Außerordentliche Sitzung des Vorstands

BAK entscheidet über Leitplanken für Grippeimpfungen in den Apotheken

Berlin - 16.06.2020, 09:00 Uhr

Bisher durften nur Ärzte gegen Grippe impfen. Zur kommenden Saison will die Regierung jedoch die Apotheker mit ins Boot holen, um die Impfquoten zu erhöhen. (c / Foto: imago images / Christian Ohde)

Bisher durften nur Ärzte gegen Grippe impfen. Zur kommenden Saison will die Regierung jedoch die Apotheker mit ins Boot holen, um die Impfquoten zu erhöhen. (c / Foto: imago images / Christian Ohde)


In ihrer außerordentlichen Vorstandssitzung am heutigen Dienstag will die Bundesapothekerkammer (BAK) die Eckpfeiler für Grippeschutzimpfungen in den Apotheken einschlagen. Die Entwürfe zu Leitlinie und Arbeitshilfen liegen DAZ.online bereits vor.

Lange haben die Apotheker auf sie gewartet, jetzt soll sie kommen: Die Leitlinie inklusive Arbeitshilfen für die Grippeimpfung in der Apotheke. Mit Beschluss des Masernschutzgesetzes hatte der Gesetzgeber Modellprojekte zur Immunisierung in den Offizinen möglich gemacht. Demnach können sich auch Apotheken und Apothekenkooperationen direkt an die Krankenkassen wenden und mit ihnen die Konditionen verhandeln.

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Das Vorhaben ist jedoch umstritten: Nicht nur vonseiten der Ärzte, auch aus dem Apothekenlager kommt vereinzelt Gegenwind. Während die einen die Chance sehen, sich als Heilberufler zu profilieren und ihre Kompetenz unter Beweis zu stellen, fürchten die anderen den Zorn der Ärzte, eine unklare haftungsrechtliche Situation oder Preisdumping durch die Kassen.

ABDA steht hinter Modellprojekten

Ungeachtet aller Zweifel hatte die ABDA stets betont, den politisch gewollten Schritt mitgehen zu wollen und für die Grippeimpfung in den Apotheken geworben. Heute könnte die Bundesapothekerkammer ein gutes Stück auf diesem Weg vorankommen: Nach Informationen von DAZ.online will der Vorstand heute die Leitlinien, Arbeitshilfen und das Curriculum für die notwendige Fortbildung der Pharmazeuten beschließen.

„Ziel der Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken ist die Verbesserung der Impfquote“, schreibt die BAK in ihrer Leitlinie. „Apotheken, die an einem Modellprojekt teilnehmen, müssen die Vorgaben der entsprechenden Vereinbarung hinsichtlich Qualifikation, Ausstattung, etc., erfüllen.“ Dem Berufshaftpflichtversicherer sollte der Inhaber die Teilnahme am Modellvorhaben vorab anzeigen, betont die Bundesapothekerkammer. „Außerdem muss der Grippeimpfstoff für die aktuelle Saison in ausreichender Menge verfügbar sein.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Von der Wiege bis zur Bahre..

von Dr. Peter M. Schweikert-Wehner am 16.06.2020 um 14:09 Uhr

Hauptsache es gibt wieder jede Menge Vorschriften, Formulare und Möglichkeiten für Amtsapotheker uns die Hölle heiß zu machen. Gebt uns lieber mal eine liberalere Berufsordnung, bei der man impfen kann, Lippenherpes als solchen benennen und nicht bei Beratung zur Dosierung strafbar wird!

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