DAZ.online-Umfrage zu Corona-Schutzmasken

Kontrollieren Sie die Maskenabgabe in der Apotheke?

Berlin - 14.12.2020, 17:50 Uhr

Corona-Schutzmasken können Risikopatienten ab morgen über die Apotheke beziehen. Mitarbeiter:innen der Offizin stellen sich dabei die Frage nach der Verteilung. (rh / Foto: Dan74 / stock.adobe.com)

Corona-Schutzmasken können Risikopatienten ab morgen über die Apotheke beziehen. Mitarbeiter:innen der Offizin stellen sich dabei die Frage nach der Verteilung. (rh / Foto: Dan74 / stock.adobe.com)


Vom 15. Dezember 2020 bis zum 6. Januar 2021 kontrollieren Apotheker:innen die Abgabe von FFP2-Masken, auf die Risikopatienten nach Inkrafttreten der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung ohne Zuzahlung Anspruch haben. Viele fürchten, dass sich manche Patienten unsolidarisch verhalten und die Masken aus mehreren Apotheken sammeln. Kontrollieren Sie in Ihrer Apotheke die Herausgabe der Schutzmasken? Machen Sie mit bei der DAZ.online-Umfrage.

Seit die Vorlage einer Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in der Welt ist, fragen täglich viele Interessenten in der Apotheke nach den offiziell ausgegebenen FFP2-Schutzmasken. Die finale Verordnung wird die Regierung morgen im Bundesanzeiger veröffentlichen, am selben Tag soll sie in Kraft treten. Im Zeitraum vom 15. Dezember 2020 bis zum 6. Januar 2021 sollen die durch einen schweren COVID-19-Verlauf gefährdeten Gruppen jeweils drei Masken aus ihrer Apotheke erhalten können, die Herausgabe obliegt dabei den Apotheker:innen. Ab dem 1. Januar erhalten Risikopatienten von ihrer Krankenkasse oder vom privaten Krankenversicherer fälschungssichere Coupons, mit denen Sie weitere Masken einlösen können.

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Im Dezember sollen die Interessenten in der Offizin ihren Personalausweis vorlegen und mit einer Eigenerklärung nachvollziehbar darlegen, weshalb sie Anspruch auf die Schutzmasken haben. Als Risikopatienten gelten Menschen ab dem 60. Lebensjahr oder wenn sie bestimmte Erkrankungen oder Risikofaktoren aufweisen. Ein ärztliches Attest muss nicht vorgelegt werden, auch eine Konkretisierung, ob eine Eigenerklärung mündlich oder schriftlich abzugeben sei, enthält die Verordnung nicht, dafür der Verweis, dass auch Formblätter eingesetzt werden können. 

Apotheker:innen befürchten, dass manche Patienten in mehreren Apotheken Corona-Schutzmasken beziehen und dabei die gerechte Verteilung an alle Risikopatient:innen torpedieren. Auch der Präsident der ABDA Friedemann Schmidt, merkte diese Gefahr an. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg empfiehlt seinen Mitgliedapotheken, die Masken nur an Stammkunden abzugeben, da ihnen bei diesen die Vorerkrankungen bekannt sind. 

Machen Sie mit bei unserer DAZ.online-Umfrage und schreiben Sie in die Kommentarspalte, wie Sie die Restriktion umsetzen.


Marius Penzel, Apotheker und Volontär
redaktion@daz.online


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15 Kommentare

FFP 2Maskenabgabe

von John Vader am 05.01.2021 um 16:30 Uhr

Ich war heute zum 5. mal in meiner Stammapotheker (Löwen-Apotheke in Leverkusen-Rheindorf) und wieder wurde mir gesagt das keine Masken da sind, aber wo ich sie kaufen wollte waren plötzlich welche da. Nach meiner massive Beschwerde wurde erwähnt da sie im Anfangs 2000 Masken verschenkt haben, und es damit genug ist. soviel wie ich weis, hat der Gesetzgeber hier aber kein Anzahl vorgeschrieben, es ist verständlich das die schlecht verdienende Apotheken, die Masken zurück halten damit die Kunden diese für 9,00€/pro 2 Stück kaufen müssen.
Ich persönlich finde dies eine Schande für dieser Berufszweig.

