Stellungnahmen der Apotheker, Tierärzte und Humanmediziner

ABDA fordert flexible Regelungen für COVID-19-Impfungen in Apotheken

Berlin - 08.12.2021, 13:45 Uhr

Auch Apotheker:innen sowie Tier- und Zahnärztinnen und -ärzte sollen künftig gegen COVID-19 impfen dürfen. (s / Foto: IMAGO / ZUMA Wire)

Auch Apotheker:innen sowie Tier- und Zahnärztinnen und -ärzte sollen künftig gegen COVID-19 impfen dürfen. (s / Foto: IMAGO / ZUMA Wire)


Im Eilverfahren will die Ampel ihr zweites Corona-Gesetz durch den Bundestag bringen. Nach dem Willen der Koalitionäre sollen schon bald auch Apotheker:innen sowie Zahn- und Tierärztinnen und -ärzte gegen COVID-19 impfen dürfen. Die ABDA dringt in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf auf flexible Regelungen: Sie wünscht sich etwa eine vorübergehende Lockerung der nach Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Raumeinheit. Zudem sollen auch zum Beispiel Rettungssanitäter:innen die Notfallschulungen vornehmen dürfen.

Für den heutigen Mittwochnachmittag ist die Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf der Ampel-Koalitionäre „zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ angesetzt. Normalerweise würde die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags stattfinden – da sich dieser aber noch nicht konstituiert hat, werden die Verbände im Hauptausschuss vorsprechen.

Der für die Apotheker:innen wichtigste Punkt im Gesetzentwurf ist das Vorhaben, sie in die Nationale Impfkampagne einzubeziehen. Am Tag, nachdem das Gesetz in seiner finalen Fassung im Bundesgesetzblatt erschienen ist, könnte es losgehen. Bis dahin ist es bereits nach aktueller Gesetzeslage möglich, dass Ärztinnen und Ärzte das Impfen an die Apotheken delegieren. Zudem soll es eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19 geben, etwa für Beschäftigte in Pflegeheimen.

In ihrer Stellungnahme zum Entwurf beschränkt sich die ABDA auf die Regelung, die die Apotheken unmittelbar betreffen wird: Um ihnen das Impfen gegen COVID-19 zu ermöglichen, ist geplant, einen neuen § 20b im Infektionsschutzgesetz (Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2) zu schaffen. Darin soll es künftig heißen:


(1)    Abweichend von § 20 Absatz 4 Satz 1 sind Zahnärzte, Tierärzte sowie Apotheker zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, berechtigt, wenn 
1. sie hierfür ärztlich geschult wurden und ihnen die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung bestätigt wurde und 
2. ihnen eine geeignete Räumlichkeit mit der Ausstattung zur Verfügung steht, die für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich ist, oder der Zahnarzt, der Tierarzt oder der Apotheker in andere geeignete Strukturen, insbesondere ein mobiles Impfteam, eingebunden ist.“

Geplanter § 20b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)


Auch Details zur ärztlichen Schulung sind im Folgenden festgeschrieben. Zudem wird die Bundesapothekerkammer verpflichtet, zusammen mit der Bundesärztekammer bis zum 31. Dezember 2021 ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung der Apotheker zu entwickeln.

Die ABDA unterstützt das Anliegen ausdrücklich. „Die Apothekerinnen und Apotheker sind bereit, ihren Beitrag zu diesem gesetzgeberischen Vorhaben zu leisten“, schreibt sie in ihrer Stellungnahme. Mit Blick auf den Gesetzentwurf hat die Bundesvereinigung allerdings einige Verbesserungsvorschläge. So regt sie zum Beispiel an, dass auch Rettungssanitäter:innen sowie Personen mit der Qualifikation zur Ausbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern die Schulungen zu den Notfallmaßnahmen anbieten dürfen sollen. Denn bei den Modellprojekten zur Grippeimpfung in den Apotheken habe sich gezeigt, dass es „schwierig ist, ausreichend ärztliche Referentinnen oder Referenten zu gewinnen. Dieser Umstand könnte dem gesetzgeberischen Wunsch nach einer zügigen Umsetzung des § 20b IfSG (neu) entgegenstehen.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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