BMG-Bericht

Was kosten uns die Bürgertests?

Berlin - 09.06.2021, 16:50 Uhr

Nach der vorliegenden KBV-Datenmeldung vom 18. Mai 2021 wurden ab dem Monat März 37,51 Millionen Testkits, aber nur 26,72 Millionen Abstrichabnahmen abgerechnet. (b/Foto: IMAGO / Ralph Peters)

Nach der vorliegenden KBV-Datenmeldung vom 18. Mai 2021 wurden ab dem Monat März 37,51 Millionen Testkits, aber nur 26,72 Millionen Abstrichabnahmen abgerechnet. (b/Foto: IMAGO / Ralph Peters)


Seit Beginn dieses Jahres haben die Kassenärztlichen Vereinigungen rund 660 Millionen Euro für Leistungen auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung abgerechnet – unter anderem für die Durchführung von PoC-Antigenschnelltests. Eine entsprechende Aufstellung hat jetzt das Bundesgesundheitsministerium vorgelegt. Wie viel davon genau für die Bürgertestungen abgerechnet wurde, kann das Ministerium allerdings nicht sagen.

Einige Betreiber von Bürgertestzentren stehen im Verdacht, mehr PoC-Antigentests abgerechnet zu haben als sie tatsächlich durchgeführt haben. Viele fragen sich nun: Was kommt durch das große Testen auf die Steuerzahler:innen zu? Immerhin können bislang bis zu 6 Euro Sachkosten und 12 Euro beziehungsweise 15 Euro für die Durchführung der Tests abgerechnet werden. Diese Beträge sollen nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) allerdings bald sinken.

Mehr zum Thema

Gestern nun hat Spahns Haus einen Bericht zu den finanziellen Auswirkungen der Tests vorgelegt. Demnach wurden nach Angaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung seit Jahresbeginn rund 660 Millionen Euro für die vom Bund refinanzierten Leistungen auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung von den Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem Gesundheitsfonds abgerechnet. Diese Rechnung umfasst aber nicht nur die seit dem 9. März durchgeführten Bürgertestungen, sondern auch zuvor erbrachte Tests, etwa in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Obdachlosenunterkünften sowie weitere Leistungen (nach § 12 TestV).

KBV muss monatlich Transparenzdatenmeldung liefern ...

Exakte Angaben über die Zahl der abgerechneten Bürgertestungen und die damit verbundenen Abrechnungsbeträge, kann das Bundesgesundheitsministerium nicht präsentieren. Doch es erhält von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) monatlich eine Transparenzdatenmeldung mit ergänzenden Informationen zu den abgerechneten Beträgen. Darin enthalten ist die Zahl der PoC-Antigenschnelltests sowie die Zahl der Abstrichnahmen.

Demnach wurden bis zur aktuellsten vorliegenden KBV-Datenmeldung vom 18. Mai 2021 ab dem Monat März 37,51 Millionen Testkits, aber nur 26,72 Millionen Abstrichabnahmen abgerechnet. Das bedeutet Abrechnungsbeträge von 225,12 Millionen Euro für die Tests an sich beziehungsweise 337,81 Millionen Euro für die Entnahmen (ohne KV-Verwaltungskosten). Nicht berücksichtigt in der Rechnung sind Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Obdachlosenunterkünfte.

..., doch genaues lässt sich daraus nicht ableiten

Allerdings sei auch aus diesen Zahlen keine Differenzierung nach Bürgertestungen und anderen Testungen möglich, erklärt das BMG. So seien in der Zahl der Testkits beispielsweise auch die Kontingenttestungen in medizinischen Einrichtungen umfasst und in der Zahl der Abstrichnahmen auch die für PCR-Testungen oder laborbasierte Antigentestungen erforderlichen Abstrichnahmen.

Die Zahl der abgerechneten Bürgertestungen und der entsprechenden Abrechnungsbeträge dürfte also jeweils unter den genannten Zahlen liegen. Zu beachten sei zudem, dass zwischen Leistungserbringung und Abrechnung mehrere Monate liegen können, sodass die Daten nicht das aktuelle Leistungsgeschehen wiedergeben.

Anzunehmen ist auch, dass im Laufe des Mai die Zahlen nochmal gestiegen sind – nachdem in einigen Städten und Landkreisen zum Beispiel die Außengastronomie und der Einzelhandel wieder öffnete – für negativ Getestete und Geimpfte.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Neufassung der CORONA-Testverordnung

Neue Vergütung für überwachte Selbsttests

Geänderte Coronavirus-Testverordnung

Ab 1. Dezember gibt es weniger Geld für Bürgertests

Entwurf für neue Test-Verordnung: 12,50 für den Bürgertest, 8 Euro für überwachten Selbsttest, 6 Euro für Genesenenzertifikate

Neue Vergütungsregeln und neue Kontrollen

Änderung der Testverordnung zum 16. Januar 2023

Bürgertests werden weiter eingeschränkt

Weniger Geld, neue Zertifikate und Meldepflichten

Neue Testverordnung in Kraft getreten

Testverordnung wird angepasst / Weitere Test-Anbieter können beauftragt werden

Einmal die Woche zum Bürgertest

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.