragischen Fall ab, bei dem ein Mann in Brandenburg angeblich aus Furcht vor einer Bestrafung wegen einer Impfpassfälschung kürzlich seine ganze Familie und sich selbst getötet hat. Der Regelfall ist vielmehr, dass vor allem Apotheker:innen und Apothekenpersonal tagtäglich mit gefälschten Impfbüchern konfrontiert werden.

In Baden-Württemberg haben nun das Landeskriminalamt (LKA BW) und der Landesapothekerverband (LAV) eine gemeinsame Aktion gestartet, um potenzielle Betrüger:innen auf die möglichen Folgen ihres Handelns hinzuweisen. Dazu haben sie ein Plakat erstellt, das Apotheken für alle sichtbar aufhängen können. Die Botschaft ist: „Die Apotheken bringen Betrugsversuche zur Anzeige“, wie LAV-Präsidentin Tatjana Zambo erläutert. Andreas Stenger, Präsident des LKA BW, betont: „Wer einen gefälschten Impfausweis nutzt, begeht eine Straftat. Damit die geltenden Beschränkungen für Nichtgeimpfte zu umgehen, bringt andere Menschen in Gefahr. Das ist unverantwortlich und nicht hinnehmbar.“ Die Hoffnung ist also, dass es doch noch Menschen gibt, die sich von den drohenden Strafen abschrecken lassen und möglicherweise auch erkennen, warum ihr Verhalten nicht gebilligt werden kann.

Nicht das Apothekenteam gefährden!

Neben den Plakaten haben der LAV und das LKA BW eine Checkliste erstellt, die den Apothekenteams helfen soll, die Impfdokumente auf ihre Echtheit zu prüfen. Diese Checkliste ruft ausdrücklich dazu auf, bei einem Fälschungsverdacht die Polizei einzuschalten – auch dies ist nicht selbstverständlich, da man rechtlich durchaus darüber streiten kann, ob Apotheken möglicherweise Schweigepflichten verletzen, wenn sie dies tun. Doch mittlerweile ist ziemlich klar, dass die Ermittlungsbehörden sehr viel mehr Interesse daran haben, durch die Apotheken von möglichen Straftaten zu erfahren, als Apotheker:innen selbst zu verfolgen. Ein weiterer Appell an die Apotheken lautet: Wenn potenzielle Betrüger:innen aggressiv oder womöglich handgreiflich werden, geht die Sicherheit des Apothekenpersonals vor. „Bringen Sie sich und Ihr Team nicht in Gefahr. Prägen Sie sich in diesem Fall Tätermerkmale ein und rufen Sie umgehend die Polizei“, betont Stenger.

Tatsächlich gab es am vergangenen Freitag laut einer Pressemitteilung der Polizei Hagen einen Angriff auf eine Apothekenmitarbeiterin. Ein 18-jähriger Mann wollte die in seinem gelben Impfausweis festgehaltenen Impfungen digitalisieren lassen. Doch die Mitarbeiterin überprüfte die Chargennummern und stellte fest, dass diese nicht existent waren. Als sie den Mann mit ihrem Fälschungsverdacht konfrontierte und ihm mitteilte, dass sie ihm das Dokument nicht wieder aushändigen könne, wurde dieser aggressiv und schubste die Frau zu Boden. Der Filialleiter und ein weiterer Mitarbeiter der Apotheke konnten den Angreifer jedoch bändigen und hielten ihn fest, bis die alarmierten Polizeibeamten kamen.

Das Plakat können Sie hier herunterladen. Die Checkliste wird nicht publiziert, sondern nur den Apotheken zugeleitet.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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