COVID-19-Impfstoffe für Betriebsärzte

Pharma-Privat-Großhandlungen wollen sich nicht ausschließen lassen

Berlin - 25.05.2021, 16:55 Uhr

Pharma-Privat-Geschäftsführer Hanns-Heinrich Kehr hat kein Verständnis, dass die privaten, regionalen Pharmagroßhändler bei der Belieferung der COVID-19-Impfstoffe für Betriebsärzt:innen ausgeschlossen werden sollen. (Foto: Pharma Privat)

Pharma-Privat-Geschäftsführer Hanns-Heinrich Kehr hat kein Verständnis, dass die privaten, regionalen Pharmagroßhändler bei der Belieferung der COVID-19-Impfstoffe für Betriebsärzt:innen ausgeschlossen werden sollen. (Foto: Pharma Privat)


Ab dem 7. Juni sollen auch Betriebsärzte gegen COVID-19 impfen. Wie bei den Vertragsärzten, übernehmen Apotheken und der vollsortierte Großhandel die Belieferung mit den Vakzinen. Vergangene Woche hieß es bei der ABDA allerdings, dass die Bestellungen für Betriebsärzte nur über vier Großhändler erfolgen können: Sanacorp, Gehe, Phoenix und Noweda. Das sorgte für Unverständnis bei den sechs zu Pharma Privat gehörenden Großhandlungen. Mittlerweile hat die ABDA ihren Hinweis in diesem Punkt umformuliert – doch damit ist es für Pharma Privat noch nicht getan.

Am 19. Mai hatte die ABDA „Aktuelle Hinweise zur Versorgung der Betriebsärzte mit COVID-19-Impfstoffen“ veröffentlicht. Darin hieß es, dass an der Belieferung der Betriebsärzte nur vier Großhändler beteiligt sind – und zwar die Phagro-Mitgliedsunternehmen Sanacorp, Gehe, Phoenix und Noweda. Hintergrund sei, dass das betriebsärztliche System anders organisiert sei als das vertragsärztliche und daher bei den Großhandlungen eine bundesweite Vertriebsstruktur notwendig sei. Apotheken dürfen in diesem Fall auch bei einer dieser Großhandlungen für Betriebsärzte bestellen, wenn diese nicht ihr Haupt- oder gar nicht ihr Lieferant ist.

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Das heißt: Die Phagro-Mitgliedsunternehmen Otto Geilenkirchen, Kehr, Max Jenne, Krieger und Hageda Stumpf sowie Nicht-Phagro-Mitglied AEP sind ausdrücklich außen vor. Die in der Kooperationsgesellschaft Pharma Privat verbundenen regionalen Großhandlungen (Otto Geilenkirchen, Max Jenne, Krieger, Richard Kehr, Kehr Holdermann, Kehr Berlin) brachten daraufhin am vergangenen Freitag ihr Unverständnis in einer Pressemitteilung zum Ausdruck. Schließlich hätten sie bereits bei der Versorgung der Vertragsärzte ihren Beitrag geleistet. „Wir sind in kürzester Zeit Anfang April in der Lage gewesen, die teils ultratiefgekühlten Impfstoffe (< -70°C) in einem kontrollierten Auftauprozess mit neu entwickelten Sekundärverpackungen zeit- und qualitätsgerecht in die Apotheke zu bringen", betonte Pharma Privat-Geschäftsführer Hanns-Heinrich Kehr. „Daher verstehen wir den Ausschluss aus der betriebsärztlichen Versorgung nicht. Wir bemühen uns zurzeit um eine Lösung mit dem Bundesgesundheitsministerium, um in der zweiten Bestellrunde, also eine Woche später, an der Auslieferung beteiligt zu werden. Unsere Kunden verstehen nicht, warum sie gezwungen werden, den Impfstoff bei einem anderen Großhändler zu beziehen, der nicht ihr Hauptlieferant ist.“

Die erste Bestellrunde für die Betriebsärzte ist bereits am 21. Mai gelaufen. Am selben Tag hat die ABDA offenbar auch ihre Hinweise zur Versorgung der Betriebsärzte geändert. Die ausdrückliche Beschränkung auf die vier Großhandlungen findet sich dort nicht mehr. Stattdessen heißt es nun unter „Bestellung der Apotheke beim Großhandel“:

„Bestellungen für Betriebsärzte nur bei bundesweit tätigen Großhandlungen möglich

Die Apotheken dürfen COVID-19-Impfstoffe für Betriebsärzte nur bei solchen pharmazeutischen Großhändlern bestellen, die die bundesweite Versorgung sicherstellen können und über ausreichende Liefermengen an Impfdosen und Impfzubehör verfügen. Grund ist insbesondere, dass es angesichts der Organisation des betriebsärztlichen Systems, das nicht mit dem der Vertragsärzte vergleichbar ist, bei den Großhandlungen einer bundesweiten Vertriebsstruktur bedarf. Im Gegensatz zu den Bestellungen für Vertragsärzte dürfen Apotheken bei diesen Großhandlungen bestellen, auch wenn diese nicht ihr vorwiegender oder kein Lieferant ist.“

Auch wenn die vier Namen der Großhändler nun nicht mehr genannt werden, bleibt die Begründung am Ende gleich.

Für Stefan Holdermann, Geschäftsführender Gesellschafter der Kehr Holdermann GmbH & Co KG, ist es daher damit noch nicht getan. Er erklärte auf Nachfrage von DAZ.online: „Wir arbeiten auf allen Kanälen, dass diese unsinnige und diskriminierende Regelung bald herausgenommen wird, denn Betriebsärzte haben zu einem extrem hohen Prozentsatz regionale Strukturen.“ 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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