Corona-Krise

Bundestag stellt „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ fest

Berlin - 25.03.2020, 17:29 Uhr

Bundesinanzmiister Olaf Scholz (SPD) plant angesichts der Corona-Epidemie eine Neuverschuldung von 156 Milliarden Euro. ( r / imago images / Jens Schicke)

Bundesinanzmiister Olaf Scholz (SPD) plant angesichts der Corona-Epidemie eine Neuverschuldung von 156 Milliarden Euro. ( r / imago images / Jens Schicke)


Der Bundestag hat am heutigen Mittwochnachmittag in der Corona-Krise ein beispielloses, milliardenschweres Hilfspaket beschlossen. Es umfasst Maßnahmen zur Rettung von Arbeitsplätzen und Unternehmen, zur Unterstützung von Krankenhäusern sowie zur Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnung der Bürger. Zudem hat das Parlament eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt.

Die COVID-19-Krise bestimmte am heutigen Mittwochnachmittag die Debatten im Bundestag. Unter anderem stimmte das Parlament einem Gesetzespaket von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu. Eines davon ist das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Es gibt der Regierung im Fall einer solchen Epidemie befristet zusätzliche Kompetenzen, um im Krisenmanagement in ganz Deutschland schneller reagieren zu können.

Zugleich stellte der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ fest – das ist die Voraussetzung, dass die neu ins Infektionsschutzgesetz eingefügten Ermächtigungsgrundlagen auch genutzt werden können. Es geht um Anordnungen und Verordnungen, die das Bundesgesundheitsministerium künftig direkt beschließen kann. Sie betreffen neben Meldepflichten für Fahrgäste im grenzüberschreitenden Bahn- und Busverkehr insbesondere diverse Maßnahmen zur Beschaffung von Arzneimitteln und Schutzausrüstung. Ausnahmeregelungen von den bestehenden Apothekenvorschriften werden ebenfalls möglich – sie können auch den Personaleinsatz und die Leitung betreffen. DAZ.online hatte über die Änderungen im Arzneimittel- und Apothekenbereich bereits berichtet.

Aber das Gesetz hält noch mehr Regelungen parat, beispielsweise Ausnahmen vom Baurecht, um etwa kurzfristig medizinische Einrichtungen errichten zu können und eine Entschädigungsregelung für Eltern, deren Kindern der Besuch einer Betreuungseinrichtung infolge einer Epidemie nicht mehr möglich ist.

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Überdies beschloss der Bundestag ein Gesetz, das Mehrkosten und Einnahmeausfälle auffangen soll („COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“). Es sichert den Kliniken in Deutschland Milliardenhilfen zum Schutz vor Finanznöten wegen der Corona-Krise. Für den Ausbau der Intensivbetten für schwer kranke Corona-Patienten soll es Bonuszahlungen geben. Die Krankenhäuser sollen für jedes nun frei gehaltene Bett 560 Euro pro Tag bekommen. Für jede neue Intensiv-Behandlungseinheit mit künstlicher Beatmung soll es 50.000 Euro Bonus geben. Für Mehrkosten bei Schutzausrüstung sind Zuschläge vorgesehen. Hintergrund ist, dass die Kliniken planbare Operationen und Neuaufnahmen vorerst aussetzen sollen. Dies soll Kapazitäten freimachen, um für Corona-Patienten mit schwereren Verläufen vorbereitet zu sein. Der Bund kalkuliert allein als Ausgleich dafür mit Mehrausgaben von 2,8 Milliarden Euro. Zudem soll die Zahl von bisher 28.000 Intensivbetten verdoppelt werden.



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