STIKO legt Entwurf einer Empfehlung zur COVID-19-Impfung vor

Wer wird zuerst geimpft?

Berlin - 07.12.2020, 15:45 Uhr

Die Länder bauen derzeit ihre Coronaimpfzentren auf – hier in einer Halle der Messe Essen. Das BMG feilt derweil an der Verordnung, die das Prozedere regeln soll. (x / Foto: imago images / Jochen Tack)

Die Länder bauen derzeit ihre Coronaimpfzentren auf – hier in einer Halle der Messe Essen. Das BMG feilt derweil an der Verordnung, die das Prozedere regeln soll. (x / Foto: imago images / Jochen Tack)


Am vergangenen Freitag wurde ein erster Referentenentwurf für eine Coronavirus-Impfverordnung bekannt. Diese soll unter anderem regeln, wer angesichts des zunächst knappen Impfstoffs prioritär geimpft werden soll. Allerdings enthielt der Entwurf gerade an dieser Stelle noch Lücken, die durch Stellungnahmen der STIKO und der Länder gefüllt werden sollen. Jetzt hat die STIKO einen Entwurf für ihre Empfehlungen vorgelegt. Derweil werden Zweifel laut, ob die Verordnung überhaupt der richtige Weg ist, eine Priorisierung vorzunehmen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält ein Gesetz für nötig.

Bald soll der erste Impfstoff gegen COVID-19 zur Verfügung stehen. Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA hat angekündigt, im Hinblick auf den Biontech/Pfizer-Impfstoff spätestens am 29. Dezember zu einer Entscheidung zu kommen. Die Moderna-Vakzine soll in der ersten Januarhälfte folgen.

Indessen bereitet man sich in Deutschland auf die Impfungen vor: Impfzentren werden in den Ländern aufgebaut und im Bundesgesundheitsministerium arbeitet man an einer Rechtsverordnung, die genaueres zum Anspruch auf die Impfung regeln soll. Grundlage für diese Verordnung ist eine mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz eingeführte Regelung in § 20i Abs. 3 Sozialgesetzbuch V.

Am vergangenen Freitag wurde ein erster Referentenentwurf für diese Verordnung bekannt. Darin geregelt wird nicht nur, wer zunächst Anspruch auf die Impfung hat, sondern auch das Prozedere rund um die Leistungserbringung, die Terminvergabe, Vergütung, Finanzierung und Impfsurveillance.

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Wie DAZ.online bereits berichtete, enthält der Entwurf noch viele Lücken, wer konkret anspruchsberechtigt sein soll. Allerdings sind die Apothekenmitarbeiter bereits als prioritär zu impfende Gruppe erwähnt – denn sie besitzen „in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung“. Allerdings genießen sie nicht höchste Priorität. Die kommt bekanntlich denjenigen zu, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustands ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, sowie jenen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen. Auch Personen, die in bestimmten Einrichtungen tätig sind oder dort behandelt, betreut oder gepflegt werden, stehen in der Reihenfolge noch vor Apotheken – welche Einrichtungen hier gemeint sind, lässt der Entwurf derzeit noch offen.

Die Lücke kann nun gefüllt werden. Am heutigen Montag hat die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) einen Beschlussentwurf für ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung vorgelegt. Welche weiteren Gruppen mit den Apotheken, der Feuerwehr, Polizei und Justiz noch als zentral für die Daseinsvorsorge eingestuft werden, soll nach einer Stellungnahme der Länder ergänzt werden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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