RKI-Impfsurveillance

Rund 35.000 Sechsjährige ohne Masern-Schutz

Berlin - 30.07.2020, 17:50 Uhr

Bald ist es Zeit fürs neue Schuljahr und die Einschulung der Erstklässler. Doch in diesem Jahr wird vieles anders sein. Nicht nur wegen Corona. Auch eine Masernimpfpflicht gibt es nun. (Foto: imago images / snapshot)

Bald ist es Zeit fürs neue Schuljahr und die Einschulung der Erstklässler. Doch in diesem Jahr wird vieles anders sein. Nicht nur wegen Corona. Auch eine Masernimpfpflicht gibt es nun. (Foto: imago images / snapshot)


Zum ersten Mal legt das Robert Koch-Institut Daten aus den Schuleinangsuntersuchungen vor. Die Zahlen zeigen: Tausende Kinder haben im Alter von sechs Jahren noch keine Masernschutzimpfung erhalten. Auch die Abrechnungsdaten der niedergelassenen Ärzte sind in die Erhebung eingeflossen.

Mit dem Masernschutzgesetz hat die Bundesregierung die Immunisierung gegen das Masernvirus zur Pflicht gemacht. Kinder, die eine erfolgte Impfung nicht erhalten haben, können vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas ausgeschlossen werden. Den Eltern drohen Geldstrafen in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Impfquoten gegen Masern zu erhöhen. Denn in der Vergangenheit wurden immer wieder lokale Ausbrüche verzeichnet.

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Der Schulbesuch kann den Kindern wegen der in Deutschland geltenden Schulpflicht allerdings nicht verwehrt werden. Nach den Zahlen, die das Robert Koch-Institut (RKI) jetzt online im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht, hat das zur Folge, dass nun rund 35.000 Kinder im schulfähigen Alter ohne jeglichen Masernschutz die deutschen Lehranstalten besuchen könnten. Zum ersten Mal zog das Institut die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen zusammen mit den Abrechnungsdaten der niedergelassenen Ärzte heran und stellt die Ergebnisse in einer Gesamtschau dar. Die Auswertung ist im Epidemiologischen Bulletin 32/33 2020 erschienen und wird künftig einmal pro Jahr veröffentlicht werden.

„Bundesweite Untersuchungen zum Impfstatus sind in Deutschland eine Herausforderung", schreibt das RKI in einer begleitenden Pressemitteilung. Der größte Teil der Kinder- und Jugend-Impfungen findet demnach in der kinderärztlichen Praxis statt. Alle Impfungen werden im Impfausweis dokumentiert und bei den Schuleingangsuntersuchungen von den Gesundheitsämtern ausgewertet. „Ob aber die Impfungen zeitgerecht erfolgt sind, wird in den Schuleingangsuntersuchungen nicht überprüft." Hierzu zieht das Institut nach eigenen Angaben die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen heran. „Für verlässliche Aussagen über das nationale und regionale Impfgeschehen müssen daher die Auswertungen der Schuleingangs- und Abrechnungsdaten zusammengeführt und gemeinsam betrachtet werden."



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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