IHK und HWK Südthüringen

Warten auf Schnelltests aus der Apotheke

Traunstein - 21.01.2021, 09:15 Uhr

Unternehmen planen, infizierte Mitarbeiter mit SARS-Cov-2-Antigen-Schnelltests selbst zu identifizieren. (x / Foto: imago images / Sven Simon)

Unternehmen planen, infizierte Mitarbeiter mit SARS-Cov-2-Antigen-Schnelltests selbst zu identifizieren. (x / Foto: imago images / Sven Simon)


Die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer Südthüringen haben eine Initiative gestartet, um den Komplett-Lockdown der Wirtschaft zu verhindern. Dabei wollen sie unter anderem den Unternehmen die Möglichkeit bieten, selbst Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 durchzuführen – auch unter Mitwirkung der Apotheken. Doch dies scheitert derzeit daran, dass die Abgabe der Tests an Unternehmen durch die Medizinprodukte-Abgabeverordnung untersagt ist.

„Produktivität und Infektionsschutz lassen sich auch in kritischen Pandemiephasen gut kombinieren, sofern entsprechende Richtlinien am Arbeitsplatz strikt eingehalten werden“, heißt es in der Pressemeldung der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer (HWK) Südthüringen. In einer gemeinsamen Initiative soll gezeigt werden, wie sich ein Komplett-Lockdown der Wirtschaft vermeiden lässt. Das Ziel ist, heimische Unternehmen dabei zu unterstützen, Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen im Betrieb konsequent umzusetzen. 

Wichtig sei dabei, Lücken im Hygienekonzept zu schließen sowie fahrlässiges Verhalten aufzuspüren und abzustellen. Als Beispiele führt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas gegenüber DAZ.online an, dass Mitarbeiter immer noch gemeinsam beim Frühstück säßen oder zusammen im Auto führen.

In einem weiteren Schritt ist geplant, dass die Unternehmen selbst potenziell infektiöse Mitarbeiter mit Schnelltests identifizieren können. „Heimische Apotheken unterstützen das Vorhaben: Zukünftig sollen sie Schnelltests direkt an Unternehmen herausgeben und Kurzschulungen zur Anwendung dieser durchführen“, heißt es in der Pressemeldung. Doch der Teufel steckt im Detail beziehungsweise in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung. Diese erlaubt zwar seit Anfang Dezember die Abgabe der Schnelltests nicht mehr nur an medizinisches Personal, sondern auch an Schulen und ähnliche Einrichtungen – Unternehmen sind indes nicht dabei.



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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