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EU erlässt Ausnahmeregelung
Keine Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten COVID-19-Arzneimitteln
Die EU will durch eine Ausnahmeregelung die Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 beschleunigen: Ab Samstag entfallen für klinische Prüfungen von COVID-19-Arzneimitteln mit genetisch veränderten Organismen vorherige Umweltverträglichkeitsprüfungen. Jens Spahn (CDU) begrüßt dies als Schritt, „keine wertvolle Zeit zu verlieren.“
Die EU will die Entwicklung eines COVID-19-Impfstoffes beschleunigen. Dafür setzt sie nun befristet Auflagen aus: Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) teilte der Rat der Mitgliedstaaten am Dienstagabend mit, dass ab dem 19. Juli COVID-19-Arzneimittel mit genetisch veränderten Organismen (GVO) ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung klinisch geprüft werden können. Zudem wird klargestellt, dass die Regelung auch gilt, wenn Mitgliedstaaten den Einsatz von offiziell noch nicht genehmigten COVID-19-Arzneimitteln mit genetisch veränderten Organismen erlauben wollen.
Spahn: keine wertvolle Zeit verlieren
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommentiert laut dpa: „Diese Verordnung wird sicherstellen, dass klinische Prüfungen in der EU ohne Verzögerung starten können und dass keine wertvolle Zeit verloren geht.“ Ein Impfstoff gegen COVID-19 werde dringend benötigt.
Die neue EU-Verordnung gilt, solange die Weltgesundheitsorganisation COVID-19 als Pandemie betrachtet oder solange ein Beschluss der Kommission gilt, mit dem sie eine gesundheitliche Krisensituation aufgrund von COVID-19 feststellt.
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