Digitales Impfzertifikat

Ein QR-Code für jede Einzelimpfung, umstrittene Dokumentationspflichten

Berlin - 14.06.2021, 13:45 Uhr

Die Ausstellung digitaler Impfzertifikate in der Apotheke hat begonnen. Doch es stellen sich bei dieser neuen Aufgabe noch einige Fragen. (c / Foto: IMAGO / localpic)

Die Ausstellung digitaler Impfzertifikate in der Apotheke hat begonnen. Doch es stellen sich bei dieser neuen Aufgabe noch einige Fragen. (c / Foto: IMAGO / localpic)


Nach einem vielerorts holprigen Start scheint das Ausstellen digitaler COVID-19-Impfzertifikate inzwischen in den meisten Apotheken recht gut angelaufen zu sein. Dennoch bleiben einige Unsicherheiten, zum Beispiel, ob für Erst- und Zweitimpfung jeweils ein eigener QR-Code zu erstellen ist. Zu der Frage, was Apotheken in diesem Zusammenhang dokumentieren müssen, hat DAZ.online noch einmal bei dem Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas nachgehakt.

Ab heute stellen die Apotheken in Deutschland digitale COVID-19-Impfzertifikate aus. Zunächst kämpften einige von ihnen noch mit technischen Startschwierigkeiten – zuweilen war der Server stark ausgelastet, in einigen Fällen wurden zudem Accounts wegen vermeintlicher Falscheingabe des Passworts gesperrt. „Aufgrund der extrem hohen Nachfrage von vielen Bürgerinnen und Bürgern ist das Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de, auf dem man zertifizierende Apotheken finden kann, massiv belastet“, sagte der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich dazu laut einer Pressemitteilung der ABDA. „Wir weisen deshalb darauf hin, dass es nicht zwingend notwendig ist, dass sich die Menschen schon heute ihr digitales Impfzertifikat in der Apotheke ausstellen lassen. Die Apotheken bieten den Service auch in den kommenden Wochen weiter an, und der gelbe Impfpass bleibt auch weiterhin gültig.“

Dennoch sei die Mission digitaler Impfnachweis erfolgreich angelaufen. „Der digitale Impfnachweis in Apotheken ist heute erfolgreich gestartet“, so Dittrich. „Mehr als 13.000 Apotheken haben sich kurzfristig schon entschlossen, diese Leistung anzubieten. Das sind mehr als zwei Drittel aller Apotheken. Bis 11.00 Uhr heute waren bereits 140.000 Zertifikate ausgestellt.“

Zwei Impfungen, zwei QR-Codes

Vonseiten der Apotheken ist allerdings Kritik an der kurzfristigen Planung zu vernehmen. Viel Zeit, sich mit den neuen Abläufen vertraut zu machen, blieb den Mitarbeitenden in der Tat nicht. So bleibt es nicht aus, dass sich nun im Praxisbetrieb einige Fragen auftun. Eine davon, die sich derzeit offenbar viele stellen, lautet: Müssen für Kunden, die bereits zwei Impfungen bekommen haben und deren Impfserie damit abgeschlossen ist, zwei QR-Codes generiert werden? Oder reicht es, die zweite Impfung und damit den Abschluss der Impfserie zu dokumentieren?

Ein Blick in die „Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate durch Apotheker“ der ABDA gibt Aufschluss. „Für die vollständige digitale Impfdokumentation ist für die Verabreichung jeder einzelnen Impfstoffdosis ein digitales Impfzertifikat als QR-Code auszustellen“, heißt es darin. „Der Apotheker muss nicht über den Abschluss des Impfprogramms entscheiden, da im Zertifikat die Information zum Datum der Impfung hinterlegt ist.“ Somit können demnach die COVID-19-Impfzertifikate zeitlich unabhängig generiert werden. „Es ist nicht erforderlich mit einer Ausstellung bis 14 Tage nach der letzten Impfung zu warten.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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Impfzertifikate für Genesene – was ist in der Apotheke zu beachten?

9 Kommentare

Serverkapazität...

von Jan Kusterer am 15.06.2021 um 10:39 Uhr

Die Serverkapazität/Sekunde muss die Anzahl der Apotheken wiederspiegeln. Eher das Doppelte. Und das hätte man schon vor einem Jahr wissen müssen. An wem hängt es? DAV, RKI oder IBM. Wenn das nicht sehr schnell behoben wird sollte der DAV seine Pläne für die eigene App für alles gleich wieder ad acta legen. Eigenwerbung sieht anders aus...

