Coronavirus-Impfverordnung

ABDA begrüßt Berücksichtigung des Apothekenpersonals

Berlin - 10.12.2020, 17:40 Uhr

Bald starten die Impfungen gegen SARS-CoV-2. Doch davor müssen die Regeln in einer Rechtsverordnung bestimmt werden.  (p / Foto: imago images / Laci Perenyi)

Bald starten die Impfungen gegen SARS-CoV-2. Doch davor müssen die Regeln in einer Rechtsverordnung bestimmt werden.  (p / Foto: imago images / Laci Perenyi)


Vor einigen Tagen hat das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf für eine Coronavirus-Impfverordnung vorgelegt. Sie soll unter anderem regeln, welche Personengruppen zuerst Anspruch auf eine Impfung haben. Die ABDA begrüßt in einer Stellungnahme die Pläne grundsätzlich – zumal Apotheken als Bestandteil der zentralen Daseinsvorsorge anerkannt werden. Im Detail hat sie aber noch Nachbesserungsvorschläge.

Voraussichtlich Ende des Jahres wird in Europa der erste COVID-19-Impfstoff zugelassen – BNT162b2 von Biontech/Pfizer. Mitte Januar könnte mRNA-1273 von Moderna folgen. Und so laufen die Vorbereitungen für die Impfungen auf Hochtouren. Schon in der nächsten Woche soll die Coronavirus-Impfverordnung in Kraft treten, die für geordnete Impfungen sorgen soll. 

Anspruch auf die Impfung sollen demnach Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung und auch sonst alle Personen haben, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben – allerdings nach bestimmten Maßgaben. Da der Impfstoff anfänglich knapp sein wird, sollen speziell genannte Personengruppen prioritär geimpft werden.

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Anspruch haben zunächst Personen,

  • die in bestimmten Einrichtungen tätig sind oder dort behandelt, betreut oder gepflegt werden (diese Einrichtungen werden noch näher bezeichnet);
  • die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, und die, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen (auch hier erfolgt noch eine Konkretisierung) und sodann solche,
  • die in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen.

Auch die letztere Personengruppe ist noch nicht abschließend definiert, doch der Entwurf führt Apotheken bereits ausdrücklich als Einrichtung in einem „zentralen Bereich der Daseinsvorsorge“ auf.

ABDA: Apothekerinnen und Apotheker zur Unterstützung bereit

Am heutigen Donnerstag haben nun zahlreiche Verbände und Gremien eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf vorgelegt, so auch die ABDA. Darin heißt es einleitend: „Wir unterstützen das mit dem Referentenentwurf verfolgte Anliegen, einen möglichst zuverlässigen und praktisch umsetzbaren Rechtsrahmen für die bevorstehenden Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zu schaffen. Die Apothekerinnen und Apotheker sind bereit, die erforderliche Unterstützung sowohl bei der organisatorischen als auch bei der praktischen Umsetzung der Impfstrategie zu leisten und dabei insbesondere ihr pharmazeutisches Fachwissen einzubringen.“



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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