Corona-Schnelltests sollen kostenpflichtig werden

Bundesapothekerkammer begrüßt Bund-Länder-Beschluss

Berlin - 10.08.2021, 17:50 Uhr

 BAK-Präsident Thomas Benkert hofft, dass sich noch mehr Menschen gegen COVID-19 impfen lassen, wenn Tests auf SARS-CoV-2 kostenpflichtig werden.(Foto: ABDA)

 BAK-Präsident Thomas Benkert hofft, dass sich noch mehr Menschen gegen COVID-19 impfen lassen, wenn Tests auf SARS-CoV-2 kostenpflichtig werden.(Foto: ABDA)


Die Bundesapothekerkammer stellt sich hinter den Beschluss der Bund-Länder-Konferenz, kostenlose Bürgertests ab Oktober weitgehend abzuschaffen. Wenn solche Schnelltests auf SARS-CoV-2 künftig Geld kosten, werden sich mehr Menschen für eine Impfung gegen COVID-19 entscheiden, hofft BAK-Präsident Thomas Benkert.

Schluss mit Bürgertests auf Staatskosten: Wer sich ab dem 11. Oktober auf das Coronavirus testen lassen möchte, muss dafür bezahlen. So sieht es ein Beschluss vor, den Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) heute gemeinsam mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder gefasst hat. Die Hoffnung ist, dass sich dadurch mehr Menschen für eine Impfung entscheiden könnten – denn die Nationale Impfkampagne war jüngst ins Stocken geraten.

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Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt dieses Vorhaben jetzt in einer Pressemitteilung. „Wenn Schnelltests künftig Geld kosten, werden sich mehr Unentschlossene für eine Impfung entscheiden“, sagte demnach BAK-Präsident Thomas Benkert. „Dieser Weg ist gut, richtig und notwendig.“

Alle Menschen, für die kein Impfstoff zugelassen ist oder die sich aus individuellen medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen nach seinen Worten aber weiterhin wohnortnah kostenlose Schnelltests bekommen können, solange diese Zugangsvoraussetzung für bestimmte Aktivitäten sind. „Diese soziale Komponente muss aus Sicht der Apotheker als Heilberufler unbedingt gesichert sein, aber auch dafür haben sich die Regierungschefs ja heute ausdrücklich ausgesprochen.“ Derzeit tragen Benkert zufolge etwa 5.000 Apotheken bundesweit dazu bei, dass Schnelltests unbürokratisch und flächendeckend abgerufen werden können.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Hat die BAK dies begründet?

von Michael Mischer am 11.08.2021 um 11:54 Uhr

Ich stimme vollkommen zu, dass es Ziel sein muss, die Impfquote weiter zu erhöhen.

Ob aber der gewählte Weg, Druck durch Testpflichten und Kostentragung der Tests auszuüben, ein guter ist, das bezweifle ich:

Sterile Immunität ist für die Impfstoffe nicht belegt und auch nicht zu erwarten. Das bedeutet, dass sich auch Geimpfte anstecken können und dass Geimpfte potentiell auch als Überträger fungieren können. Was die Impfung bewirkt, ist der Schutz vor symptomatischer Erkrankung, insbesondere vor schwerwiegenden Erkrankungen für geimpfte Personen, also der Selbstschutz. Wie groß der Herdenschutz der Impfung für diejenigen ist, die nicht geimpft weren können, ist folglich noch nicht ganz klar.

Wäre es da nicht sinnvoller, die Testangebote und -verpflichtungen (auch für Geimpfte) beizubehalten, um Infektionsketten zu durchbrechen? Denn die Frage, wie Infektionsketten in einer Vierten Welle durchbrochen werden können, wird sich ja stellen.

Der nun gewählte Weg führt im Ergebnis doch dazu, dass es immer weniger Personen gibt, die Tests benötigen. Je weniger Tests aber in Anspruch genommen werden, desto weniger werden sie angeboten werden und desto weniger Testmöglichkeiten wird es für diejenigen geben, die (noch) nicht geimpft werden können oder sollen.

Wenn man das Gefühl hat, dass Impfungen unzureichend angenommen werden, dann sollte man doch besser direkt angreifen. Da kann man über Verpflichtungen diskutieren, aber auch darüber zu akzeptieren, dass Menschen, die sich gegen einen Schutz entscheiden, mit den (eventuell letalen) Konsequenzen leben müssen.

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