Geplante Änderung der Coronavirus-Testverordnung

ABDA sieht das Testangebot schwinden

Berlin - 13.09.2021, 16:45 Uhr

(Foto: IMAGO / Sven Simon)

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Auch wenn es für eine Herdenimmunität noch nicht reicht: Die Zahl der Menschen in Deutschland, die gegen COVID-19 geimpft sind, steigt. Vor diesem Hintergrund plant das Bundesgesundheitsministerium, PoC-Antigen-Schnelltests auf Staatskosten in absehbarer Zeit einzuschränken. Zugleich will es die Vergütung der Leistungserbringer um 2 Euro je Test erhöhen. Die ABDA rechnet selbst bei einer höheren Honorierung damit, dass Testkapazitäten weiter abgebaut werden. Das erklärt sie in ihrer Stellungnahme zum jüngsten Referentenentwurf zur Änderung der Testverordnung.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Anfang September erneut einen Referentenentwurf zur Neufassung der Coronavirus-Testverordnung vorgelegt. Vorgesehen ist insbesondere, die Gruppe der Anspruchsberechtigten für kostenlose PoC-Antigen-Schnelltests massiv einzuschränken. Bürgertestungen für alle, wie sie derzeit noch in der Verordnung vorgesehen sind, soll es künftig nicht mehr geben. Das kostenlose Angebot soll sich ab dem 11. Oktober auf asymptomatische Personen beschränken, die das Impfangebot nicht wahrnehmen können – die sogenannten vulnerablen Personen.

Der Verordnungsentwurf zählt explizit drei Personengruppen auf: Das sind zunächst diejenigen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die 12- bis 17-Jährigen ist eine Übergangsfrist vorgesehen; sie dürfen sich noch bis zum 30. November 2021 kostenlos testen lassen. Weiterhin gelten als vulnerabel „Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten an solchen Studien teil­genommen haben“. Und als dritte Gruppe fallen unter die geplante neue Regelung „Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS- CoV-2 geimpft werden konnten“.

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Weiterhin sieht der Entwurf vor, dass Apotheken und andere berechtigte Leistungserbringer, die PoC-Tests auf SARS-CoV-2 anbieten, ab dem 1. November 10 Euro je durchgeführtem PoC-Test plus 3,50 Euro für die Sachkosten bekommen. Bisher erhalten die Anbieter insgesamt 11,50 Euro (8 Euro + 3,50 Euro) je Test.

Was sagt nun die ABDA dazu? Sie hat mittlerweile eine Stellungnahme zu den jüngsten Testverordnungsplänen des BMG vorgelegt. Darin heißt es:


Wir können nicht abschließend beurteilen, welche Wirkung diese Maßnahmen in ihrer Kombination auf die wünschenswerte flächendeckende Verfügbarkeit von testbereiten Leistungserbringern entfalten werden. Die Vergütungserhöhung ist zwar grundsätzlich geeignet, einen stärkeren Anreiz für ein Testangebot zu setzen. Gleichzeitig werden aber tendenziell sowohl die weiter steigende Anzahl geimpfter Personen als auch die Pflicht zur Selbstzahlung der Testkosten für einen breiteren Personenkreis eine deutliche Verringerung der Nachfrage bewirken. Vermutlich dürfte daher im Ergebnis insgesamt ein weiterer Abbau der Testkapazitäten zu erwarten sein. Ob dies im Hinblick auf zunehmende Impfdurchbrüche und steigende Inzidenzwerte sinnvoll ist, muss der Verordnungsgeber beurteilen.“

Stellungnahme der ABDA zum Referentenentwurf zur Neufassung der Coronavirus-Testverordnung (Stand: 1. September 2021) 




Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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