2. Bevölkerungsschutzgesetz

Länder lassen Maßnahmenpaket zum Pandemieschutz passieren

Berlin - 15.05.2020, 13:59 Uhr

Der Bundesrat hat heute einem Gesetz zugestimmt, das dem Bundesgesundheitsminister weitere Möglichkeiten zum „Durchregieren“ in einer Epidemie verschafft. Ohne Zustimmung der Länder kann er nun etwa die Approbationsordnung der Apotheker anpassen. (r/Foto: imago images / photothek)

Der Bundesrat hat heute einem Gesetz zugestimmt, das dem Bundesgesundheitsminister weitere Möglichkeiten zum „Durchregieren“ in einer Epidemie verschafft. Ohne Zustimmung der Länder kann er nun etwa die Approbationsordnung der Apotheker anpassen. (r/Foto: imago images / photothek)


Der Bundesrat hat am heutigen Freitag das zweite Bevölkerungsschutzgesetz passieren lassen. Gegen das zustimmungspflichtige Gesetz erhoben die Länder keine Einwände, beschlossen aber begleitende Entschließungsanträge. Auf der Tagesordnung der Länderkammer standen zudem weitere Gesetze, die durch die COVID-19-Pandemie bedingt sind. So wurde etwa auch eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes beschlossen.

Nachdem der Bundestag am gestrigen Donnerstag das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ abschließend beraten hat, stand heute die Beratung im Bundesratsplenum an. Erklärtes Ziel des sogenannten Pandemieschutzgesetzes II ist, mit SARS-CoV-2 Infizierte schnell zu finden, zu testen und zu versorgen. Es wird unter anderem eine Ermächtigungsgrundlage für das Bundesgesundheitsministerium geschaffen, mit dem es die Gesetzliche Krankenversicherung per Verordnung verpflichten kann, Tests auf das Coronavirus oder Antikörpertests grundsätzlich zu bezahlen. Damit sollen Tests in einem weiteren Umfang als bisher möglich werden – zum Beispiel auch dann, wenn jemand keine Symptome zeigt. Getestet werden soll vor allem im Umfeld gefährdeter Personen, etwa in Alten- und Pflegeheimen sowie in Kliniken. Außerdem sind umfassende Meldepflichten für Labore und Gesundheitsämter vorgesehen. So sind jetzt auch negative Testergebnisse auf SARS-CoV-2 zu melden. Weiterhin sollen Altenpflegekräfte einen Bonus erhalten und pflegende Angehörige besser unterstützt werden.

Grund zur Intervention sahen die Ländervertreter bei diesem zustimmungsbedürftigen Gesetz nicht. Es gab keine Redebeiträge, allerdings stimmte das Plenum mehrheitlich insgesamt vier begleitenden Entschließungsanträgen zu. In einem davon geht es um eine bessere Honorierung von Pflegekräften. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz soll zwar die sogenannte Corona-Prämie für Altenpfleger kommen, ebenso für Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften. Das ist aus Sicht des Bundesrats zwar ein erster Schritt – doch die „herausragenden Leistungen und besonderen Belastungen der Pflegekräfte in der aktuellen Corona-Pandemie“ will er noch mehr gewürdigt wissen. Er sieht den grundsätzlichen Bedarf für eine verbesserte,  allgemeinverbindlich tariflich verankerte Vergütung der Pflegekräfte und erwartet von der Bundesregierung ein entsprechendes Konzept. 

Die weiteren Entschließungsanträge betreffen Prüfbitten für Finanzhilfen für bestimmte Krankenhäuser (Universitätskliniken und „Maximalversorger“) sowie für sozialpädiatrische Zentren, medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen und ambulante Vorsorge- und Reha-Einrichtungen. Die Ambulanzen bräuchten Unterstützung bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz, so der Bundesrat. Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, ob Regelungen zur Flexibilisierung der Ausbildung, wie sie für Ärzte und jetzt auch für Zahnärzte und Apotheker getroffen wurden, auch für Psychotherapeuten möglich sind.   



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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