Digitale Kompetenzen für Apotheker

Digitalisierung lernen: BAK erarbeitet neue Fortbildung

Berlin - 28.10.2020, 15:15 Uhr

Die Entwicklungen zur Digitalisierung haben sich in den letzten Jahren fortwährend beschleunigt und werden das Gesundheitswesen in naher Zukunft erheblich verändern. (Foto: peshkova / stock.adobe.com)

Die Entwicklungen zur Digitalisierung haben sich in den letzten Jahren fortwährend beschleunigt und werden das Gesundheitswesen in naher Zukunft erheblich verändern. (Foto: peshkova / stock.adobe.com)


Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat einen Entwurf für eine neue freiwillige Fortbildung „Digitale Kompetenzen für Apotheker“ vorgelegt, zu denen die Mitgliedsorganisation der BAK bis zum 10. November Stellung beziehen sollen. Das neue Wahlmodul in der Weiterbildung „Allgemeinpharmazie“ wird in sechs Unterrichtsblöcken ausschließlich Aspekte zur Telematikinfrastruktur und Digitalisierung beleuchten.

„Mittlerweile hat die Digitalisierung deutlichen Einfluss auf Prozesse, Arbeitsabläufe und die Kommunikation in der Apotheke, sodass es einerseits notwendig ist, einen entsprechenden Überblick über digitale Angebote und Möglichkeiten, aber auch über deren Grenzen und Risiken zu haben.“ Mit diesen Worten untermauert die BAK den Entwurf zu Inhalten der geplanten Fortbildung „Digitale Kompetenzen für Apotheker“. Der Geschäftsbereich Pharmazie der BAK verabschiedete den Entwurf am 
15. Oktober. Zwar hätten Apotheker früher als andere Akteure im Gesundheitswesen damit begonnen, Informationstechnologie für ihre alltägliche Arbeit zu nutzen. Dennoch habe sich die digitale Entwicklung in den letzten Jahren immerzu beschleunigt, sodass es neuerdings nötig sei, die schon jetzt geforderten Fähigkeiten und aktuelle Entwicklungen im Auge zu behalten.

Der Entwurf umfasst insgesamt sechs Module, die je nach Bedarf und unabhängig voneinander angeboten werden. Laut BAK soll die rein inhaltliche Auseinandersetzung im Vordergrund stehen. Sie betont, dass es sich bei dem neuen Angebot nicht um eine Zertifikatfortbildung handeln wird. Die Veranstalter setzen voraus, dass sich Interessierte zuvor mit den Grundlagen zum Datenschutzrecht vertraut gemacht haben, bevor sie an den Fortbildungen teilnehmen.

Von TI über Big Data bis hin zum Blackout

Im ersten Modul möchte die BAK den Umgang und den Hintergrund zur Telematikinfrastruktur (TI) vermitteln. Im zweiten Fortbildungsblock rückt die digitale Kommunikation sowohl innerhalb (KIM) als auch außerhalb der TI in den Fokus. Für diese ersten beiden Abschnitte veranschlagt die BAK jeweils drei Stunden. Im dritten Teil sollen Dozierende den Apothekern in zwei Stunden den aktuellen Stand und geplante Entwicklungen zu Big Data und zu Künstlicher Intelligenz vorstellen. Der vierte Block „Digitalisierung im Apothekenbetrieb“ nimmt mit empfohlenen acht Stunden den umfangreichsten Teil der Themengebiete ein. Er umfasst sowohl konkrete Lösungen zur Digitalisierung in der Apotheke als auch Marketingmöglichkeiten sowie den rechtlichen Rahmen. Auch das große Themengebiet „Apps und digitale Gesundheitsanwendungen“ soll im Wahlmodul einen eigenen Block mit einer Dauer von rund vier Stunden einnehmen. Der sechste und letzte der geplanten Veranstaltungsblöcke beschäftigt sich damit, einem IT-Blackout vorzubeugen und hilft dabei, einen Notfallplan zu entwickeln.

Die Bundesapothekerkammer bittet seine Mitgliedsorganisationen, gewünschte Änderungen im Entwurf, der als Word-Datei übermittelt wurde, bis zum 
10. November über den Korrekturmodus elektronisch zu vermerken.


Marius Penzel, Apotheker und Volontär
redaktion@daz.online


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