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Coronamaskenabgabe nur an Stammkunden

von Wilke am 20.12.2020 um 15:53 Uhr

Der Gesetzgeber sieht eine Verteilung der Schutzmasken durch die Apotheken nur an Stammkunden bzw. nur gegen Vorlage einer Kundenkarte nicht vor. Ganz im Gegenteil sollte die Abgabe an alle berechtigten Bürger erfolgen. Auch an Obdachlose oder an Personen die keine Krankenversicherung besitzen. Wie soll der vorst. gen. Personenkreis denn die Masken erhalten, wenn alle Apotheken diese nur an Stammkunden abgeben. Dieses Verfahren ist im höchsten Maß unsozial und gesetzeswidrig und sollte abgemahnt werden. Ferner verschafft sich der Apotheker – der die Abgabe nur gegen Kundenkarte vornimmt – einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Apotheken, die Masken an alle Berechtigten abgeben und das auch noch auf Kosten der Allgemeinheit.

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Offensichtlich rechtswidrig !!!!!

von Rechrskundiger am 19.12.2020 um 15:04 Uhr

Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg empfiehlt seinen Mitgliedapotheken, die Masken nur an Stammkunden abzugeben, da ihnen bei diesen die Vorerkrankungen bekannt sind.

Man muss auch nicht immer alle Mitmenschen fuer Betrueger halten. Ich weiss jetzt, in welche Apotheken ich nie mehr gehen werde.

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Maskenabholung in Fremdapotheke ein MUSS?

von Loretta Efeyan am 19.12.2020 um 10:42 Uhr

In meiner Apotheke bin ich seit fast 40 Jahren Kundin. Ein neuer Besitzer (seit etwa 2 Monaten) stellt hier seine eigenen Regeln auf. Er besitzt noch eine zweite Apotheke und verweist alle Kunden zur Maskenabholung in "seine" erste Apotheke. Also tatsächlich ein Apothekenhopping? Mit welchem Recht oder Unrecht hat er in "meiner" Apotheke keine Maskenausgabe? ? ?

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AW: Maskenabholung in Fremdapotheke ein MUSS

von Rechtskundiger am 19.12.2020 um 15:10 Uhr

Wie ist das moeglich, dass ein Apotheker zwei Apotheken besitzt? Ist das das tolle Europarecht?

Ergaunerte Masken

von Gerlinde Martin am 16.12.2020 um 17:28 Uhr

Heute erzählte mir ein Bekannter, dass er in 3 verschiedenen Apotheken war und demnach 3 mal 3 Masken ausgehändigt bekam. Er hat nun 9 Masken die er sich unberechtigt ergaunert hat. Ich finde das erbärmlich......
Wie wird den die Maskenabgabe kontroliert? Warscheinlich gar nicht.

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AW: Ergaunerte Masken

von Rechtskundiger am 19.12.2020 um 15:11 Uhr

Das ist aber nicht der Normalfall. Oder sie haben sich das ausgedacht.

FFP 2 Masken

von Joachim Schulz am 15.12.2020 um 9:13 Uhr

Heute gibt es in den Apotheken was umsont!!
Habe gehört, dass sie im Tierheim Hundescheiße verschenken. da muss ich heute auch noch hin!

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Verraten und verkauft. Und dann noch eine "Empfehlung" des LAV BW

von Alexander D am 14.12.2020 um 19:35 Uhr

Wieder einmal werden wir vorgeführt: Jetzt haben wir uns schon den Arsch aufgerissen und auch für Jan und Feb bestellt damit man einen akzeptablen Preis bekommt und kurz vor der Veröffentlichung im BA wird noch der Versandhandel der EU reingeschoben.
SCHÄMEN SIE SICH DA OBEN!
Ich kann leider nicht ehrlich sagen was ich gerne würde.....

