PhiP-Leitfaden

Hilfestellungen für das Pharmaziepraktikum aktualisiert

Stuttgart - 06.08.2020, 16:45 Uhr

Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie musste die Arbeit in vielen öffentlichen Apotheken auf den Schichtbetrieb umgestellt werden. (Foto: Vladimir Borovic / stock.adobe.com)

Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie musste die Arbeit in vielen öffentlichen Apotheken auf den Schichtbetrieb umgestellt werden. (Foto: Vladimir Borovic / stock.adobe.com)


Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat den Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) in der Apotheke aktualisiert. Darüber informiert die ABDA in ihrem Newsroom. Nun können Bearbeitungen an den PDF-Dateien, die auf der Homepage der ABDA zur Verfügung stehen, auch in digitaler Form vorgenommen werden. Zudem wurden vier ergänzende Arbeitsbögen aktualisiert sowie zwei neue ergänzt.

Der Leitfaden der BAK für Pharmazeuten im Praktikum wurde erstmals 2015 verabschiedet. Er soll werdende Apotheker auf die Berufspraxis und den letzten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung vorbereiten. Er setzt sich aus drei Teilen zusammen. Zum einen werden im Musterausbildungsplan die Ausbildungsinhalte zeitlich strukturiert, die während des praktischen Jahrs vermittelt werden sollen. Die Themen bauen aufeinander auf, sodass es sich anbietet, den Plan chronologisch zu bearbeiten. Hinzu kommen Arbeitsbögen, auf die im Musterausbildungsplan verwiesen wird. Mithilfe der Arbeitsbögen können PhiP praxisrelevante Themen vertiefend erarbeiten. 

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Die Bögen sollten während der Arbeitszeit ausgefüllt und vom Apotheker kontrolliert werden. Für die Bearbeitung und Korrektur dürfte von Vorteil sein, dass die Dateien nun nicht mehr ausgedruckt werden müssen, sondern an Tablets oder Computern bearbeitet werden können. Zuletzt gehört zum Leitfaden ein Evaluationsbogen, mit dessen Hilfe der Plan anhand der Rückmeldungen der Ausbildungsapotheker und PhiP verbessert werden soll.

Neue Arbeitsbögen

Nun wurden die Arbeitsbögen zu Fertigarzneimittelprüfungen, dem Warenwirtschaftssystem, den rechtlichen Grundlagen des Rezepts sowie zu Arzneimittelrisiken aktualisiert. Außerdem wurden die Arbeitsbögen „Recherchen mit der ABDA-Datenbank“ sowie „Arzneimittel-Risikoprüfungen mit CAVE“ neu erstellt. In den neuen Arbeitsbögen werden junge Apotheker systematisch an die Datenbanken herangeführt. Dazu werden Rechercheübungen angeboten.

Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie musste die Arbeit in vielen öffentlichen Apotheken auf den Schichtbetrieb umgestellt werden. Am 3. Juli ermöglichte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) per Verordnung, dass PhiP bis zu 25 % ihres Praktikums auch digital außerhalb der Apotheke ableisten können. Der bundeseinheitliche Leitfaden, der kostenfrei heruntergeladen werden kann, erleichtert Ausbildungsapothekern und Pharmazeuten im Praktikum, zur Not auch von Zuhause aus die Apothekenpraxis zu vertiefen. Die neue Möglichkeit zur Online-Bearbeitung vereinfacht zudem den Austausch zwischen PhiP und Apothekern.


Marius Penzel, Apotheker und Volontär
redaktion@daz.online


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