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Neue ABDA-Webseite erklärt das E-Rezept

Berlin - 24.07.2020, 14:15 Uhr

Das E-Rezept kommt: Die ABDA hat eine neue Webseite gelauncht. (Screenshot: daserezeptkommt.de)

Das E-Rezept kommt: Die ABDA hat eine neue Webseite gelauncht. (Screenshot: daserezeptkommt.de)


Am 1. Januar 2022 soll das elektronische Rezept das Papierrezept ablösen – so sieht es das Patientendaten-Schutzgesetz vor. Große ausländische Versender stehen längst in den Startlöchern, um sich ihren Teil vom Kuchen zu sichern. Nun hat die ABDA eine eigene Webseite zum E-Rezept gelauncht, auf der sie erklärt, wie die digitale Verordnung funktionieren wird – und was die aus ihrer Sicht besonders wichtigen Punkte sind.

Das Patientendaten-Schutzgesetz, das im kommenden Herbst in Kraft treten soll, steckt den Rahmen fürs E-Rezept ab: Zunächst werden ärztliche Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, aber auch von apothekenpflichtigen Medikamenten (Grünes Rezept) digital erfolgen, später wird dies auch zum Beispiel für Betäubungsmittel und  Hilfsmittel gelten.

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Große ausländische Arzneimittelversender wie DocMorris rühren schon jetzt massiv die Werbetrommel für das E-Rezept. Nun greift auch die ABDA das Thema auf und hat eine neue Webseite zum E-Rezept gelauncht: Ab sofort ist diese unter der Webadresse daserezeptkommt.de erreichbar. Dort wird erklärt, wie das E-Rezept funktioniert – von der Rezeptausstellung bis zur Medikamentenabgabe in der Apotheke vor Ort. Außerdem werden einige „häufig gestellte Fragen“ beantwortet.

Auf der Webseite weist die ABDA auch darauf hin, dass bei der Einlösung des elektronischen Rezepts alle Rechte wie beim Papierrezept gelten müssen. Patienten dürften keine Nachteile entstehen. Die Entscheidung des Patienten, in welcher Apotheke er die Verordnung einlöst, dürfe hierbei nicht beeinflusst werden. Nicht zuletzt müsse auch das Nicht-Einlösen beziehungsweise Vernichten des Rezepts eine Option bleiben – genauso wie auch ein Papierrezept zerrissen werden kann.

Wesentlich werde es überdies auf den Datenschutz ankommen – schließlich sind Patientendaten wertvoll für kommerzielle Unternehmen. Die kommende einheitliche Patienten-App werde sicher sein und höchsten Datenschutzstandards genügen, verspricht die ABDA. Nicht zuletzt warnt sie, dass das E-Rezept auf dem Handy der Patienten „kein Spielball von Lockangeboten, Werbeterror und Rabattschlachten“ werden dürfe.  


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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