Neue BAK-Infobroschüre

Wird die neue Musterweiterbildungsordnung in den Kammern umgesetzt?

Berlin - 27.02.2020, 09:00 Uhr

Wie wird die neue Musterweiterbildungsordnung in den Kammern umgesetzt? (Foto: imago images / Westend61)

Wie wird die neue Musterweiterbildungsordnung in den Kammern umgesetzt? (Foto: imago images / Westend61)


Die Verantwortung für die Weiterbildung liegt klassischer Weise bei den Apothekerkammern. Um einheitliche Standards zu gewährleisten, verabschiedet die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer eine Musterweiterbildungsordnung, die zuletzt 2018 geändert wurde. Die BAK hat nun auch ihre Weiterbildungsbroschüre angepasst. Doch wie ist eigentlich der konkrete Umsetzungsstand in den Kammern?

Im Oktober 2018 wurde die Musterweiterbildungsordnung auf einen Beschluss der BAK hin zuletzt aktualisiert: Dabei wurden die Gebiete „Pharmazeutische Analytik und Pharmazeutische Technologie“ zusammengefasst sowie der Bereich des Medikationsmanagements im Krankenhaus ergänzt. Nun hat auch die Bundesapothekerkammer ihre Informationsbroschüre aktualisiert. Daher ist DAZ.online der Frage nachgegangen, inwieweit die Änderungen in den einzelnen Weiterbildungsordnungen (WBO) der Kammern bereits umgesetzt werden.

Neue Kombination Analytik und Technologie

Aufgrund der Mindestdauer von 36 Monaten bis zum Abschluss eines Fachapothekers herrscht derzeit bei den meisten Kammern noch eine Übergangslösung für die Weiterbildung im Gebiet „Analytik und Technologie“: Apotheker, die sich bereits in einer Weiterbildung in der Technologie bzw. Analytik befinden, können oft wählen ob sie ihre Weiterbildung wie geplant nur in einem Gebiet oder in der neuen Kombination fortsetzen. Neue Anträge werden aber nur noch für das kombinierte Gebiet angenommen und auf längere Sicht sollen auch nur noch hierfür Seminare angeboten werden. Viele Kammern haben ihre Weiterbildungsordnungen allerdings bereits angepasst.

Wenig Zulauf für die Klinische Chemie

Ein Gebiet, welches zwar noch in der Musterweiterbildungsordnung der BAK enthalten, es aber nicht mehr in den Infoflyer geschafft hat, ist die „Klinische Chemie“. Grund dafür sei laut ABDA-Pressesprecher Christian Splett, dass die Weiterbildung nur in wenigen Kammern möglich sei und, dort wo sie es ist, so gut wie nie absolviert werde. Tatsächlich bieten aber nur fünf Kammern laut Angaben auf ihren Internetseiten die Weiterbildung an.

Eigentlich soll die Weiterbildung spezielle Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen in der Durchführung und Bewertung aller analytischen Methoden eines klinischen Labors vermitteln und umfasst laut den BAK Durchführungsempfehlungen für verschiedene chemische, physikalische, biochemische und mikrobiologische Untersuchungen biologischen Ursprungsmaterials.

Beispiel SLAK: WBO zum 1. Januar 2020 novelliert

Auf Nachfrage von DAZ.online bestätigte die Sächsische Landesapothekerkammer, man habe die WBO erst zum 1. Januar 2020 novelliert und die Klinische Chemie aufgenommen, da sie Bestandteil der Muster-WBO der BAK sei. Sowohl Anfragen als auch Absolventen hätte man in Sachsen allerdings bis dato keine. Nach Informationen der Kammer sollen wohl bundesweit überhaupt nur vier Apotheker diese Gebietsbezeichnung besitzen. Immerhin einen Fachapotheker in Klinischer Chemie konnte die Kammer Rheinland-Pfalz vorweisen. Derzeit sind allerdings auch dort keine neuen Absolventen in Aussicht, da es keine Weiterzubildenden gebe. Die Bundesapothekerkammer hat offenbar die Hoffnung bereits aufgegeben.

Dahingegen scheint die Bereichsweiterbildung Medikationsmanagement im Krankenhaus besser angenommen zu werden. So ist der Bereich von den meisten Kammern in die WBO aufgenommen worden. Nur vereinzelt ist die Weiterbildung noch nicht möglich.


Svea Türschmann
redaktion@daz.online


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