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Empfehlung des Gesundheitsausschusses
Länder sollen VOASG durchwinken
Letzter Halt Bundesrat – am 27. November steht das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz noch einmal auf der Tagesordnung der Länderkammer. Heute stellte der Gesundheitsausschuss des Bundesrats die Weichen für den Termin: Wie DAZ.online erfuhr, empfiehlt er den Ländern, das Gesetz kommentarlos passieren zu lassen. Im September 2019 hatte der Bundesrat noch umfangreiche Änderungen gefordert und lieber auf das Rx-Versandverbot setzen wollen.
Seit gestern liegt die vorläufige Tagesordnung des Bundesratsplenums für den
27. November vor. Tagesordnungspunkt neun ist dabei das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG). Obwohl das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, hatten die Verfechter des Versandhandelsverbots mit verschreibungspflichtigen Arzneien zwischenzeitlich große Hoffnungen in die Länderkammer gesetzt: In ihrer Sitzung im September 2019 hatte diese sich noch für das RxVV ausgesprochen. Auf dem Deutschen Apothekertag, der wenige Wochen später in Düsseldorf stattfand, sorgte das für einigen Wirbel.
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Wer darauf spekuliert hat, dass der Bundesrat sich diesbezüglich durchsetzen könnte, dürfte enttäuscht werden. Wie eine Sprecherin des Bundesrats auf Anfrage von DAZ.online erklärte, hat der Gesundheitsausschuss der Länderkammer am heutigen Mittwoch entschieden, dem Plenum zu empfehlen, das VOASG glatt durchlaufen zu lassen. Es soll davon absehen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Auch Entschließungsanträge oder ähnliches sind nicht vorgesehen.
Wie geht es weiter?
Das bedeutet: Sollte nicht aus den Reihen der Bundesländer ein anders lautender Antrag gestellt werden, passiert die Apothekenreform den Bundesrat am
27. November ohne Widerstand. Dann ist der Bundespräsident am Zug, das Gesetz zu unterschreiben, bevor es letztlich im Bundesgesetzblatt verkündet und daraufhin in Kraft treten wird.
Was von den Ländervorschlägen bleibt
Eine Änderung, die die Länderkammer angeregt hatte, haben die Regierungsfraktionen allerdings aufgegriffen. Der Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen, mit Blick auf die Einführung des E-Rezepts das Makelverbot auch auf Drittanbieter auszuweiten – das ist mittlerweile im Patientendaten-Schutzgesetz geschehen.
2. und 3. Lesung im Parlament
Bundestag beschließt VOASG
Eine weitere vom Bundesrat gewünschte Regelung, dass Apotheken künftig andere Apotheken damit beauftragen dürfen, Parenteralia herzustellen, haben Union und SPD zunächst zwar eingefügt, kurzfristig jedoch wieder fallenlassen. Möglich ist dies bislang nur bei Zytostatika-Zubereitungen. Auch das Anliegen der Länder, die Klausel aus der Reform zu streichen, wonach Versandapotheken unter gewissen Bedingungen automatisierte Abgabeautomaten betreiben dürfen, versandete.
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