FFP2-Masken-Ausgabe für Risikogruppen

Zukunftspakt Apotheke: Schutzmasken online vorbestellen

Stuttgart - 16.12.2020, 10:45 Uhr

Anspruchsberechtigte können ihre Schutzmasken auch online vorbestellen, und sind damit weniger dem Risiko von Menschenansammlungen ausgesetzt. (m / Foto: imago images / photonews.at)

Anspruchsberechtigte können ihre Schutzmasken auch online vorbestellen, und sind damit weniger dem Risiko von Menschenansammlungen ausgesetzt. (m / Foto: imago images / photonews.at)


Der Zukunftspakt Apotheke bietet auf seiner Plattform ia.de einen zusätzlichen Service für Risikogruppen an: Anspruchsberechtigte können online ihre kostenlosen Schutzmasken vorbestellen und in der Vor-Ort-Apotheke abholen.

Am gestrigen Dienstag trat die Corona-Schutzmasken-Verordnung in Kraft. Danach haben über 60-Jährige und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen beziehungsweise Risikofaktoren Anspruch auf drei kostenlose FFP2-Masken. Die Ausgabe dieser ersten Masken läuft bis zum 6. Januar 2021. Die Verteilung erfolgt über die Vor-Ort-Apotheken.

Bei entsprechender Nachfrage könnte es in den nächsten Tagen in und vor den Apotheken zu langen Warteschlangen kommen. Zudem sind Lieferengpässe möglich. Damit vulnerable Gruppen und das Apothekenpersonal nicht einem höheren Infektionsrisiko durch zu viele Menschen ausgesetzt sind, bietet der Zukunftspakt Apotheke auf seinem Internetportal ia.de seit vergangenem Montag einen zusätzlichen Bestellservice für Risikogruppen an, wie das Unternehmen Noweda, der Betreiber der Internetseite, mitteilte.

Entlastung der Apotheken

Der Bestellprozess wird dem Endverbraucher auf einer eigenen Seite des Internetportals näher erläutert. Dort können sich die Besteller informieren, ob sie zu den festgelegten Risikogruppen im Sinne der Schutzmaskenverordnung zählen und welche Nachweise beziehungsweise Dokumente zur kostenlosen Bestellung erforderlich sind. Die Apotheken können so besser planen und Zeiträume zur Abholung festlegen, erklärte Noweda zum Bestellvorgang. 

Bestellvorgang wie bei Arzneimitteln

In weiteren Schritten erfährt der Kunde, wie die Masken und die Wunsch- beziehungsweise Vor-Ort-Apotheke ausgewählt wird. Über ein Rezept-Upload können die entsprechenden Nachweise hochgeladen werden. Für die Nutzer des Angebots auf ia.de gibt es laut Noweda keinen Unterschied zum Bestellvorgang eines Arzneimittels.

Die Apotheken werden anschließend durch den Betreiber des Portals über die Bestellung informiert. Die Apotheken können dann ihre Kunden zur Abholung der Masken kontaktieren. Die Ausgabe erfolgt gegen Vorlage eines Personalausweises und gegebenenfalls einer Bevollmächtigung. 

 „Wir möchten mit diesem Service dazu beitragen, dass Apotheken in dieser Hochphase der Pandemie entlastet werden, weil unnötige Apothekenbesuche ausbleiben und die Kunden vollumfänglich informiert werden, ohne in der Apotheke anrufen zu müssen, um etwa die Verfügbarkeit zu prüfen oder Detailinformationen zu erhalten“, so Dr. Jan-Florian Schlapfner, einer der beiden Gesamtprojektleiter des Zukunftspakts Apotheke. „Darüber hinaus möchten wir dazu beitragen, dass die Hochrisikogruppe geschützt wird, weil mindestens ein Weg gespart wird.“

Noweda möchte den Service auch nutzen, um das Portal ia.de bekannter zu machen. Zudem soll auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht werden, dass Arzneimittel auch online in der Vor-Ort-Apotheke bestellt werden können. Interessierte Apotheker:innen können außerdem über den Bestellservice des Zukunftspakts (anfragen@zukunftspakt-apotheke.de) ein Informationsplakat für Ihre Kunden in DIN A4 und DIN A1 anfordern.


Robert Hoffmann, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Herausgabe verweigert Ffp2 Maske kostenlos

von Rainer Kraus am 17.12.2020 um 10:47 Uhr

Ich bin 62 Jahre. War gerade in der Apotheke wg. der Masken. Mir wurde die Herausgabe verweigert. Begründung: Ich bin kein registrierter Stammkunde. - Ich bin bei keiner Apotheke Stammkunde. - Ein schriftlicher Nachweis dass ich keine Maske bekomme, wurde mir von den Mitarbeitern verweigert. Und außerdem nehme ich ja einem Schwerkranken die Masken weg. Tue ich nicht!!!!

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AW: Herausgabe verweigert Ffp2 Maske

von Rechtskundiger am 19.12.2020 um 15:24 Uhr

Der Stammkundenvorbehalt ist offensichtlich rechtswidrig. Das schafft boeses Blut. Solche Apotheker schiessen sich ins eigene Bein. Ich weiss jetzt, in welche Apotheke ich nie mehr gehen werde.

Vorbestellung

von Conny am 16.12.2020 um 11:06 Uhr

So ein Quatsch. Auch Kunden die vorbestellt haben müssen in die Schlange, sonst werden Sie wahrscheinlich gelyncht !

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Maskenzirkus!

von Thomas Eper am 16.12.2020 um 10:57 Uhr

Die Apotheken in ihrer Arbeit so zu behindern ist grob fahrlässig!

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