Zugang zum Securpharm-System

Weitere Details zum Kauf neuer N-Ident-Zertifikate

Süsel - 05.11.2020, 09:15 Uhr

Soll der Securpharm-Scan auch künftig noch klappen, muss das N-Ident-Zertifikat gültig sein. Derzeit steht für die meisten Apotheken eine Verlängerung an – und die gestaltet sich schwieriger als gedacht. (p / Foto: pikselstock / stock.adobe.com)

Soll der Securpharm-Scan auch künftig noch klappen, muss das N-Ident-Zertifikat gültig sein. Derzeit steht für die meisten Apotheken eine Verlängerung an – und die gestaltet sich schwieriger als gedacht. (p / Foto: pikselstock / stock.adobe.com)


Der Kauf neuer N-Ident-Zertifikate für den Zugang zum Securpharm-System erweist sich als schwieriger als gedacht. Nachdem DAZ.online über den Ablauf und die jüngsten Änderungen in der Anleitung für diesen Vorgang berichtet hatte, bittet die NGDA diese Erläuterung zu präzisieren. Lesen Sie hier nun weitere Details zum Ablauf.

Die N-Ident-Zertifikate, mit denen sich Apotheken beim Zugang zum sicheren Netz der Apotheker ausweisen, sind nur zwei Jahre gültig. Diese Zertifikate sind für die Teilnahme am Securpharm-System erforderlich. Da die meisten Apotheken ihre Zertifikate im Herbst 2018 erworben haben, brauchen sie nun neue Zertifikate. Darauf hatte DAZ.online bereits hingewiesen und später den Ablauf des Vorgangs erläutert.

Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) hatte die Anleitung nach Rückfragen aus Apotheken angepasst. Als Reaktion auf den jüngsten Beitrag von DAZ.online hat die NGDA nun um Ergänzung und Präzisierung der Beschreibung gebeten. Dies betrifft die folgenden Punkte des Ablaufs:

Wer muss sich relegitimieren?

Zunächst geht es um die Frage, ob eine Relegitimation nötig ist. Die NGDA weist darauf hin, dass dies auf zweierlei Weise zu erkennen ist. Erstens könne der Nutzer dies im Menü „Meine Betriebsstätten“ erkennen. Zweitens weise die NGDA per 
E-Mail rechtzeitig vor dem Ablauf des Zertifikats auf die Notwendigkeit der Relegitimation hin.

Button nur mit gültiger Legitimation

Zum Kauf des neuen Zertifikats hatte DAZ.online erklärt, dass für Zertifikate mit dem Status „aktiv“ ein Button angeboten wird, der direkt in den Onlineshop der NGDA führt. Dort kann dann das neue Zertifikat gekauft werden. Die NGDA betont nun, dass dieser Button erst zur Verfügung steht, „wenn der Status ‚Legitimiert‘ der Apotheke – entweder durch Erst- oder Relegitimation – erfolgreich bestätigt werden konnte“. Weiter erklärt die NGDA, dieser Button erscheine bei legitimierten Betriebsstätten erst drei Monate vor Ablauf des bestehenden Zertifikats.

Umbenennung des Buttons

Außerdem ergänzt die NGDA, dass dieser Button, der zuvor als „Laufzeitverlängerung“ bezeichnet wurde, nun „neues Zertifikat erwerben“ heiße. DAZ.online hatte bereits darauf hingewiesen, dass die NGDA in dieser Hinsicht ihre Diktion verändert hat, dies aber nicht auf den Button bezogen. Denn bisher hatte die NGDA offenbar in ihrer eigenen Anleitung zwar die Überschrift des Kapitels und die Abbildung des Buttons, nicht aber den eigentlichen Text der Anleitung verändert.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Relegitimierung

von Dr. Peter M. Schweikert-Wehner am 06.11.2020 um 12:08 Uhr

Diese muss wohl immer als erstes erfolgen und die Betriebserlaubnis muss nochmal hochgeladen werde. Eine Mail diesbezüglich ist "von alleine" nicht gekommen. Nachdem ich mich relegitimiert habe (bei bestehendem AKTIV Button) kam folgende Nachricht per Mail:

wir haben Ihre Anfrage zur Relegitimation der Betriebsstätte "Apotheke am Kreiskrankenhaus" erhalten und werden diese in Kürze bearbeiten.

Nach der Bearbeitung des Vorgangs durch einen Mitarbeiter der NGDA erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail. Erst nach einer Bestätigung, dass die Legitimierung erfolgreich abgeschlossen wurde, können Sie Dienste und Produkte für die Betriebsstätte buchen.

Folgende Daten wurden hierzu an uns übermittelt:....

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