Modellprojekt in Schleswig-Holstein

Erster Vertrag zur Grippeimpfung in den Apotheken ohne Verbandsbeteiligung

Berlin - 09.02.2021, 17:00 Uhr

Auch in Schleswig-Holstein sollen künftig Apotheken gegen Grippe impfen dürfen. (Foto: IMAGO / Margit Wild)

Auch in Schleswig-Holstein sollen künftig Apotheken gegen Grippe impfen dürfen. (Foto: IMAGO / Margit Wild)


In der kommenden Saison werden auch Apotheken in Schleswig-Holstein gegen Grippe impfen dürfen. Eine Besonderheit weist die jetzt bekannt gewordene Vereinbarung aus dem hohen Norden auf: Vertragspartner der AOK NordWest ist nicht etwa der örtliche Apothekerverband, sondern die Gehe. Damit kommt nun erstmals die Formulierung im Masernschutzgesetz zum Tragen, dass nicht nur die Standesorganisationen auf Landesebene solche Verträge aushandeln dürfen, sondern auch Gruppen von Apotheken.

Der Pharmagroßhändler Gehe und die AOK NordWest sind sich einig: In der Grippesaison 2021/22 sollen Apotheken in Schleswig-Holstein erstmals in einem Modellprojekt Menschen gegen Influenza impfen dürfen. Testregionen sind laut einer gemeinsamen Pressemitteilung vom heutigen Dienstag die Städte Lübeck, Kiel, Flensburg, Schleswig, Rendsburg, Eckernförde sowie die Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön und Ostholstein.

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In einigen anderen Regionen der Republik existieren bereits ähnliche Vereinbarungen – ein Novum hat der hohe Norden allerdings zu bieten: Das Projekt findet ohne Beteiligung des örtlichen Apothekerverbands statt. Anders als mit der Kammer sei es zu keinem Gespräch mit dem Verband gekommen, informiert eine Gehe-Sprecherin auf Nachfrage von DAZ.online. „Gerne hätten wir uns auch mit dem Apothekerverband Schleswig-Holstein zum Impf-Modellprojekt ausgetauscht. Es kam aber leider kein Gespräch zustande“, lässt der Großhändler wissen. Aber: „Wir stehen dem Apothekerverband Schleswig-Holstein jederzeit für Gespräche zur Verfügung.“

Dass eine Krankenkasse mit einem Pharmagroßhändler eine solche Vereinbarung treffen kann, verdanken die Beteiligten einer Formulierung im Masernschutzgesetz. Dort werden neben den Standesorganisationen auf Landesebene, die für die wirtschaftlichen Interessen der Apotheken verantwortlich zeichnen, auch explizit Gruppen von Apotheken als mögliche Vertragspartner genannt. Möglicherweise wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) damit den Druck auf die Selbstverwaltung erhöhen, das Zepter selbst in die Hand zu nehmen und sich aktiv um entsprechende Deals mit Kassen zu bemühen. Zu groß waren im Vorfeld die Bedenken einiger Standesvertreter gewesen, den Zorn der Ärzteschaft heraufzubeschwören, sollten sie ihnen die Hoheit bei der Grippeimpfung streitig machen.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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