Beitrag zur Pandemiebekämpfung

Ullmann begrüßt Corona-Antigentestungen in Apotheken

Berlin - 22.12.2020, 13:15 Uhr

Ullmann hofft, dass Corona-Tests in den Apotheken zur Eindämmung der Pandemie beitragen werden. (Foto: imago images / Christian Spicker)

Ullmann hofft, dass Corona-Tests in den Apotheken zur Eindämmung der Pandemie beitragen werden. (Foto: imago images / Christian Spicker)


Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Obmann seiner Fraktion im Gesundheitsausschuss des Bundestags, Andrew Ullmann, begrüßt die Möglichkeit für Apotheken, bei symptomlosen Menschen Tests auf Antigene des neuartigen Coronavirus durchführen zu dürfen. Das BMG unterstreicht auf Anfrage, dass dies jedoch nur nach vorheriger Schulung des Personals gestattet ist.

Nun ist auch die ABDA mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf Linie: Apotheken dürfen Menschen auf Corona-Antigene testen, sofern sie keine Symptome aufweisen. Während das Ministerium diese Rechtsauffassung nach einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes und einer Anpassung des darin enthaltenen § 24 zum Arztvorbehalt durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz bereits seit Längerem vertreten hatte, gab die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände jetzt offenbar ihre Bedenken auf. In einer Pressemitteilung vom gestrigen Dienstag informierte sie, dass Apotheken ohne weitere Rechtsänderung berechtigt sind, solche Tests am Kunden anzuwenden.

Mehr zum Thema

Das BMG bekräftigte dies auf Anfrage von DAZ.online. „Apotheken dürfen Antigentests durchführen“, teilte eine Sprecherin mit. „Der Arztvorbehalt nach § 24 IfSG wurde entsprechend angepasst.“ Doch bevor die testwilligen Betriebe durchstarten können, gilt es einiges zu beachten. „Alle zurzeit auf dem Markt befindlichen Antigen-Schnelltests müssen von geschulten Personen durchgeführt werden und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen müssen dabei berücksichtigt werden“, schreibt das BMG weiter. „Hierbei kommt es insbesondere auf die korrekte Durchführung des Nasen- bzw. Rachenabstrichs an, bei dem infiziertes Gewebe mit einem Abstrichtupfer aus dem Mund- oder Nasenraum entnommen wird. Wird der Abstrich fehlerhaft durchgeführt, kann das Ergebnis des Schnelltests verfälscht sein.“

Der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann ist zuversichtlich, dass die Apotheken damit weiter zu Eindämmung der Pandemie beitragen können. „Es ist begrüßenswert, dass in Apotheken auf Corona getestet werden kann und so die Testzentren in den Kommunen entlastet werden“, betonte er gegenüber DAZ.online. „Vor allem, wenn wir auf die nächsten Monate schauen. Durch die ersten Impfungen werden wir in den Sommermonaten hoffentlich zu mehr Normalität kommen. Die Personen, die nicht zu den vulnerablen Personen gehören, werden jedoch noch nicht geimpft worden sein. Und deshalb bedarf es weiterhin eines gezielten Testens, um die Infektionszahlen auf einem niedrigen Niveau zu halten. Niedrigschwellige Testangebote wie in der Apotheke helfen dabei und werden zusammen mit fortbestehenden AHA-L-Regeln das Risiko der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 reduzieren.“

FDP für Testmöglichkeit in den Apotheken

Einige von Ullmanns Fraktionskollegen hatten sich in den vergangenen Wochen klar für das Angebot von Corona-Antigentests in den Apotheken ausgesprochen. Wichtig ist jedoch, dass sich die Änderung im Infektionsschutzgesetz zwar auf das Durchführen von Tests bezieht, nicht jedoch auf die Abgabe. Corona-Antigentests an medizinische Laien abzugeben, bleibt also gemäß Medizinprodukte-Abgabeverordnung weiterhin verboten. In ihrer Stellungnahme zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz hatte die ABDA neben der Testerlaubnis für Apotheken auch gefordert, die Abgabe von Corona-Tests an Laien zu gestatten. Diesem Wunsch ist der Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgeber bisher jedoch nicht nachgekommen.

