Nachlese zum DAT 2019

Noch viele offene Fragen zur Digitalisierung

Süsel - 22.06.2020, 16:30 Uhr

Was wurde aus den Anträge des DAT 2019? (c / Foto: Schelbert)

Was wurde aus den Anträge des DAT 2019? (c / Foto: Schelbert)


Über die Absage des Deutschen Apothekertages 2020 wird derzeit viel diskutiert. Doch was ist eigentlich aus den Anträgen des Vorjahres geworden? Der jüngste Rückblick der ABDA auf diese Anträge macht deutlich, dass damit noch viel zu tun bleibt - auch ohne neue Anträge aus diesem Jahr. Dies gilt auch für das aktuelle Thema Digitalisierung.

Wie immer im Juni hat die ABDA auch in diesem Jahr einen Bericht darüber erstellt, wie die Anträge des vorherigen Deutschen Apothekertages (DAT) bearbeitet wurden. Dieser Bericht dient stets als Arbeitsgrundlage für die Sommersitzung der ABDA-Mitgliederversammlung, die diesmal für den 1. Juli geplant ist. Was die ABDA selbst über ihre bisherige Arbeit berichtet und welche Konsequenzen sich daraus ergeben könnten, soll hier für die Anträge zur Digitalisierung gezeigt werden.

Digitalisierung auch bei pharmazeutischen Dienstleistungen

Zu dem allgemein formulierten Antrag, die Digitalisierung in den Apotheken voranzutreiben, verweist die ABDA auf das geplante Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz als Grundlage für künftige honorierte pharmazeutische Dienstleistungen. Dazu erklärt die ABDA: „Bei der Auswahl geeigneter pharmazeutischer Dienstleistungen durch die Apothekerschaft wird ihre mögliche Unterstützung durch digitale Mittel berücksichtigt.“ Damit gibt die ABDA einen kleinen Hinweis zu ihrem gut gehüteten Geheimnis, welche honorierten Dienstleistungen sie anstrebt. Digitale Mittel gehören also dazu.

Viel Arbeit für das E-Rezept

Ein anderer Antrag hatte gefordert, eindeutige und justiziable Rahmenbedingungen für das E-Rezept zu schaffen. In zwei weiteren Anträgen ging es um das erweiterte Makelverbot und ein ergänzendes Zugabeverbot. Dazu verweist die ABDA auf die laufende Gesetzgebung für das Patientendaten-Schutzgesetz. Das Makel- und das Zuweisungsverbot seien dort aufgegriffen worden. Dazu seien sozial- und apothekenrechtliche Änderungen vorgesehen. Die ABDA erklärt zudem, dass sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) als Sachwalter der Interessen von Patienten und Apothekern in der Gematik sehe. Dabei spiele die technische Umsetzung des Zuweisungs- und Makelverbotes eine zentrale Rolle. Die ABDA schreibt allerdings nicht, dass offenbar gerade dort noch viel zu tun.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Verursacherprinzip!

von Thomas Eper am 23.06.2020 um 12:09 Uhr

"...fehlerfreie Verordnungen sicherzustellen und damit Retaxationen bei E-Rezepten weitgehend auszuschließen."

Und wenn nicht, zahlt der Fehler-Verursacher und nicht wir!
Ist das so schwer zu kapieren?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Wie ist es der ABDA eigentlich gelungen die "Anträge der letzten Jahre" unbemerkt "mit umziehen" zu lassen?

von Christian Timme am 22.06.2020 um 17:22 Uhr

Wenn Tonnen von "belastendem Material" zu Umzügen führen ... scheint der eigentliche Aufrag bereits in Vergessenheit geraten zu sein ... das scheint auch der tiefere Grund für die zügige Entwicklung neuerer Anliegen zu sein ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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