Cannabis Gipfel 2.0 online im November 2020

Sind Sie schon Cannabis-Apotheker?

Stuttgart - 22.10.2020, 09:15 Uhr

Die Wiederentdeckung von Cannabis in der Medizin und Cannabis im Beratungsgespräch: Der Cannabis Gipfel 2.0 online startet im November 2020. (Foto: mast3r / stock.adobe.com)

Die Wiederentdeckung von Cannabis in der Medizin und Cannabis im Beratungsgespräch: Der Cannabis Gipfel 2.0 online startet im November 2020. (Foto: mast3r / stock.adobe.com)


Es geht in die zweite Runde: Am 2. November startet der Cannabis Gipfel 2.0 online. Was können Sie lernen? Es geht um den ganz praktischen Umgang mit Cannabis in der Apotheke – wie berät man Cannabis-Patienten? Welchen therapeutischen Unterschied macht es, ob Cannabisblüten, Extrakt oder Reinsubstanzen wie Dronabinol verordnet werden? Und welche Prüfpflichten obliegen der Apotheke bei Abgabe von CBD-Produkten, sind diese als Nahrungsergänzungsmittel überhaupt legal?

Coronabedingt finden nach dem ersten erfolgreichen Cannabis-Gipfel im Juni auch die November-Vorträge digital statt – fünf sind es für Apotheker, vier für PTA. Los geht es am 2. November: Wussten Sie, dass unser heutiger Hype um Cannabis als Medizin eigentlich Schnee von gestern ist? Die Perser setzten bereits im 
11. Jahrhundert auf Cannabis sativa und noch im 19. Jahrhundert erfreute sich die Pflanze auch in Deutschland eines rauschenden Verordnungsverhaltens. Wann und warum kam eigentlich die Prohibition? Tanja Boll, PTA und Pharmareferentin, rollt die ganze Geschichte der medizinischen Cannabispflanze in ihrem Vortrag „Die Wiederentdeckung von Cannabis als Medizin“ für Sie auf.

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Nach der Geschichtsstunde folgt die Pharmakologie. Diesen Part – zum Endocannabinoidsystem, zu CBD und THC – übernehmen am 9. November Thomas Herdegen, Professor für Pharmakologie am Universitätsklinikum Kiel, und Dr. Marc Seibolt, Chefarzt der Tagesklinik für Schmerzmedizin am Algesiologikum München. Am häufigsten werden Cannabisarzneimittel hierzulande bei Schmerzen eingesetzt, aber auch bei Spastik und Anorexie. Auf welche Wechselwirkungen müssen Apotheker bei THC und CBD achten, welche Nebenwirkungen können bei Behandelten auftreten, und wie kommt man ihnen bei? (Dieser Vortrag darf aufgrund von betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften nicht von PTA gebucht werden.)

DAZ.online TOPIC im Oktober – Cannabis

Von Apothekern für Apotheker!

Kennen Sie schon unseren DAZ.online TOPIC? Der Themen-Newsletter der DAZ.online-Redaktion bietet Ihnen monatlich exklusive Inhalte zu einem ausgewählten Thema: Von Apothekern für Apotheker, mit relevanten Informationen zu Therapien, Wirkmechanismen, Neueinführungen und inklusive Fortbildungen sowie Wissenstests  – im nächsten TOPIC Ende Oktober beschäftigen wir uns mit Cannabis.

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Bei Cannabis darf auch die Fakultät des Rechts nicht fehlen – Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dronabinol (THC) sowie Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. CBD ist weit komplizierter – als Rezepturarzneimittel nach NRF ist es verschreibungspflichtig, doch ist es auch als Nahrungsergänzungsmittel im Markt. „Sind diese Produkte überhaupt legal?“, fragt Apothekerin und Rechtsanwältin Isabel Kuhlen im dritten Teil des Cannabis-Gipfels 2.0 online am 16. November. Ihr Thema: „Verkehrsfähigkeit und Verordnungsfähigkeit von THC- und CBD-haltigen Produkten – Prüfpflichten des Apothekers“.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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