DAV und VDARZ verhandeln mit Kassen

Abrechnung der Hochwasser-Apotheken: Viele offene Fragen

Berlin - 27.07.2021, 13:45 Uhr

In den Hochwassergebieten sind vielerorts die bereits belieferten Papierrezepte mit den Apotheken abgesoffen. Wie bekommen die betroffenen Betriebe jetzt ihr Geld? (Foto: IMAGO / Reichwein) 

In den Hochwassergebieten sind vielerorts die bereits belieferten Papierrezepte mit den Apotheken abgesoffen. Wie bekommen die betroffenen Betriebe jetzt ihr Geld? (Foto: IMAGO / Reichwein) 


Der Deutsche Apothekerverband und der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren verhandeln derzeit mit dem GKV-Spitzenverband, wie die Abrechnung der vom Hochwasser geschädigten Apotheken aussehen könnte. Denn vielerorts sind die bereits belieferten Papierrezepte vernichtet. Zudem stellen sich drängende Fragen auch für jene Apotheken, die den Betrieb notdürftig am Laufen halten können.

In den Hochwassergebieten kämpfen die betroffenen Apotheken noch immer mit den Folgen der Flut. Viele sind vollkommen zerstört, bereits belieferte Rezepte vernichtet oder stark beschädigt. Wer noch dienstbereit ist, muss vereinzelt ohne Strom auskommen. Das bringt massive Schwierigkeiten mit sich, zum Beispiel was das Erfüllen der Rabattverträge betrifft.

Mehr zum Thema

Stromausfall, zerstörte Arztpraxen, fehlende Rezeptvordrucke

„Wir haben hier unsere eigenen Gesetze geschaffen“

Wie sollen die Betriebe nun an ihr Geld kommen? Dazu verhandeln derzeit der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die betroffenen Apotheken dürften die Ergebnisse mit Spannung herbeisehnen, denn sie stehen aktuell vor vielfältigen Problemen.

Viele offene Fragen

Lösungen müssen die Verhandlungspartner zum Beispiel für jene Apotheken finden, in denen die Flut die bereits belieferten Papierrezepte unbrauchbar gemacht hat. Denn digitale Daten, etwa aus dem Warenwirtschaftssystem, sind im Rahmenvertrag nicht als Abrechnungsgrundlage vorgesehen. Auch müssen Fristen hinterfragt werden, da zwar Rezepte eingereicht werden können, aber eben zu spät und nur beschädigt.

Gleichzeitig gilt es, jene Apotheken in den Blick zu nehmen, die derzeit unter widrigen Bedingungen versuchen, die Arzneimittelversorgung im Katastrophengebiet aufrechtzuerhalten. Einige von ihnen können aktuell ihre EDV nicht nutzen, zum Beispiel, weil der Strom ausgefallen ist. Die Rabattverträge einzuhalten, ist ihnen also nahezu unmöglich. Auch ob eine Zuzahlung fällig wird und wenn ja, in welcher Höhe, ist für sie nicht erkennbar. Zudem stellt sich in einigen Fällen die Frage, wie jene Menschen, denen die Flut ihr gesamtes Hab und Gut davon gespült hat, diese Zuzahlungen leisten sollen. Auch wurden und werden im Rahmen der Notfallversorgung dringend benötigte Arzneimittel auf Privatrezepte verordnet. Auch hier gilt es pragmatische Lösungen für die Erstattung zu finden.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

DAV und VDARZ verhandeln mit den Krankenkassen

Hochwasserkatastrophe: Wie läuft die Abrechnung?

Drei Monate nach der Flut: Millionen-Schäden bei Apotheken und die Kunden „im Exil“

Bilanz ziehen nach der Flutkatastrophe

Wie betroffene Apotheken Arzneimittel abgeben und abrechnen dürfen

Ausnahmeregelungen wegen Hochwasserkatastrophe

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

DAV, VDARZ und GKV-Spitzenverband einigen sich

So laufen Abgabe und Abrechnung in der Hochwasserregion

Tipps vom Katastrophenapotheker

Strom weg – und nun?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.