Und dann kommt noch eine Empfehlung des LAV BW:
"Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg empfiehlt seinen Mitgliedapotheken, die Masken nur an Stammkunden abzugeben, da ihnen bei diesen die Vorerkrankungen bekannt sind. "
Was soll ich denn mit so einem Mist? Darf ich diskutieren WER Masken bekommt? Steht das so in der Verordnung? Nein. Jeder der die Bedingungen erfüllt bekommt so ein Paket. Dazu reicht auch die Selbstauskunft (SIC!). Da steht nix drin dass man bei berechtigten Zweifeln die Abgabe verweigern darf.

Mal wieder ein Schei* in Tüten.
Aber ich befürchte ja: die Zahlen werden sich nicht ändern und Anfang Jan wird beschlossen: "wir müssen die Zügel noch etwas mehr anziehen."
Und dabei rät die WHO sogar jetzt von Lockdowns ab.
Na ja bei der Qualität/ Aussagekraft der PCR/ Schnelltests........ kein Wunder.....

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AW: Verraten und verkauft. Und dann noch

von Felix Maertin am 14.12.2020 um 20:37 Uhr

Ich würde mich an Ihrer Stelle auch nicht trauen mit Klarnamen zu schreiben. Unangenehm...

AW: Verraten und verkauft. Und dann noch

von xxBear am 16.12.2020 um 15:46 Uhr

So regt sich jeder über etwas Anderes auf.

Ich gehöre zu einer Risikogruppe und bin 64 Jahre alt. Nachdem ich jetzt zwei Mal zu Fuß in der Apotheke war (die Apotheke im Nachbarort gehört demselben Unternehmer) habe ich KEINE Maske erhalten.
Da Herr Spahn keine Masken an die Apotheke gesandt hat, kann ich auch keine bekommen (das war der erste Versuch).
Was in SCH... Bundesanzeiger steht kann ich mir sonstwo hinschieben und mich per Brief direkt an Herrn Spahn wenden (das war der zweite Versuch). Desweitern weiß ich jetzt welche unflätigen Schimpfwörter für Politiker in der Apotheke im Dorf benutzt werden (bestimmt justiziabel).

Soll ich mich ärgern?
Oder einfach in Versandhandel bestellen?

Bei dem Service brauchen wir keine Apotheken! Da tut‘s auch eine online-Beratung.
NEIN, Beratung gibt es in der Apotheke auch nicht (vermutlich, weil ich nicht seit 100 Jahren im Dorf wohne).

AW: Verraten und verkauft. Und dann noch

von Rechtskundiger am 19.12.2020 um 15:13 Uhr

Sie haben vollkommen Recht !!!!

Welche Masken ?

von Dirk Krüger am 14.12.2020 um 18:40 Uhr

Erstmal welche haben... Bestellt am 9.12. , ohne gültige Rechtsgrundlage auf Verdacht viele tausend Euro investiert. Lieferung ist zwar grundsätzlich zugesagt, aber wann sie kommen, weiß ich nicht..
Und Apothekenhopping können wir nicht verhindern. Insgesamt Chaos pur - wie so oft bei BM Spahn. Und wir "an der Front" müssen uns was anhören - während unser Herr Minister mit seinem Verhalten provoziert, dass die Vor-Ort-Apotheken es nicht schaffen können. Dann verweist er auf DocMorris und Co. . Eine Maske mit deren Werbeaufdruck trägt er ja schon.

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AW: Welche Masken

von Conny am 14.12.2020 um 18:59 Uhr

Die Versender dürfen übrigens auch die Coupons einlösen. Spahn hat Sie mal wieder alle verarscht.

AW: Welche Masken

von Rechtskundiger am 19.12.2020 um 15:16 Uhr

An Spahn liegt es nicht. Das ist eine billige Ausrede der Apotheker. Die Verordnung ist ganz prima. Sie geht davon aus, dass es ein wirkliches Beduerfnis nach den Masken gibt und die Bedarfsgruppe keine Spielchen spielt.

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