Nachfrage scheint es von dieser Seite jedoch zu geben. Laut einer aktuellen Blitzumfrage des Apothekerverbandes Nordrhein, werden Corona-Schnelltests in Apotheken in Nordrhein von Laien nämlich am stärksten nachgefragt. In zahlreichen Kommentaren beklagten Apotheker:innen Corona-Schnelltests auf Grund gesetzlicher Vorgaben nicht an diese abgeben zu dürfen, berichtet der AV Nordrhein. 

„Die durch unsere Blitzumfrage belegte starke Nachfrage bei Corona-Schnelltests durch Laien zeigt, dass es in der Bevölkerung offensichtlich eine große Bereitschaft gibt, sich selber testen zu wollen“, erklärt Thomas Preis, Vorsitzender des AV. „Das ist ein klares Signal, dass endlich zuverlässige Tests entwickelt werden und auf den Markt kommen müssen, die auch von Laien einfach umgesetzt werden können. Hier sind in erster Linie Diagnostikhersteller im Verbund mit Zulassungsbehörden gefordert“, so Preis.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Von Schulung bis Versicherungsschutz

Corona-Tests in der Apotheke: Was ist zu beachten?

ABDA: Corona-Antigentests nur bei symptomfreien Patienten

Testungen in Apotheken möglich

Abgabe von Antigen- und Antikörpertests

SARS-CoV-2-Tests in der Apotheke: rechtliches Flickwerk

Corona-Selbsttests für zu Hause

Preis: „Jeder Test ist wichtig“

Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung

Ab morgen Corona-Antigentests für Laien – zumindest theoretisch

MPAV-Änderung ermöglicht Abgabe durch Apotheken

Schnelltests für Schulen

2 Kommentare

Schnelltests passen sehr gut in Apotheken - selbst wenn sie nicht von allen angeboten werden (können)

von Dr. Christian Fehske (Rathaus-Apotheke, Hagen) am 25.12.2020 um 16:38 Uhr

Die Anforderungen (räumlich, personell, Vorbereitungszeit) lassen fraglos nicht zu, dass alle Apotheken Sars-CoV-2-Antigen-Schnelltests anbieten können. Aber selbst wenn es nur wenige sind: Meiner Meinung nach ist jedes zusätzliche Schnelltestangebot hilfreich. Mein Team und ich sind der FDP sehr dankbar, dass wir nun endlich testen dürfen - u.a. unsere Hagener FDP-Bundestagsabgeordneten Helling-Plahr hatte sich früh und entscheidend bei Minister Spahn dafür eingesetzt.

Und wir haben 36h nach der ABDA-Bekanntgabe bereits damit begonnen, dazu ein Feedback: Am 23. und 24. Dezember haben 38 Menschen von unserem Schnelltest-Angebot in der Apotheke bereits Gebrauch gemacht, die Termine waren innerhalb kürzester Zeit vergeben. Ab kommendem Dienstag planen wir zusätzlich (endlich) das Pflegepersonal in von uns versorgten Einrichtungen zu entlasten, indem wir dort die Mitarbeitertestung übernehmen.

Die Resonanz ist von allen Seiten durchweg positiv:
- sowohl von den Getesteten selbst, die dankbar für das zusätzliche Angebot sind
- auch von den Ärzten in unserer Umgebung, die sich über die Entlastung und auch die Ergänzung des Testangebots z. B. für Fälle freuen, in denen Tests keine Kassenleistung wären, oder außerhalb ihrer Öffnungszeiten gewünscht werden. Wir bieten Tests im 15-Minuten-Rhythmus an, weil uns bei der Durchführung vor allem die Beratungsgespräche zur Testmotivation wichtig sind (u.a. haben wir eine mögliche Kontaktperson ans Gesundheitsamt gemeldet), und zur (gerade auch zeitlich) eingeschränkten Aussagekraft.
- auch meine Mitarbeiter fühlen sich nach einer zwar kurzfristig angesetzten, aber extrem guten theoretischen und praktischen Einweisung durch abstricherfahrenen Arzt aus unserer Nachbarschaft bei der Durchführung sehr wohl, und wir sind uns nach den ersten zwei Tagen noch sicherer als vorher, dass diese Aufgabe bei Apotheken-Personal bestens aufgehoben ist.

