Einreise aus Risikogebieten

Neue Verordnung soll Ausbreitung von Virusmutationen verhindern

Berlin - 13.01.2021, 13:30 Uhr

Minister Jens Spahn: „Auslandsreisen in Risikogebiete passen nicht zur Pandemielage. Wer trotzdem darauf nicht verzichten will, muss sich künftig bei seiner Rückkehr testen lassen.“ (Foto: imago images / Christian Thiel)

Minister Jens Spahn: „Auslandsreisen in Risikogebiete passen nicht zur Pandemielage. Wer trotzdem darauf nicht verzichten will, muss sich künftig bei seiner Rückkehr testen lassen.“ (Foto: imago images / Christian Thiel)


Das Coronavirus SARS-CoV-2 reist noch immer durch die Welt – mittlerweile auch in mutierten Varianten, die sich schneller verbreiten als das ursprüngliche Virus. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will daher die in der Pandemie geltenden Einreiseregelungen auf neue Füße stellen. Eine Verordnung, die morgen in Kraft treten soll, sieht unter anderem vor, dass Personen, die aus Risikogebieten nach Deutschland einreisen, künftig binnen 48 Stunden nachweisen müssen, dass sie nicht infiziert sind.

Im Vereinigten Königreich, Irland und Südafrika sind neue SARS-CoV-2-Mutationen festgestellt worden, die sich nach dem derzeitigen Erkenntnisstand schneller als die bisher bekannte Variante verbreiten. Es ist anzunehmen, dass Reisen für eine weitere Verbreitung dieser Virusmutationen sorgen werden. Daher sollen ergänzend zu den bereits geltenden Quarantäneregelungen der Länder bundesweit einheitliche Regelungen eingeführt werden, wenn jemand aus einem ausländischen Risikogebiet in die Bundesrepublik einreisen will. Die neue „Coronavirus-Einreiseverordnung“, die bisherige Verordnungen zum Reiseverkehr zusammenführt und fortentwickelt, sieht insbesondere neue Anmelde-, Test- und Nachweispflichten der Einreisenden sowie Pflichten von Verkehrsunternehmen und Mobilfunknetzbetreibern vor.

Angesichts des heutigen Kabinettsbeschlusses erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): „Auslandsreisen in Risikogebiete passen nicht zur Pandemielage. Wer trotzdem darauf nicht verzichten will, muss sich künftig bei seiner Rückkehr testen lassen. Virusmutationen sind eine zusätzliche Gefahr für unsere Gesundheit. Eine Ausbreitung in Deutschland müssen wir so weit wie möglich verhindern.“

Die neue Verordnung, die am 14. Januar in Kraft treten wird, sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor:

  • Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) unter www.einreiseanmeldung.de nutzen. Beförderungsunternehmen müssen den DEA-Nachweis kontrollieren. Einreisende aus einem Gebiet außerhalb des Schengen-Raumes müssen den DEA-Nachweis auch bei der Einreisekontrolle vorlegen.
  • Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach Einreise über ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis verfügen. Dieses müssen sie dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung vorlegen.
  • Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss bereits vor der Einreise – gegebenenfalls gegenüber dem Beförderungsunternehmen – nachweisen können, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dieser Nachweis kann auch bei der Einreisekontrolle verlangt werden.
  • Ab 1. März müssen Betreiber von Mobilfunknetzen ihre Kunden per SMS über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen informieren.

Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Verordnung gegen Ausbreitung von Mutationen.

von Roland Mückschel am 14.01.2021 um 12:26 Uhr

Wäre es nicht sinnvoller den Virusmutationen die
Einreise zu verbieten?

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