Innovationsfonds

Innovationsausschuss fördert erstmals explizit medizinische Leitlinien

Dießen am Ammersee - 16.02.2021, 07:00 Uhr

Zehn Anträge haben sich das Thema Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und komplexem Behandlungsbedarf vorgenommen. Vier Anträge erhoffen sich eine Förderung im Bereich Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten. (c / Foto: IMAGO / Steinach)

Zehn Anträge haben sich das Thema Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und komplexem Behandlungsbedarf vorgenommen. Vier Anträge erhoffen sich eine Förderung im Bereich Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten. (c / Foto: IMAGO / Steinach)


Mit rund 240 Anträgen zur Förderung von Versorgungsforschungsprojekten ist ein neuer Höchststand erreicht worden. Dies gab der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bekannt. Erstmals hatte das Gremium die Entwicklung oder Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien ausgeschrieben. Eingegangen seien im Bereich medizinische Leitlinien insgesamt 31 Anträge. Dabei fielen 17 der Anträge auf das Themenfeld seltene Krankheiten.

Der G-BA ist seit 2016 vom Gesetzgeber beauftragt, Projekte zu fördern, die das Gesundheitswesen mit gezielten Impulsen weiterentwickeln können. Hierfür wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet. Mit 40 Millionen Euro fallen darunter auch Projekte in der Versorgungsforschung. Diese sind wissenschaftliche Untersuchungen der Versorgung des Einzelnen und der Bevölkerung mit gesundheitsrelevanten Produkten und Dienstleistungen unter Alltagsbedingungen. Erstmals hat das Gremium dabei in seiner Förderbekanntmachung im Oktober 2020 explizit die Entwicklung oder Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien ausgeschrieben. Entsprechend ihres hohen und praxisnahen Stellenwerts für die Verbesserung der medizinischen Versorgung solle, so die Pressemitteilung, die Leitlinienentwicklung als eigenständiger Teil des Bereichs Versorgungsforschung etabliert werden.

Eingegangen seien im Bereich medizinische Leitlinien insgesamt 31 Anträge. Dabei fielen 17 der Anträge auf das Themenfeld seltene Krankheiten. Zehn Anträge haben sich das Thema Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und komplexem Behandlungsbedarf vorgenommen. Vier Anträge erhoffen sich eine Förderung im Bereich Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten, insbesondere zur Stärkung der sachgerechten Antibiotikatherapie und zur Eindämmung antimikrobieller Resistenzen.

Reduziertes Fördervolumen von 40 Millionen Euro jährlich

Der Innovationsausschuss wird, laut Pressemitteilung, voraussichtlich im dritten Quartal dieses Jahres darüber entscheiden, welche Anträge finanziell gefördert werden. Dem hohen Interesse an Förderungen stehen allerdings diesmal statt 75 Millionen Euro ein reduziertes Fördervolumen von 40 Millionen Euro jährlich für Versorgungsforschungsprojekte zur Verfügung. „Unsere Aufgabe wird es in den kommenden Monaten wieder sein, genauestens zu prüfen, welche der Projekte wir finanziell fördern können und sollten“, so Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses beim G-BA. Er setze besonders hohe Erwartungen auf die Anträge zur Entwicklung und Weiterentwicklung der medizinischen Leitlinien. Unterstützt wird der G-BA bei der Bewertung dieser Leitlinienanträge auch von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).

Neue Förderbekanntmachungen im Bereich Versorgungsforschung möchte der Innovationsausschuss voraussichtlich im 2. Quartal 2021 veröffentlichen. Informationen zu laufenden und abgeschlossenen Projekten sowie zur Arbeit des Innovationsausschusses und zu Förderbekanntmachungen finden sich auf der Webseite innovationsfonds.g-ba.de.


Mareike Spielhofen, Autorin, DAZ.online
daz-online@deutscher-apotheker-verlag.de


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