Masernschutzgesetz in Kraft getreten

Eltern und Ärzte ziehen wegen Impfpflicht vors Bundesverfassungsgericht

Berlin - 02.03.2020, 07:00 Uhr

Ist die Impfpflicht gegen Masern verfassungskonform? Das soll das Bundesverfassungsgericht nun prüfen. (c / Foto: zerbor / stock.adobe.com)

Ist die Impfpflicht gegen Masern verfassungskonform? Das soll das Bundesverfassungsgericht nun prüfen. (c / Foto: zerbor / stock.adobe.com)


Pünktlich zum Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am gestrigen Sonntag haben die ersten Eltern sowie ein Arzt und eine Ärztin Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz angekündigt. Zwei Familien, die sich dem „Impfzwang“ nicht beugen wollen, möchten eine Eilentscheidung in Karlsruhe herbeiführen, weil sie nach dem Ende der Elternzeit auf eine Kinderbetreuung angewiesen sind.

Am 1. März ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Damit gibt es nun insbesondere eine Masernimpfpflicht für Kinder: Eltern, deren Kinder in eine Kita, eine Tagespflege oder Schule aufgenommen werden sollen, müssen jetzt nachweisen, dass diese vollständig geimpft sind. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Ein Schulausschuss ist wegen der bestehenden Schulpflicht hingegen nicht möglich. Gegen Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, kann aber ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro verhängt werden.

Schon während des Gesetzgebungsverfahrens gab es Kritik an der neuen Masernimpfpflicht – Klagen gegen das Gesetz wurden angedroht. Nun haben die Vereine „Initiative freie Impfentscheidung e. V.“ sowie „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V .“ bekannt gegeben, dass pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes die ersten Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden. „Mindestens vier Familien sowie eine Ärztin und ein Arzt“ würden klagen heißt es. Die beiden Vereine, die nicht als Impfgegner gesehen werden wollen, sondern ihrer eigenen Darstellung zufolge lediglich die Möglichkeit einer freien und mündigen Entscheidung pro oder contra Impfen verfechten, unterstützen sie dabei.

Laut Pressemitteilung der Vereine sind die ersten Beschwerdeführer zwei Familien aus Hessen und Sachsen, die ihr Kind demnächst in eine Kita- oder Kindergarten-Betreuung geben wollen, sowie zwei Familien aus Schleswig-Holstein und Sachsen, die ihr Kind ab 1. April 2020 beziehungsweise 1. Mai 2020 bei einer Tagesmutter zur Kindertagespflege angemeldet haben. Doch nach dem neuen Gesetz dürfen die Kinder nicht aufgenommen werden – denn sie sind nicht geimpft, und die Eltern wollen sich auch nicht zu einer Impfung zwingen lassen.

In zwei dringlichen Fällen, in denen die Eltern nach der Elternzeit wieder in ihren Beruf zurückkehren müssten und die Kinderbetreuung deshalb von existenzieller Bedeutung sei, würden die Verfassungsbeschwerden mit einem Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung des Masernschutzgesetzes verbunden.

Weitere Verfassungsbeschwerden sollen bereits in Vorbereitung sein. Hier wird es um Kinder gehen, die im Sommer in die Schule kommen sollen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Pervers!

von Stefan Haydn am 02.03.2020 um 10:24 Uhr

Da wird gegen bestens erprobte Impfungen mit fadenscheinigen Argumenten geklagt, aber bei Corona würde sich dann jeder mit einem nicht Langzeit-erprobten Impstoff versehen lassen.
Schizophren! Was anderes fällt mir dazu nicht mehr ein, vielleicht aber auch typisch deutsch!

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