Außerdem erleben wir, wie sehr wir als Apotheke damit einen weiteren wichtigen und sinnvollen Beitrag im Umgang mit der Pandemie leisten können.

Die aktuellen Infektionszahlen, Belegungen der Intensivstationen und Todesfälle stimmen mich ebenfalls höchst sorgenvoll. Gleichzeitig fürchte ich, dass die Regeln des Lockdowns für viele Menschen mit zunehmender Dauer immer lebensfremder werden. HIV / AIDS hätten sich kaum nur durch Predigen von Enthaltsamkeit eindämmen lassen - erfolgreich waren Aufklärung zu Safer Sex und Kondome (die im übrigen ebenso wenig perfekt sind wie Schnelltests, können schließlich reißen). Wenn aber ein Schnelltest-Ergebnis vor einer Begegnung vor unbemerkten Ansteckungen schützen kann, sollte meiner Meinung nach ab 10. Januar dringend der m. E. nicht ausreichend wirksame Lockdown mindestens so angepasst werden, dass erlaubte Begegnungen von Menschen lieber wieder möglichst sicher werden, statt Begegnungsverbote zu verlängern, die ziemlich sicher jeden Tag unwirksamer werden. Natürlich hoffe auch ich auf die Effekte der Impfungen, beobachte aber mit großer Sorge das Zögern und die Vorbehalte vieler Menschen (leider gerade auch im Gesundheitswesen!). Ich werde hier mit gutem Beispiel voran gehen und keine Sekunde zögern mich impfen zu lassen sobald Impfstoff für mich zur Verfügung steht.

Für den vielbeschworenen "Marathon" im Umgang mit der Pandemie brauchen wir natürlich Disziplin, und Ausdauer. Aber auch ein Ziel vor Augen - und Verpflegungsstationen unterwegs. Ich appelliere daher an unsere Politiker, uns auch wieder einen Ausblick z. B. auf Kulturveranstaltungen und Restaurantbesuche zu geben. Wenn dazu derzeit noch das Abwarten eines Schnelltest-Ergbenisses "beim Aperifif" (wie in einem New Yorker Restaurant bereits praktiziert) dazugehören, dann soll es eben so sein. Und wenn auch Apotheker dabei helfen können, und auch dabei, Altenheimbesuche sicherer zu machen, indem wir die auch von der nationalen Teststrategie vorgesehenen Besuchertestungen übernehmen - dann lasst es uns tun!

Weihnachtliche Grüße, Christian Fehske (Hagen i.W.)

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Spiegelfechterei und die Pest an Bord holen

von Andreas Michael Grünebaum am 22.12.2020 um 18:20 Uhr

Es ist schon traurig hier zu lesen, wie wenig Kenntnis die Politik und Öffentlichkeit über die Situation in den Apotheken hat. Nachdem die meisten "Maskenkunden" baff erstaunt waren, dass wir die FFP2 Masken auf unsere Kosten bestellen mussten, hier nun wieder die nächste Sau, welche durchs Dorf getrieben wird. Keiner unserer Mitarbeiter/innen, welche ich befragt habe, wäre bereit, sich der Gefahr einer Probenentnahme bei potentiell infektiösen Kunden zu stellen. Wir wären noch nicht einmal dazu in der Lage, die geeignete Schutzausrüstung zu stellen. Selbst Latexhandschuhe für das Labor erhalten wir nicht mehr über die üblichen Distributoren geliefert. Entsprechende Tests werden in Arztpraxen von 35 Bis 60 Euro und am Rhein-Main-Flughafen für bis zu 150 Euro angeboten, während das Ergebnis eines Schnelltests derzeit nicht einmal vom Gesundheitsamt anerkannt wird -> es wird im positiven Fall ein erneuter (PCR) Test erforderlich werden.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.