Neues Rx-Boni-Verbot

Apothekerkammer Nordrhein mahnt apodiscounter.de ab

Berlin - 18.12.2020, 14:30 Uhr

Bei Verstößen von EU-Versendern gegen die Rx-Preisbindung sieht die AKNR rot. (Axel Bueckert /stock.adobe.com)

Bei Verstößen von EU-Versendern gegen die Rx-Preisbindung sieht die AKNR rot. (Axel Bueckert /stock.adobe.com)


Die Apothekerkammer Nordrhein schlägt schon seit Jahren Alarm, wenn EU-Versender unzulässige Zuwendungen versprechen und gewähren. Und das ist gerade jetzt wieder gefragt, schließlich ist diese Woche das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz mit seinem neuen Rx-Boniverbot im Sozialrecht in Kraft getreten. Die ersten Abmahnungen sind bereits verschickt.

Seit dem 15. Dezember dürfen Apotheken GKV-Versicherten in Deutschland keine Rezeptboni mehr anbieten – auch nicht die Arzneimittelversender in anderen EU-Mitgliedstaaten. Dafür sorgt eine mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) eingeführte Neuregelung im Sozialgesetzbuch (SGB) V: Sie besagt, dass Apotheken nur dann Arzneimittel im Wege der Sachleistung abgeben und mit den Kassen abrechnen dürfen, wenn für sie der Rahmenvertrag gilt und sie die Festpreise der Arzneimittelpreisverordnung beachten und keine Zuwendungen gewähren. 

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Die spannende Frage war nun: Halten sich die niederländischen Versender an das neue Recht? Tatsächlich hat sich bei einigen auf den ersten Blick etwas bewegt. So lobt die Shop Apotheke auf ihrer Webseite ihren bekannten Bonus von bis zu 30 Euro nun nur noch für Privatrezepte aus. Genau das wollten die Kritiker des VOASG vermeiden – echte Gleichpreisigkeit sieht anders aus. Aber im jetzigen rechtlichen Rahmen sind die Privat-Boni erlaubt.

Auf der DocMorris-Webseite ist dagegen gar kein Rezeptbonus mehr zu finden. Dafür aber der Hinweis, dass der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet habe, das erneut Bonuszahlungen auf rezeptpflichtige Arzneimittel an Patienten in Deutschland verbiete. „Das bedeutet leider, dass DocMorris Ihnen keinen Rezeptbonus mehr gewähren darf“, schreibt DocMorris. Und weiter: „Wir werden uns mit allen Mitteln weiter für Sie und die Versicherten einsetzen und hoffen, ihnen in Zukunft wieder einen Bonus auf Rezept gewähren zu dürfen. Bitte unterstützen Sie uns dabei, indem Sie uns weiterhin Ihre Rezepte und Bestellungen anvertrauen“. Ob die Boni auch tatsächlich nicht gewährt werden, steht möglicherweise auf einem anderen Blatt. Jedenfalls hatte DocMorris kürzlich noch Gutscheine für „doppelte“ Rezeptboni, einlösbar bis Ende Januar 2021 an seine Kunden verschickt.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG)

von Assmann am 18.01.2021 um 13:09 Uhr

Was soll das denn werden? Wird man solch ein Gesetz auch für Vor-Ort-Handwerksbetriebe und für Vor-Ort-Ladeninhaber machen um diese vor den bösen Online Portalen schützt?? Natürlich nicht. Man schützt nur die reichen Apotheken und lässt Arme Menschen am ausgestreckten Arm verhungern. Die einzige Möglichkeit für mich, an freie Medikamente zu kommen, war der Bonus. Nun habe ich kein Geld um mir z.B. Kinesiotapes oder Grippe- bzw Hustenmittel, Cremes gegen Entzpndungen etc zu kaufen. All das war die Kasse nicht zahlt, kann ich, obwohl ich es dringend benötige, nicht mehr kaufen, da im ALGII Satz dafür max 3 Euro vorhanden sind. Ein Tape kostet 10€. Diese Bundesregierung hat keinerlei Interesse, die armen und sehr kranken Menschen zu stärken. Das macht man lieber mit den Apotheken vor Ort. Wer keine Lobby hat fällt durchs Raster

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Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG)

von Winfried Richter am 08.01.2021 um 16:04 Uhr

So geht also Marktwirtschaft ! Auf diese Weise könnte man ja auch alle "Vor- Ort- H ä n d l e r" per Gesetz vor dem Wettbewerb durch die Online-Händler (wie Amazon) schützen.
Die untergegangene DDR läßt grüßen !

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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