Der Bundesgerichtshof hat 2019 entschieden: Auch geringwertige Werbegabe wie ein Brötchen-oder 1-Euro-Gutschein sind wettbewerbswidrig, wenn sie beim Erwerb eines verschreibungspflichtigen Medikaments gewährt werden (Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht). 2020 folgte das Bundesverwaltungsgericht und setzte den Schlusspunkt im „Kuschelsocken“-Streit – hier liege ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung vor. Es folgte im vergangenen Jahr die Verankerung des Boni-Verbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Sozialrecht mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz.
Was bedeutet dies nun für die Vor-Ort-Apotheken? Sind sämtliche Kundenbindungsmaßnahmen von vornherein unzulässig? Diese Frage beantwortet Rechtsanwältin Sylvia Braun beim ApothekenRechtTag online am 6. Mai anhand der aktuellsten Rechtsprechung zu besonderen Angeboten in der Apotheke (Gewinnspiele, Payback-Punkte, FFP2-Rabatte, Bonustaler für Facebook-Likes). Dabei zeigt die Referentin Möglichkeiten und Grenzen von Werbemaßnahmen in der Apotheke an der Nahtstelle von Berufs-, Wettbewerbs- und Sozialrecht auf.
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