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Apotheken sollen Impfzertifikate ausstellen – was halten Sie davon?

Stuttgart - 27.05.2021, 09:15 Uhr

Wie das digitale Impfzertifikat aussehen wird, ist noch unklar (hier ein Symbolfoto). Dass die Apotheken es nachträglich ausstellen sollen, ist hingegen beschlossen. (c / Foto: IMAGO / Political-Moments)

Wie das digitale Impfzertifikat aussehen wird, ist noch unklar (hier ein Symbolfoto). Dass die Apotheken es nachträglich ausstellen sollen, ist hingegen beschlossen. (c / Foto: IMAGO / Political-Moments)


Apotheken sollen künftig digitale  COVID-19-Impfzertifikate oder COVID-19-Genesenenzertifikate ausstellen dürfen. So sieht es das „Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ vor.  Auch eine Honorierung  ist geplant: 18 Euro sind im Gespräch. Wir wollen von unseren Leserinnen und Lesern wissen, was sie von diesen Vorschlägen halten.

Das Bundesgesundheitsministerium sieht für Apotheken eine neue Dienstleistung vor: Sie sollen nach dem am vergangenen Donnerstag vom Bundestag beschlossenen „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ nachträglich, wenn die geimpfte Person einen entsprechenden Nachweis vorlegt und das Apothekenpersonal die Identität der geimpften Person und die Authentizität der Impfdokumentation nachgeprüft hat, ein digitales COVID-19-Impfzertifikat ausstellen dürfen. Eine entsprechende Regelung ist auch für COVID-19-Genesenenzertifikate vorgesehen – hier ist dann die Authentizität der Testdokumentation nachzuprüfen.

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Vergütet werden soll das nachträgliche erstmalige Erstellen eines COVID-19- Impfzertifikats mit 18 Euro einschließlich Umsatzsteuer – so sieht es der vergangene Woche vorgelegte Referentenentwurf für eine überarbeitete Coronavirus-Impfverodnung vor. Die gleiche Summe sollen Apotheker:innen bei erneutem Ausstellen nach Verlust der Bescheinigung in Rechnung stellen können. Offenbar plant man in Berlin sogar, auch bereits für die Erstimpfungen Zertifikate ausstellen zu lassen. Zumindest enthält der Referentenentwurf einen Passus, der die Vergütung der Apotheken für das Ausstellen von Zertifikaten für erfolgte Zweitimpfungen in Zusammenhang mit dem Erstellen eines Zertifikats für eine erfolgte Erstimpfung separat regelt: „Soweit die Erstellung eines Impfzertifikates für eine erfolgte Zweitimpfung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Impfzertifikates für eine erfolgte Erstimpfung vorgenommen wird, beträgt die Vergütung für das Zertifikat über die Zweitimpfung abweichend von Satz 1 (Anmerkung der Redaktion: Hier sind die o. g. 18 Euro geregelt) 6 Euro einschließlich Umsatzsteuer.“

Auch wenn die Begründung zum Verordnungsentwurf hier nichts Genaueres erklärt, könnte dies so zu verstehen sein, dass Apotheken 18 plus 6 Euro erhalten, wenn sie die Zertifikate für Erst- und Zweitimpfung in einem Rutsch ausstellen. 

Fakt ist: Das nachträgliche Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten (die es derzeit noch gar nicht gibt) dürfte in den Apotheken durchaus relevant werden. Auch wenn diese künftig gleich bei der Impfung ausgestellt werden sollen: Es wird bereits seit vergangenem Dezember geimpft, sodass es einiges nachzutragen gibt. Und aus der Ärzteschaft ist bereits zu hören, dass die Praxen diese Aufgabe nicht übernehmen wollen, jedenfalls nicht, wenn die Betroffenen nicht dort geimpft wurden.

COVID-19-Impfzertifikate ausstellen – eine gute Idee?

Doch wie steht die Apothekerschaft dazu? Wir wollen von Ihnen wissen, was Sie davon halten. Nehmen Sie an unserer Umfrage teil. Gerne dürfen Sie uns auch über die Kommentarfunktion mitteilen, warum Sie es für eine gute beziehungsweise keine gute Idee halten.


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1 Kommentar

Impfzertifikate in der Apotheke ausstellen

von Detlef Müller am 27.05.2021 um 18:33 Uhr

Die Verwendung eines elektronischen Zertifikats ist praktisch. Es geht schnell und bedarf keiner weiteren Erklärung. Das ist das Gute. Für die Ausstellung ist das entsprechende Handwerkzeug nötig - elektronisch und auch bei der Begutachtung des (hoffentlich echten) Papierausweises. Hierzu wünsche ich mir noch Hilfestellung, wie dies zweifelsfrei zu bewerkstelligen ist, damit ein unechter gelber Ausweis nicht durch die Ausstellung eines elektronischen Passes "reingewaschen" wird; ganz abgesehen davon, dass "die Apotheke" nicht zum Mittäter werden möchte - mit allen Konsequenzen. Sonst: Eine gute Sache!

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