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Erst die Grundlagen dann die Durchführung

von Karo am 15.06.2021 um 7:35 Uhr

Es wäre schön, wenn einmal erst die Rechtsgrundlagen sicher sind, und dann solche Aufgaben übertragen werden. Wahlweise: man überprüft erst, ob Server und IT etc. so ausgebaut sind, dass viele Apotheken gleichzeitig auf die Plattform zugreifen können.
Jetzt hängen viele Kollegen bei der Umsetzung in der Luft, versuchen all dem Wust im Laufe des normalen Apotheken-Alltags hinter her zu kommen und wissen nicht „ist das jetzt richtig so oder mach ich was falsch?“.
In 2 Monaten kommt dann Herr Spahn oder co., sagt „das ist zu viel an Honorar, wir kürzen es um
50%“ und durch die Medien wird wieder der altbekannte Esel getrieben „die Apotheker-innen bereichern sich“.
Mein Job war es eigentlich mal Medikamente an die Bevölkerung abzugeben, diese dazu zu beraten und in dem ein oder anderen Fall ein offenes Ohr zu haben.
Heute ist der 15. und mein Job heute und die nächsten Tage wird es sein „haben Sie die Umschau? Kann ich das Impfzertifikat bei Ihnen bekommen?“
Da hätte ich bei aller Liebe kein Hochschulstudium für gebraucht.

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Digitales Impfzertifikat bei Genesenen

von Timo am 15.06.2021 um 0:43 Uhr

Ich habe eine Corona-Infektion überstanden und wurde nun einmal als Auffrischung mit Moderna geimpft. Nun gelte ich als vollständig geimpft und bekomme auch keine zweite Impfung. Für mich ist weiterhin komplett unklar, wie sich dieser Fall als digitales Impfzertifikat darstellt. Dies wird leider auch nirgends kommuniziert.

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AW: Digitales Impfzertifikat bei Genesenen

von M.Mager am 15.06.2021 um 13:27 Uhr

Das geht momentan nicht. So lautet jedenfalls die Aussage meiner Apotheke.
Bin ebenfalls Genesener und daher nur einmal mit Moderna geimpft. Für diese Kombination bietet die Eingabemaske der Software keine Option. Es muss anscheinend zwingend eine zweite Impfung vorliegen.
Das müsste auch alle betreffen, die mit J&J geimpft werden.

AW: Digitales Impfzertifikat bei Genesenen

von Silvia am 15.06.2021 um 16:40 Uhr

Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen. Meine Apotheke wollte mir auch nur 1 von 2 bestätigen, ich könne doch die Bescheinigung über die Corona-Erkrankung zusätzlich mitführen, hieß es. Fazut: Dann macht für mich der digitale Impfpass überhaupt keinen Sinn, dann bleibe ich beim gelben Ausweis, mit Vermerk, dass eine 2. Impfung nicht notwendig ist. Das kann wenigstens jeder lesen und verstehen. (auch außerhalb von Deutschland)

Abrechnung

von Christoph Stackmann am 14.06.2021 um 20:01 Uhr

Was meint der Autor mit „ wird. Und: „Die für den Nachweis der korrekten Abrechnung erforderlichen rechnungsbegründenden Unterlagen sind in den Apotheken bis zum 31.12.2024 unverändert zu speichern oder aufzubewahren“. Aha. Und welche, wenn ich rein gar nichts speichere? Ich habe doch nur die blanke Zahl der Zertifikate.

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klar

von Karl Friedrich Müller am 14.06.2021 um 16:47 Uhr

da muss die DAZ schlafende Hunde wecken und uns das Leben schwer machen, gell?
Diese Dokumentationspflichten sind an den Haaren herbeigezogen.
Die Ausstellung dokumentieren? Was noch? Und die Belehrung? Warum muss ich überhaupt belehren, wenn offensichtlich alles in Ordnung ist? Wenn nicht, dann kein Zertifikat. Fertig. Grenzwertige Fälle, kein Zertifikat. fertig.
Die spinnigen Bürokraten sollen in der Hölle schmoren. Bullshit Jobs ausdenken, um ihr Dasein zu rechtfertigen.

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AW: klar

von Thomas Kerlag am 14.06.2021 um 22:45 Uhr

Bravo, anders darf man es nicht sagen.
Fälschlicherweise gibt es hier noch einen Artikel der im Apothekerberuf eine Berufung sieht.

Rechtsanwalt

von Conny am 14.06.2021 um 15:20 Uhr

Frage zwei Rechtsanwälte und Du hast drei Meinungen!

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