Bis 31. August 2020 für den 1A-Award bewerben

Innovativste Apotheke gesucht

Stuttgart - 24.08.2020, 17:00 Uhr

Noch bis 31. August 2020 können Sie sich für den 1A-Award bewerben. Ausgezeichnet werden Projekte, die die medizinische Versorgung tatsächlich verbessern. (s / Foto: VectorMine / stock.adobe.com)

Noch bis 31. August 2020 können Sie sich für den 1A-Award bewerben. Ausgezeichnet werden Projekte, die die medizinische Versorgung tatsächlich verbessern. (s / Foto: VectorMine / stock.adobe.com)


Innovation gehört belohnt, findet 1A-Pharma. 2020 will der Arzneimittelhersteller nun zum dritten Mal Apotheken auszeichnen, die besonders pfiffige Ideen haben, um die medizinische Versorgung zu verbessern. Sie sind so ein Pfiffikus – oder kennen einen? Eine Woche Bewerbungsfrist bleibt noch.

Bereits zum dritten Mal setzt sich 1A Pharma – in Zusammenarbeit mit der „Deutschen Apotheker Zeitung“, „PTAheute“ und „Medical Tribune“ – dafür ein, dass Initiativen und erfolgreiche Projekte, die zu einer innovativeren, effizienteren, besseren, günstigeren oder nachhaltigeren medizinischen Versorgung geführt haben, belohnt werden. Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Projekte und Nominierungen in den beiden Kategorien „Apotheke“ und „Arzt“. Für 2020 läuft die Bewerbungsfrist noch – und zwar bis zum 31. August 2020. Sie kennen eine Apotheke, einen Apothekerverband oder -kammer, Universitäten, PTA-Schulen, Krankenkassen, Verlage oder sonstige Dienstleister, die Sie für auszeichnungswürdig halten? Oder sind Sie vielleicht selbst so ein Pfiffikus?

Was sind die Kriterien?

Wichtig ist dem Preisverleiher, dass ein nominiertes Projekt tatsächlich zu einer Vereinfachung und Verbesserung der medizinischen Versorgung beiträgt und das in nachhaltiger Weise. „Grundsätzlich sollte bei den eingereichten Projekten die Einfachheit und der Nutzen der Idee oder der Initiative im Vordergrund stehen“, erklärt Michael Klein, Geschäftsführer von 1A Pharma.

1A-Award 2019: Babyfreundliche Apotheke

Im vergangenen Jahr verlieh 1A Pharma den Award in der Rubrik „Apotheke“ an die Apothekerin Karin Kriwanek. Sie hat vor zwölf Jahren den Verein „Babyfreund­liche Apotheke“ gegründet.

Falls Sie sich bewerben möchten, schicken Sie Ihre Projekte per Mail oder Post an: bewerbung@1a-award.de (Kurzbeschreibung des Projekts, Ansprechpartner, Kontaktdetails) oder Medical Tribune Verlagsgesellschaft mbH, 1A-Award, Unter den Eichen 5, 65195 Wiesbaden.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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