Neue Ausschreibung von Generika-Rabattverträgen

Ersatzkassen setzen weiterhin auf Mehrfachvergabe

Berlin - 28.07.2020, 13:00 Uhr

Die Ersatzkassen suchen wieder Rabattvertragspartner. Rund drei Viertel der ausgeschriebenen Lose sollen im Mehrpartnermodell an bis zu drei Bieter vergeben werden. (x / Foto: Robert Kneschke / stock.adobe.com)

Die Ersatzkassen suchen wieder Rabattvertragspartner. Rund drei Viertel der ausgeschriebenen Lose sollen im Mehrpartnermodell an bis zu drei Bieter vergeben werden. (x / Foto: Robert Kneschke / stock.adobe.com)


Die Ersatzkassen haben eine neue große Generikaausschreibung gestartet. Dabei haben sie sich auf die Fahne geschrieben, nicht nur eisern zu sparen, sondern auch für Versorgungssicherheit zu sorgen. Das beste Rezept gegen Engpässe ist für Barmer, TK & Co. weiterhin die Mehrfachvergabe. Neu an der jüngsten Ausschreibung ist, dass Bieter sich zur Einhaltung von Arbeitsschutz- und Umweltstandards verpflichten müssen.

Krankenkassen sollen bei Rabattverträgen nicht mehr nur den allergünstigsten Preis ins Auge fassen. Sie sollen auch sicherstellen, dass ihre Vertragspartner lieferfähig sind – diese Forderung ist nicht erst in der Coronakrise laut geworden, trifft seitdem aber durchaus auf deutlich vernehmbare Resonanz in der Politik. Die Produktionsbedingungen in Asien rücken zunehmend in den Fokus, ebenso die Abhängigkeit von wenigen Herstellern.

Nachdem vergangene Woche die AOK Baden-Württemberg angekündigt hat, die Vertragspartner in der aktuellen bundesweiten Generikaausschreibung stärker in die Pflicht zu nehmen als bisher, erklärt nun auch die Barmer, die federführend für die Ersatzkassen eine Ausschreibung gestartet hat, mehr von den Herstellern einzufordern. Allerdings: Während die Ortskrankenkassen nach wie vor auf Exklusivverträge als Goldstandard setzen, sind es bei den Ersatzkassen die Mehrfachvergaben. So ist es auch in der aktuellen Ausschreibung von Barmer, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK.

Jeweilige Arbeits- und Schutzstandards sind einzuhalten

„Das Mehrpartnermodell hat bei Rabattverträgen einen klaren Vorteil. Im Falle eines Lieferengpasses stehen sofort gleichwertige Arzneimittel-Alternativen anderer Hersteller zur Verfügung“, erklärt Bamer-Vorstandsmitglied Dr. Mani Rafii. Die gleichzeitige Ausschreibung aller Ersatzkassen sei ein „Zukunftsmodell für mehr Qualität und eine zuverlässige Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln“. Und so praktizieren diese Kassen die Mehrfachvergabe schon lange – wenngleich nicht vollumfassend. Auch eine Verpflichtungserklärung der Hersteller zu ihrer Lieferfähigkeit ist nichts Neues, sie gehört seit 2011 zur Ausschreibung der Ersatzkassen dazu. Nun erklären Barmer, TK und Co. überdies, großen Wert darauf zu legen, dass sich die Arzneimittelhersteller bei der Produktion zur Einhaltung der jeweils geltenden Arbeitsschutz- und Umweltstandards verpflichten. Eine entsprechende Klarstellung ist nun in der Anlage zu den Rabattvertragsunterlagen aufgenommen worden.

Mehrpartnermodell für 76,3 Prozent der ausgeschriebenen Lose 

Doch wie viel Mehrfachvergabe steckt nun wirklich drin in der neuen Ausschreibung? Bei den 64 Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen, die in 76 Fachlosen ausgeschrieben sind, sollen für rund drei Viertel bis zu drei Bieter zum Zuge kommen. Genau genommen sind es 58 Fachlose (76,3 Prozent), die im Mehrpartnermodell ausgeschrieben sind. 18 Lose müssen laut Barmer „aufgrund der derzeitigen Marktsituation exklusiv vergeben werden“. Das heiß im Klartext: Für diese Wirkstoffe in der konkreten Darreichungsform gibt es einfach nur eine beschränkte Zahl von Anbietern. Ein Beispiel ist Diclofenac: Während orale Formen von zahlreichen Firmen angeboten werden und daher auch mehr Vertragspartner gesucht werden, gibt es für Zäpfchen lediglich drei Anbieter und die Ausschreibung erfolgt exklusiv.

Die neue Ausschreibung der Ersatzkassen hat laut Barmer ein jährliches Umsatzvolumen (bei den Ersatzkassen) von rund 1,5 Milliarden Euro zum Apothekenverkaufspreis. Die Zuschläge werden Anfang kommenden Jahres erfolgen. Die neuen Verträge treten dann sukzessive ab 1. Juli 2021 in Kraft und enden einheitlich zum 30. Juni 2023. Pharmaunternehmen oder Bietergemeinschaften könnten ihre Gebote bis zum 28. August 2020 abgeben. Dabei gibt es die Möglichkeit, für jedes Fachlos bis zu drei Mal zu bieten. Jedes ist nämlich in drei Bereichen ausgeschrieben: einmal für die Barmer, einmal für TK, hkk und HEK und einmal für DAK und KKH.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Mediale Blendgranate mit angeblichen Verbesserungen

von ratatosk am 29.07.2020 um 12:06 Uhr

Eisern Sparen, was sonst, der Rest ist zur Ablenkung fürs dumme Volk gedacht. Vorratshaltung und hohe Qualität haben immer einen Preis. Verfügbarkeit wäre auch jetzt schon gefordert gewesen, aber wer in D kontrolliert so was !
Die Regierungen sind mit der lückenlosen Dauerkontrolle der Apotheken beschäftigt und das Bfram ist ohne extrem teuere Berater weder willens noch fähig auch nur Masken in China zu bestellen ! - hat irgendwie schon System.
Nicht umsonst ist ja auch das öffentliche Bauen mit diesem Billigheimern - nicht mit den günstigen Anbietern ! - im Chaos versunken, aber es gilt eben immer mehr, Funktionärswohl vor Gemeinwohl ! Aber nicht umsonst stellen ja die Krankenkassenlobbyisten die größte Gruppe im Bundestag um solche Dinge umzusetzen.

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