Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Begrenzte Geduld beim VOASG

Kiel - 18.06.2020, 11:30 Uhr

Dr. Kai Christiansen, Kammerpräsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, möchte Securpharm auf den Prüfstand stellen. (m / Foto: tmb)

Dr. Kai Christiansen, Kammerpräsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, möchte Securpharm auf den Prüfstand stellen. (m / Foto: tmb)


Dr. Kai Christiansen, Kammerpräsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, möchte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beim VOASG unterstützen, erwartet aber Ergebnisse in diesem Jahr. Anderenfalls sei das Rx-Versandverbot nötig, das nur zurückgestellt sei. Außerdem warb Christiansen für ein Plattformverbot beim E-Rezept und er möchte Securpharm auf den Prüfstand stellen. Hoffnungsvolles gab es zur Mehrwertsteuer beim Kassenabschlag zu hören.

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein fand am gestrigen Mittwoch als Webmeeting statt. Dort gab es keine Diskussion und keine Resolution zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG), aber Kammerpräsident Dr. Kai Christiansen ging differenziert auf das Thema ein. Er berichtete über die Position der Bundesapothekerkammer, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dabei zu unterstützen, das VOASG durchzubekommen. Spahn habe versichert, dies nun mit der EU-Kommission zu besprechen. Doch neben den Apothekern sei auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion daran interessiert, dass dabei in diesem Jahr etwas geschehe. Zugleich räumte Christiansen ein: „Es ist nicht die bestmögliche, sondern die zweitbeste Lösung.“ Das Gesetz enthalte viele positive Punkte, besonders bei den pharmazeutischen Dienstleistungen. Doch falls die EU-Kommission das Gesetz ablehne oder die Maßnahmen nicht standhielten, müsse das Rx-Versandverbot eingeführt werden. „Wir haben es nie aufgegeben, nur zurückgestellt“, erklärte Christiansen und ergänzte, dass sich die Gleichpreisigkeit im VOASG nur auf die GKV bezieht.

Christiansen: Makelverbot soll Plattformverbot heißen

Außerdem müsse nun beim Patientendatenschutzgesetz (PDSG) alles dafür getan werden, dass es für das Makelverbot auch eine technische Umsetzung gebe. Nach der Dispensierung der Arzneimittel in der Apotheke könnten die Patienten ihre Daten mit verschiedenen Apps weiter verarbeiten, aber nicht vorher. Letztlich müsse Makelverbot auch Plattformverbot heißen, erklärte Christiansen. Es dürfe nicht sein, dass Apotheken Gebühren an App-Betreiber zahlen müssten, um Rezepte beliefern zu können. Außerdem erscheint es für Christiansen nicht sinnvoll, die Verfügbarkeit verordneter Arzneimittel prüfen zu lassen, weil diese ohnehin oft wegen der Rabattverträge ausgetauscht würden. „Hier gilt es, ein großes Chaos zu verhindern“, folgerte Christiansen.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

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von Anita Peter am 18.06.2020 um 11:42 Uhr

"erwartet aber Ergebnisse in diesem Jahr"

Ach gebt ihm doch noch ein wenig länger Zeit. Warum die Eile, das EUGH Urteil hat erst 4en Geburtstag und das erezept kommt ja auch erst 2080.

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