Worauf Apotheken achten sollten

Corona-Impfstoff-Bestellung: BAK legt Arbeitshilfe vor

Berlin - 30.03.2021, 10:44 Uhr

(Foto: IMAGO / newspix)

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Aktuell sammeln die Apotheken die Bestellungen der Arztpraxen für COVID-19-Impfstoffe. Bis heute Mittag um 15 Uhr* müssen sie diese an ihren Großhändler übermitteln. Was gilt es dabei zu beachten? Die Bundesapothekerkammer hat dazu nun eine Arbeitshilfe vorgelegt.

Bereits in der vergangenen Woche hatte die ABDA ein Dokument veröffentlicht, in dem sie nach damaligem Wissensstand über die Abläufe in den Apotheken bei der Bestellung und Distribution von Corona-Impfstoffen informierte. Dieses Papier hat die Bundesvereinigung nun an einigen Stellen aktualisiert und konkretisiert – unter anderem, was die Bestellung der Vakzine betrifft.

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Jetzt beantwortet die ABDA auch explizit die Frage, welche Ärzte den Impfstoff in dieser Woche bestellen dürfen: „In den KW 14 und 15 stehen jeweils etwa 1 Mio. Dosen COVID-19-Impfstoff für den niedergelassenen Bereich zur Verfügung. Daher sollen vorerst nur die Hausärzte bestellen. Dies gilt auch für ausschließlich privatärztlich tätige Ärzte.“ Am Freitag schrieb das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage von DAZ.online noch, ob aktuell auch Privatärzte Comirnaty schon ordern dürfe, werde noch geprüft. Die Entscheidung scheint nun gefallen zu sein: Privatärztlich tätige Hausärzte dürfen demnach bestellen, Fachärzte nicht.

Darüber hinaus beschreibt die ABDA, wie das Bestellrezept auszufüllen ist. „Für die Bestellung bei der Apotheke verwendet der Arzt – analog dem Sprechstundenbedarf – das Formular Muster 16. Die Bestellung ist Arzt-gebunden, da er auf dem Rezept die Lebenslange Arztnummer (LANR) vermerken muss.“ Die KBV empfiehlt den Ärzten laut ABDA für die Befüllung des Formulars Muster 16 Folgendes:

» Kostenträger: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)

» Kostenträgerkennung (IK): 100038825

» Feld „Gebührenfrei“: Keine Kennzeichnung erforderlich

» Feld 8 „Impfstoff“: Keine Kennzeichnung erforderlich

» Feld 9 „Sprechstundenbedarf“: Keine Kennzeichnung erforderlich

Weiter heißt es: „Für ausschließlich privat tätige niedergelassene Ärzte gibt es keine Vorgaben. Aus Gründen der Praktikabilität empfiehlt es sich jedoch, das blaue Rezept für Privatverordnungen zu verwenden, da dies ebenso wie das Formular Muster 16 automatisiert verarbeitet werden kann. Auf keinen Fall sollten Bestellungen der Apotheke aufgrund von Unklarheiten bei der formalen Ausstellung des Formulars Muster 16 aufgeschoben werden. Diese können im Zweifel auch im Nachgang geklärt werden. Ziel ist, dass die in einer Woche zur Verfügung stehenden COVID-19-Impfstoffe vollständig verimpft wird.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Impfstoffbestellung

von Holger am 30.03.2021 um 13:15 Uhr

Also ich bin seit Dezember 2020 für die Impfstoffbewirtschaftung eines Zentralen Impfzentrums verantwortlich. Auch mit uns hat das zuständige Landesministerium zuvor detailliert Bestell- und Anlieferwege besprochen und festgelegt.

Bis heute ist KEINE EINZIGE Bestellung oder Lieferung auf diesem Weg erfolgt! Das wird alles hochgradig improvisiert. Wenn ich Glück habe, bekomme ich am Vorabend per Mail eine Info, DASS am nächsten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit eine Lieferung kommt - WAS und WIEVIEL kommt, kann man manchmal erraten, aber nicht immer. Manchmal kommt auch erst 15 Minuten vorher der Anruf des Fahrers, meist in gebrochenem Deutsch, dass er gleich an der Rampe steht. Und Bestellungen werden nicht angenommen, sondern bislang wird das was verfügbar ist "zwangsverteilt".

Mein Tipp also an die betroffenen Kolleginnen und Kollegen:
Nehmen Sie die Vorbereitungen nicht zuuuu ernst - es wird anders kommen :))

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Impfstoffbestellung

von Thomas Bsonek am 30.03.2021 um 14:17 Uhr

Schau mer mal....
Wir haben ja den Anspruch, einer hochprofessionellen Lieferkette anzugehören....
Die erste Lieferung der bayerischen AstraZeneca Vials hat bei uns schon mal einwandfrei funktioniert.....

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