Deutscher Apothekerverband

Neue Datenbank für Medizinprodukte geht online

Berlin - 21.07.2020, 17:45 Uhr

Medizinprodukte wie Inhalationsgeräte müssen regelmäßig kontrolliert werden. (Foto: Schelbert)

Medizinprodukte wie Inhalationsgeräte müssen regelmäßig kontrolliert werden. (Foto: Schelbert)


Tagtäglich werden in Apotheken nicht nur Arzneimittel, sondern auch Medizinprodukte abgegeben – zuweilen auch verliehen. Dies geht einher mit verschiedenen Aufgaben oder sogar Pflichten, insbesondere wenn die Apotheken vertraglich Betreiberpflichten übernommen haben. Ihnen soll nun eine neue Webanwendung des Deutschen Apothekerverbands die Arbeit erleichtern. Das entsprechende Modul soll das bereits bestehende Online-Vertragsportal für Hilfsmittel ergänzen.

Elektrische Milchpumpen, aktive Insulin-Pens, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Bettnässertherapiegeräte oder halb- und vollautomatische Blutdruckmessgeräte – auch bei Medizinprodukten aus der Apotheke wird der Patientenschutz groß geschrieben. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) will Apotheken nun helfen, den sachgerechten Einsatz und die regelmäßige Wartung von Medizinprodukten systematisch zu erfassen und zu kontrollieren. Denn das gehört zu den Aufgaben, die die Medizinproduktebetreiberverordnung vorschreibt, wenn die Apotheken diese von Krankenkassen vertraglich übernommen haben.

Wie schon vor einiger Zeit angekündigt, hat der DAV dazu eine neue webbasierte Medizinprodukteverwaltung (MPV) entwickelt, die als Online-Portal mit hinterlegter Datenbank bundesweit in allen Mitgliedsapotheken angewendet werden kann. Darüber informierte der Verband heute in einer Pressemitteilung. Das Portal ist unter der Webadresse www.dav-mpv.de erreichbar (Zugangsdaten wie für OVP). Die DAV-Mitgliederversammlung hatte im Jahr 2019 ein solches MPV-Modul beauftragt. Es soll das bereits bestehende Online-Vertragsportal (OVP) für Hilfsmittel in den Apotheken ergänzen – Medizinprodukte sind eine Teilmenge der verordneten Hilfsmittel. Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied: Während das OVP die Lieferberechtigung für Hilfsmittel vorab prüft, ist die MPV für die nachträgliche Verfolgung der Medizinprodukte konzipiert.

Becker: Apotheken können Patienten jetzt besser an Kontrollen erinnern

Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker erklärte anlässlich des Starts des neuen Moduls, dass Patienten von Apotheken als Gesundheitsdienstleister mit niedrigschwelligem, überall verfügbarem Angebot die Versorgung mit Hilfsmitteln und Medizinprodukten erwarten. „Gerade bei Medizinprodukten spielen Kontrolle und Wartung eine wichtige Rolle für den Verbraucherschutz. Ich freue mich, dass die Medizinprodukteverwaltung einsatzbereit ist und online geht“, so Becker. „Die MPV ermöglicht es den Apotheken ab sofort, ihre Patienten künftig noch besser an mess- und sicherheitstechnische Kontrolltermine oder sonstige Wartungsmaßnahmen zu erinnern.“

Für jede Apotheke ist das neue Modul allerdings nicht geeignet – und ein Selbstläufer ist es ebenfalls nicht. Die Übertragung der Betreiberpflichten auf die Apotheken ist derzeit erst mit wenigen Krankenkassen vertraglich vereinbart – gerade einmal vier sind es aktuell. Bundesweit sind dies Knappschaft, ikk classic, svlfg und BKK Linde. Doch es werden mehr, heißt es beim DAV. 

Hilfsmittelversorgungsvertrag mit der Knappschaft

Neue Pflichten, mehr Geld

Zudem müssen die Produkte per Hand in die Datenbank eingepflegt werden – von der Apotheke selbst. Aber auch hier verspricht der DAV weiteren Ausbaustufen: Künftig sollen die Apothekensoftwarehäuser die MPV-Schnittstelle umsetzen können, sodass Apotheken die MPV direkt aus der Warenwirtschaft heraus aufrufen können.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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