Betrug und BtMG-Verstöße

Methadon-Arzt und Apotheker stehen vor Gericht

Flensburg/Berlin - 30.07.2020, 07:00 Uhr

In Flensburg müssen sich ein Arzt und ein Apotheker jetzt vor Gericht verantworten. (m / Foto: imago images / nordpool)

In Flensburg müssen sich ein Arzt und ein Apotheker jetzt vor Gericht verantworten. (m / Foto: imago images / nordpool)


Ein Husumer Arzt soll über mehrere Jahre über seine Kassenärztliche Bundesvereinigung Substitutionstherapien abgerechnet haben, die nicht oder nicht so stattgefunden haben. Dabei soll er gemeinsame Sache mit einem im selben Haus ansässigen Apotheker gemacht haben – nun stehen die beiden in Flensburg vor Gericht.

Vor dem Landgericht Flensburg müssen sich seit dem gestrigen Mittwoch ein Arzt und ein Apotheker aus Husum verantworten. Den Männern werden gewerbsmäßiger Betrug und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Es soll um mehr als 2.500 Fälle gehen, die sich zwischen April 2007 und Juni 2011 abgespielt haben. Zu Prozessbeginn wurden die Anklageschriften verlesen. Die beiden Angeklagten wollten sich dem Gerichtssprecher zufolge nicht zu den Anschuldigungen einlassen.

Laut Anklage stellt sich der Fall so dar: Die Praxis des Arztes befand sich in Husum im selben Gebäude direkt über der Apotheke des Mitangeklagten. Der Mediziner soll seinen Patienten knapp 1.000 Mal ohne medizinische Gründe die Ersatzdroge Methadon und andere verschreibungspflichtige Medikamente verkauft oder verschrieben haben. Die Substitutionstherapien soll er bei seiner Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abgerechnet haben, obwohl sie entweder überhaupt nicht oder nicht in abgerechneter Form stattfanden. Der KV Schleswig-Holstein soll so ein Schaden von mehr als 1,2 Millionen Euro entstanden sein.

Der Apotheker wiederum ist beschuldigt, in knapp 1.500 Fällen vom Arzt verschriebene Betäubungsmittel wie Methadon oder Ritalin abgegeben zu haben, obwohl er wusste, dass dafür keine medizinische Indikation bestand. Dafür bekam der Apotheker auch eine „Gegenleistung“ vom Arzt: Der Mediziner stellte ihm „Luftrezepte“ aus – vor allem über Hochpreiser. Diese rechnete der Apotheker bei den Kassen ab, ohne dass die Arzneimittel je an einen Patienten abgegeben wurden. Den Kassen soll so ein Schaden in Höhe von mehr als 230.000 Euro entstanden sein.

Für den Prozess sind insgesamt 21 Verhandlungstage bis Januar nächsten Jahres angesetzt.


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