Reisen mit dem Grünen Zertifikat

Was bringt der digitale COVID-19 Impfnachweis?

Marseille - 09.07.2021, 17:30 Uhr

Der in deutschen Apotheken ausgestellte digitale Nachweis einer Impfung gilt gleichzeitig als Grünes Zertifikat im Sinne der EU. (Foto: IMAGO / Sven Simon)

Der in deutschen Apotheken ausgestellte digitale Nachweis einer Impfung gilt gleichzeitig als Grünes Zertifikat im Sinne der EU. (Foto: IMAGO / Sven Simon)


Bereits seit knapp vier Wochen können sich gegen COVID-19 Geimpfte in der Apotheke nachträglich den digitalen Impfnachweis ausstellen lassen. Nun wurde zum 1. Juli das COVID-19-Zertifikat der EU eingeführt, das bei Reisen genutzt werden soll. Was genau ist der Unterschied und welchen Vorteil bietet der elektronische Nachweis?

„Bekomme ich bei Ihnen auch das Grüne Zertifikat?“ Mit dieser Frage sind die Mitarbeitenden in den Apotheken derzeit öfters konfrontiert. Immerhin stellen sie ja auch den deutschen digitalen Impfnachweis aus. Doch tatsächlich gilt der in den Apotheken ausgestellte digitale Nachweis einer Impfung gleichzeitig als EU-Zertifikat. Eine erneute Ausstellung beziehungsweise eine Übertragung in ein anderes System oder eine bestimmte App ist daher nicht nötig.

Das EU-Zertifikat (ursprünglich auch „Grünes Zertifikat“ genannt) existiert genau genommen nur symbolisch: Es ist der Überbegriff für digitale Impfnachweise mit  QR-Code, die in einem der Mitgliedsstaaten ausgestellt wurden und in allen anderen Ländern der Europäischen Union anerkannt sind. Alle EU-Staaten händigen vollständig Geimpften, aber auch Genesenen und negativ Getesteten inzwischen solche Nachweise aus. Brüssel hat lediglich die technischen Möglichkeiten dafür geschaffen, dass die Gültigkeit der Zertifikate innerhalb der gesamten EU überprüft werden kann.

Speichern und vorzeigen können deutsche Urlauber ihre digitalen Nachweise auch im Ausland mithilfe der CovPass-App oder in der Corona-WarnApp. Bescheinigungen über Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis müssen aber gar nicht zwangsläufig in einer App gespeichert werden. Sie können EU-weit auch gesondert als digitales Dokument und sogar in Papierform vorgelegt werden: Solange sie einen QR-Code enthalten, werden sie überall anerkannt. Eine Immunisierung kann zudem auch weiterhin mit dem gelben Impfpass belegt werden.

Das EU-Zertifikat soll durch die QR-Codes besonders fälschungssicher sein. Für die Reisenden selbst bietet das neue System bislang aber keinen direkten Vorteil. So waren Testergebnisse in englischer Sprache auch zuvor schon in sämtlichen EU-Ländern anerkannt worden.

QR-Code ist keine Garantie für unbeschränktes Reisen

Ursprünglich war zwar geplant, dass für Inhaber eines digitalen Covid-19-Zertifikats innerhalb der EU keine weiteren Beschränkungen beim Reisen gelten sollen. Dieses Vorhaben des EU-Parlaments hatten die Mitgliedstaaten aber nicht akzeptiert. Sie hatten darauf bestanden, auch für nachweislich Geimpfte, Genesene und negativ Getestete weiterhin Maßnahmen verhängen zu können. In den FAQ der EU zum europäischen COVID-19-Zertifikat heißt es nun zwar, auf Reisen solle man mit einem digitalen COVID-19-Zertifikat der EU „grundsätzlich von Freizügigkeitsbeschränkungen ausgenommen sein”. Die Mitgliedstaaten sollten „davon absehen, Inhaber von digitalen COVID-Zertifikaten der EU mit zusätzlichen Reisebeschränkungen zu belegen”. Dann allerdings folgt der Zusatz: „... es sei denn, diese sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismäßig”.



Irene Habich, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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