Für Kliniken und Praxen

Händedesinfektionsmittel – welche Rezepturen das RKI für die Eigenherstellung empfiehlt

Stuttgart - 11.05.2020, 09:00 Uhr

Welche Händedesinfektionsmittel-Rezepturen aus der Apotheke sind auch für Kliniken und Arztpraxen geeignet? Kennen sie die richtige Einwirkzeit zu jeder Rezeptur? (b/Foto: imago images / Ralph Peters)

Welche Händedesinfektionsmittel-Rezepturen aus der Apotheke sind auch für Kliniken und Arztpraxen geeignet? Kennen sie die richtige Einwirkzeit zu jeder Rezeptur? (b/Foto: imago images / Ralph Peters)


Auf Basis einer Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) dürfen im Rahmen der Corona-Pandemie Rezepturen für Händedesinfektionsmittel nach WHO oder Standardzulassungen in Apotheken hergestellt werden. Vor allem bezüglich der WHO-Rezepturen gab es in der Vergangenheit aber Verwirrung. Das RKI erklärt nun ausführlich die Unterschiede: Besonders wichtig sind die verschiedenen Einwirkzeiten, wenn die Händedesinfektionsmittel in Praxen und Kliniken zum Einsatz kommen. In Europa seien jene wenig bekannt. 

Am 5. Mai war Welthändehygienetag. Laut Robert Koch-Institut (RKI) wird in dieser seit 2009 bestehenden Kampagne der WHO (Weltgesundheitsorganisation) besonders die Händedesinfektion mit alkoholischen Einreibeprodukten als die wirksamste Einzelmaßnahme zur Unterbrechung von Infektionsketten hervorgehoben. 

Die aktuelle SARS-CoV-2-Pandemie betont laut RKI aber nicht nur den Stellenwert der Händedesinfektion an sich, sondern zeige auch, wie wichtig die stete Verfügbarkeit von Händedesinfektionsmitteln ist – „deren Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit nachgewiesen und die unter praktischen Bedingungen tauglich sind“. Damit spielt das RKI vor allem auf die verschiedenen Einwirkzeiten der nach WHO-Rezeptur hergestellten Händedesinfektionsmittel an.

Der akute Mangel an Händedesinfektionsmitteln hat in den vergangenen Wochen dazu geführt, dass in Apotheken, „aber auch in pharmazeutischen und chemischen Unternehmen sowie durch juristische Personen des öffentlichen Rechts zeitlich befristet Händedesinfektionsmittel hergestellt werden“ dürfen. Basis der Herstellungserlaubnis ist eine Ausnahmezulassung: Die Allgemeinverfügung (AV) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Sie basiert auf Rezepturen der WHO und den Standardzulassungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). 

Offenbar haben nicht nur DAZ.online immer wieder Nachfragen zu den Hintergründen der Empfehlungen und zur Wirksamkeit der Desinfektionsmittel erreicht. Sodass nun das RKI am 4. Mai ein Dokument zu den von der WHO empfohlenen Rezepturen veröffentlicht hat. Darin geht es um die Vorteile und Nachteile sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den typischen Rezepturen der AV (Allgemeinverfügung). 



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Kakophonie und Unfähigkeit von Bürokraten

von Dr. Ralf Schabik am 11.05.2020 um 18:52 Uhr

Sorry, Leute - aber ist das jetzt ein Possenspiel oder schreit das Ganze nach einer offiziellen juristischen Aufarbeitung ? Bedurfte es erst einer globalen Gesundheitskrise, bevor auffällt, dass es Dutzende von Vorschriften gibt, die sich zum Teil dramatisch gegenseitig widersprechen ? Was machen die Leute in den Behörden, die Registrierungs- und Zulassungsnummern vergeben ? Schauen die mal über den Tellerrand ? Wieso sind die "Limitationen der WHO-Rezepturen in Europa nur wenig bekannt" ? Hat die WHO versagt oder wieder einmal Europa ? Wieso gibt es keine "Standardzulassungen", die ALLE erforderlichen Parameter erfüllen, also Wirksamkeit und passable Verträglichkeit ? Wieso sind auf den "offiziellen" Listen in Deutschland Präparate, die offenbar unterdosiert sind - aber dennoch irgendwelche Nummern tragen ? Wieso wird der deutsche Markt gerade geflutet von Firmen aus Ländern, in denen Kühltransporter vor den Kliniken standen, weil die Leichenkammern überfüllt waren ? Wieso einigt man sich nicht weltweit auf eine Nomenklatur (m/m oder V/V) ? Es gibt noch eine Reihe weiterer Fragen ... das Thema "Desinfektionsmittel" ist ein wunderschönes Beispiel für das Totalversagen von Bürokraten über lange Zeiträume hinweg. Amtshaftung ???

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Kakophonie und Unfähigkeit von Bü

von Dr. Ralf Schabik am 11.05.2020 um 19:01 Uhr

Übrigens: 1:1 übertragbar ist meine Wutmail auf den Bereich "Mundschutz" ! Was da an verschiedenen Normen kursiert mit zum Teil absurden Unterschieden, das ist nicht mehr feierlich ! Auch da muss gefragt werden, was die diversen "Normausschüsse" all die Jahre gemacht haben. Und wenn man beobachtet, was jetzt auf den Markt geworfen wird, lachen sich erstens die Chinesen tot, wie doof die Deutschen sind - aber die Angebote, mit denen wir gerade überschüttet werden, sind zum Teil grotesk, wie da Begrifflichkeiten verwechselt werden. Ausländische Lieferanten schicken zum Teil absurdes Material, aber deutsche Hersteller werden durch irrwitzige Vorgaben an der Markteinführung von Top-Ware gehindert.
Anfang März habe ich Corona als Chance gesehen, dass Deutschland aufwacht.
Seit Ostern kriechen mehr Bürokraten aus ihren Löchern als vorher ... und es wird schlimmer als je zuvor.

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