Konjunkturpaket

Bundesregierung beschließt temporäre Mehrwertsteuersenkung

Berlin - 12.06.2020, 11:15 Uhr

Die Bundesregierung hat am heutigen Freitag unter anderem eine temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer beschlossen, die für Apotheker negative Konsequenzen haben könnte. (s / Foto: imago images / photothek)

Die Bundesregierung hat am heutigen Freitag unter anderem eine temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer beschlossen, die für Apotheker negative Konsequenzen haben könnte. (s / Foto: imago images / photothek)


Die Bundesregierung hat am heutigen Freitag Teile des geplanten Konjunkturpakets beschlossen: die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer und den Kinderbonus. Insbesondere die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer ist für Apotheken relevant, denn die Maßnahme könnte ich in größeren finanziellen Verlusten für die Apotheken auswirken. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) äußerte sich zu den damit verbundenen Schulden und zur Eile des Gesetzgebungsverfahrens.

Konkret beträgt die Mehrwertsteuer ab 1. Juli für ein halbes Jahr nur noch 16 statt 19 Prozent. Der ermäßigte Satz, der für viele Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gilt, sinkt von 7 auf 5 Prozent. Außerdem hat das Kabinett eine weitere Maßnahme zur Unterstützung von Familien beschlossen: Demnach bekommen Familien einen Zuschuss von 300 Euro pro Kind, ausgezahlt in mehreren Raten über das Kindergeld. Weil der Bonus mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, nicht aber auf die Grundsicherung angerechnet wird, profitieren besonders Familien mit geringen Einkommen. Beide Maßnahmen bedürfen noch Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat, bevor sie in Kraft treten können. Deshalb sind jeweils Sondersitzungen am 29. Juni geplant.

Im ARD-Morgenmagazin am heutigen Freitag erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz, warum die Bundesregierung bei der temporären Senkung der Mehrwertsteuer so ein Tempo macht. „Sie muss so kurzfristig sein, sonst würde sie gar nicht diesen Effekt erzielen“, sagte der SPD-Politiker. Die Geschwindigkeit sei ein Teil ihres Erfolgs, ebenso die Befristung. Die Menschen sollten einkaufen gehen und wieder Zuversicht haben.

Scholz: Wir haben das schon einmal geschafft

Für die Rückzahlung der durch das Konjunkturprogramm verursachten Schulden zeigte Scholz sich optimistisch. Schon im ersten Paket habe die Regierung gesagt, dass ab 2023 „die Schulden, die wir oberhalb der Grenzen des Grundgesetzes für eine Neuverschuldung aufnehmen, wieder zurückgezahlt werden. Das können wir auch.“ Man habe es ja schon mal vorgemacht, fügte er hinzu und verwies auf die Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 und 2009. Damals sei die Staatsverschuldung von knapp über 60 Prozent auf über 80 Prozent gestiegen und anschließend wieder auf unter 60 Prozent gesunken.

Apotheken drohen Verluste

Für die Apotheker könnte die Absenkung der Mehrwertsteuer mit herben finanziellen Verlusten verbunden sein. Auf diesen Zusammenhang hatte DAZ.online bereits am Freitag voriger Woche aufmerksam gemacht. Wenn Apotheken derzeit für ein Arzneimittel 1,77 Euro brutto weniger erhalten, mindert das ihren Nettoumsatz um 1,487 Euro. Wenn der Mehrwertsteuersatz jedoch auf 16 Prozent sinkt, vermindert der Kassenabschlag den Nettoumsatz um 1,526 Euro. Für jedes abgerechnete Arzneimittel nehmen die Apotheken also netto 4 Cent weniger ein. Bei etwa 310 Millionen Rx-Arzneimitteln zulasten der GKV in einem halben Jahr würde dies eine Einbuße von 12,4 Millionen Euro für alle Apotheken oder etwa 650 Euro pro Durchschnittsapotheke nach sich ziehen.

Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), hatte sich zuletzt kritisch zur zeitweiligen Absenkung des Mehrwertsteuersatzes geäußert. Der DAV begrüße das Anliegen der Bundesregierung, die Wirtschaft zu stärken und die negativen Folgen der Pandemie abzufedern. Die Mehrwertsteuersenkung möge dabei generell helfen, führe aber bei der Arzneimittelversorgung auch zu Schwierigkeiten. Eine Nachfragesteigerung sei bei Arzneimitteln nicht gewollt. Durch die Mehrwertsteuersenkung würden die Apotheken nicht nur administrativ, sondern auch finanziell zusätzlich belastet. Außerdem sei die Zeit für die Umsetzung bis zum 1. Juli knapp.


bro / dpa
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Märchen-Steuer

von Bernd Jas am 12.06.2020 um 19:53 Uhr

Sie lieben halt den Mittelstand.

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