Vorbereitung der COVID-19-Impfungen in bayerischen Arztpraxen ab April

Bayerischer Apothekerverband bittet Apotheken um Mithilfe

Berlin - 22.03.2021, 13:45 Uhr

Einzelne bayerische Arztpraxen starten die COVID-19-Impfungen in der ersten Aprilwoche mit zehn Impfdosen AstraZeneca. (x / Foto: IMAGO / C3 Pictures)

Einzelne bayerische Arztpraxen starten die COVID-19-Impfungen in der ersten Aprilwoche mit zehn Impfdosen AstraZeneca. (x / Foto: IMAGO / C3 Pictures)


Bund und Länder haben am vergangenen Freitag beim „Impfgipfel“ beschlossen, dass nach Ostern schrittweise die COVID-19-Impfungen in den Arztpraxen starten sollen. In Bayern geht es schon früher los, nämlich am 1. April. Der Bayerische Apothekerverband hat nun die Apotheken zur Mithilfe aufgerufen: Sie sollen umgehend mitteilen, von welchem (Haupt-)Großhändler sie beliefert werden.

Bereits am 12. März hatte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) verkündet, mit den niedergelassenen Ärzt:innen, den Apotheken sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten mit ihren Impfzentren am 1. April ein „Impfbündnis“ zu starten. Ab dann sollen in Bayern neben den Impfzentren auch in Arztpraxen COVID-19-Impfstoffe verabreicht werden. Zu dem Zeitpunkt war noch ungewiss, wann die Impfungen in den Praxen bundesweit starten werden – mittlerweile ist beschlossen, dass es am 5. April losgehen soll, so denn Ostermontag geimpft werden sollte.

Mehr zum Thema

Länder wollen in der Woche vom 19. April beginnen / Kassenärztliche Bundesvereinigung und Hausärzteverband kritisieren Bevorzugung der Impfzentren

Irritation über den Impfstart bei den Hausärzten

Nun informiert der Bayerische Apothekerverband (BAV) die Apotheken, dass eine „erste kleinere Menge an AstraZeneca-Impfdosen“ in Kürze zur Verteilung bereit stehen werde. Aufgrund der zunächst äußerst geringen Anzahl sei vereinbart worden, dass für die ersten acht bis zehn Tage im April die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) die Auswahl der Praxen für die ersten Lieferungen übernimmt. Zwei Lieferungen soll es für diese Praxen geben: Die erste soll voraussichtlich am 31. März oder am 1. April (Gründonnerstag) erfolgen, die zweite zwischen dem 7. und 9. April. Dabei geht es immer um lediglich zehn Impfdosen, also nur ein Vial.

BAV erstellt Liste von Apotheken mit Hauptgroßhändler 

Die Bestellung werde hier ausnahmsweise nicht direkt über die Apotheken erfolgen, so der BAV. Sie werde direkt von der KVB übernommen. Eine Praxis, die bereit zur Impfung ist, müsse eine „bayerische Bezugsapotheke“ angeben. Die KVB werde dann dem BAV umgehend mitteilen, welche Apotheken genannt wurden. Als Vorbereitung sei nun die Mithilfe der bayerischen Apotheken nötig: Sie sollen dem BAV umgehend per Fax oder E-Mail ihren Hauptgroßhändler mitteilen. Denn bis morgen um 13 Uhr soll der BAV eine Liste erstellen, aus der hervorgeht, welche Apotheke von welchem Großhandel (als Erstlieferant) beliefert wird. Dies sei wichtig für die sofortige Verteilung der knappen Impfstoffmengen auf die Großhandlungen.

Die KVB ihrerseits hat am heutigen Montag verkündet, die niedergelassenen Haus- und Fachärzte seien für den Impfstart am 1. April  gewappnet. Am vergangenen Samstag hielt die KV ihre Vertreterversammlung ab, bei der dieses Thema diskutiert wurde. Das Anliegen der Bayerischen Staatsregierung, die Impfung schnellstmöglich über die bewährte Struktur der Praxen bzw. Ärzte laufen zu lassen, sei dort ausdrücklich begrüßt worden. Deutliche Kritik habe es hingegen an der Bundespolitik gegeben, die trotz der laufenden Corona-Pandemie mit immer neuen Gesetzesvorhaben – gerade im Bereich der Digitalisierung – dafür sorge, dass die Praxen nicht zur Ruhe kommen und sich voll auf die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie konzentrieren könnten.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Länder wollen in der Woche vom 19. April beginnen / Kassenärztliche Bundesvereinigung und Hausärzteverband kritisieren Bevorzugung der Impfzentren

Irritation über den Impfstart bei den Hausärzten

Verwirrung um Bestell-Berechtigungen

Dürfen Fachärzte Corona-Impfstoffe beziehen?

Impfverordnung und GMK-Beschluss

Neues zur COVID-19-Impfung

550.000 zusätzliche Grippeimpfstoff-Dosen

„Bayern-Reserve“ – so geht die Abrechnung

550.000 Grippeimpfstoffe in Bayern

Verteilung der Bayern-Reserve läuft über Apotheken

Hausärzte sollen in wenigen Wochen gegen COVID-19 impfen können

Startschuss nach Ostern

Belieferung der Hausarztpraxen funktioniert – jetzt muss die Zahl der Impfdosen steigen

COVID-19-Impfungen nehmen langsam Fahrt auf

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.