Beschluss von Bund und Ländern

Mindestens 50 Euro Bußgeld für Maskenverweigerer

Berlin - 27.08.2020, 17:55 Uhr

In öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt es bei der Maskenpflicht. Wer dagegen verstößt, muss künftig mit mindestens 50 Euro Bußgeld rechnen. (Foto: imago images / Xinhua)

In öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt es bei der Maskenpflicht. Wer dagegen verstößt, muss künftig mit mindestens 50 Euro Bußgeld rechnen. (Foto: imago images / Xinhua)


Die vielen unterschiedlichen Regeln und Beschränkungen infolge der Corona-Pandemie stehen immer wieder in der Kritik. Auch bei einer heutigen Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs- und chefinnen am heutigen Donnerstag fand man keine hundertprozentige Übereinstimmung. Aber man einigte sich auf Eckpunkte, wie es weiter gehen soll.

Bislang hat Deutschland die Coronakrise gut im Griff gehabt. Doch gegenwärtig steigen die Infektionszahlen wieder – und Bund und Länder wollen angesichts der bevorstehenden kalten Jahreszeit dafür sorgen, sie wieder so weit wie möglich zu senken.

Auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen konnten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am heutigen Donnerstag aber nicht einigen. Doch man verständigte sich auf Eckpunkte:

  • Weitere größere Öffnungsschritte sind vorerst nicht zu rechtfertigen, regionale Anpassungen bleiben aber möglich. Weiterhin ist grundsätzlich der Mindeststabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dazu kommen die Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen, in denen der Abstand nicht durchgängig gewahrt werden kann, konsequente Hygienemaßnahmen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen. „Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und muss entsprechend von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert werden“, heißt es im Beschluss. Die Länder werden das Mindestregelbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht auf 50 Euro festlegen – Ausnahme: im schulischen Bereich. Zudem gab Sachsen-Anhalt zu Protokoll, es werde kein Bußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht erheben.

Test-, Quarantäne- und Nachverfolgungsregime

  • Die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten endet zum Ende der Sommerferien aller Bundesländer – am 15. September 2020. Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und dort 14 Tage in Quarantäne zu bleiben. Die Testpflicht für die Risikogebiete wird vorerst aufrechterhalten, bis eine effektive Umsetzung der Quarantänepflicht gewährleistet ist. Wo immer möglich, soll auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete verzichtet werden. Eine Entschädigung für den Einkommensausfall soll künftig nicht mehr gewährt werden, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet erforderlich wird – eine entsprechende Rechtsänderung ist geplant. Die Länder sollen die Quarantäne überwachen und dafür sorgen, dass bei Pflichtverstößen „empfindliche Bußgelder verhängt werden“. Möglichst ab 1. Oktober 2020 ist eine vorzeitige Beendigung der Selbstisolation frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr möglich.
  • Im Rahmen der Teststrategie werden symptomatische Verdachtsfälle und enge Kontaktpersonen wie bisher prioritär getestet. Gleiches gilt für Testungen, um in gefährdeten Bereichen vorzubeugen, etwa in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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4 Kommentare

Vollständigkeitshalber...

von Thomas Eper am 28.08.2020 um 13:25 Uhr

RKI:

aktuell Infizierte: 16.984
entspricht ca. 0,02 % der Bevölkerung

KW 33: 875.524 Tests
Positivrate: 0,96 %

zum Vergleich:

KW 14: 408.348 Tests
Positivrate: 9,03 %

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Nach der Maske kommt der Gedankenchip

von Bernd Jas am 27.08.2020 um 22:02 Uhr

Es geht hier nicht mehr um unsere Gesundheit es geht um viel, viel mehr.

Und die Linientreuheit der DAZ macht es nicht besser. In dem man nicht kritisch hinterfragt, weil man vielleicht glaubt einen guten Ruf (und den hat die DAZ) verlieren zu können, macht man sich mit schuldig an den Untaten dieser Zeit.
Wo ist die Frage nach den fehlenden Studien der künftig beabsichtigten RNA.-Impfungen. Die Reibach machenden Unternehmen die bis zur geistesgestörten Forcierung der Impfstoffherstellung agieren, müssen in die Verantwortung genommen werden. Und zwar vor der Verteilung an die ahnungslose Bevölkerung.
Wer hinterfragt hier die Wirksamkeit des Maskentragens.
Ich denke der Vergleich mit dem Fischernetz vor dem Fenster zur Insektenabwehr ist hier mal zu stellen.
Bis zu 50% der Einkäufe in der Apotheke werden mittlerweile mit einer EC-Karte getätigt. Stichwort:Eleminierung des Bargeldes.
Entzug von Grundrechten.
Internierung von Kleinkindern unter Entzug des Elternhauses wegen des Verdachtes einer Infektion. Das ist Kindesmisshandlung mit nie mehr wieder gut zu machenden psychischen Störungen der Betroffenen.
Die nun folgende Weltwirtschaftskrise die dem Corona Virus auf Biegen und Brechen in die Schuhe geschoben werden soll, in dem man wie besinnungslos testet um positive Fälle zu generieren (fast 50% davon falsch positiv), die Maskenpflicht verschärft und einen neuen Logdown heraufbeschwört, soll wegen der Tragweite (wir jammern wegen nur noch 18907 Apotheken) ja nicht ganz unerwähnt bleiben

Und sagt hinterher nicht: Davon haben wir nichts gewusst.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Nach der Maske kommt der Gedankenchip

von Jan Kusterer am 28.08.2020 um 10:02 Uhr

In der KW 33 sind ca. 875000 PCR-Tests (Quelle RKI) durchgeführt worden. Können sie mir plausibel nachrechnen, wie man dann auf die nur geringen Fallzahlen kommt, wenn die verwendeten Tests ca. 50% falsch positiv machen?...

AW: Fast 50%?

von Bernd Jas am 28.08.2020 um 14:27 Uhr

Bei einer gut gemeinten Spezifität eines Tests von 98% kommen sie auf eine Anzahl von 17.500 Falsch-Positiven Tests.
In der Meldewoche 33 sind in Deutschland 7.883 positive Fälle bekannt geworden.
Bei 1 %´iger Spezifität wären das 8.750 Falsch positive Fälle.
Quelle zum Nachrechnen ist das Arzneitelegramm 6/20 und dort die Vierfeldertafel.
Die geringen Fallzahlen kommen dann durch Nachtestungen und durch die Verifizierung der Symptome zu Tage.
Also Stocherei in trübster Brühe die zum Himmel stinkt, wenn man die nachfolgenden Zwangsmaßnahmen betrachtet .
Zitat Arzneitelegramm: "Goldstandard ist hier die PCR, die aber im späteren Krankheitsverlauf weniger Sensitiv ist."

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