Spahns E-Rezept-Pläne

Spahns Makelverbot ohne „Dritte“ könnte faktisch wirkungslos sein

Süsel - 31.01.2020, 12:00 Uhr

Für die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes will das Bundesgesundheitsministerium die freie Apothekenwahl stärken. Allerdings greift die vorgeschlagene Regelung zu kurz. (c / Foto: imago images / epd)

Für die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes will das Bundesgesundheitsministerium die freie Apothekenwahl stärken. Allerdings greift die vorgeschlagene Regelung zu kurz. (c / Foto: imago images / epd)


Die Formulierung des geplanten Makelverbots für E-Rezepte bezieht sich nur auf Vertragsärzte und Krankenkassen. Die Forderung der Apotheker nach einem Makelverbot auch für „Dritte“ wurde im jüngsten Referentenentwurf für das Patientendaten-Schutzgesetz nicht berücksichtigt. Damit droht die Gefahr, dass das Makelverbot seine Wirkung verfehlen könnte. Denn es würde gerade die besonders interessierten Marktbeteiligten nicht erfassen.

Der Referentenentwurf für das Patientendaten-Schutzgesetz enthält das für die Apotheken wichtige Makelverbot für E-Rezepte. Die Formulierung stammt aus dem Entwurf für das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG). Die geplante Vorschrift wendet sich an „Vertragsärzte“ und „Krankenkassen“, aber nicht an Dritte. Damit hat das Bundesgesundheitsministerium eine wichtige Forderung der Apotheker zum VOASG nicht berücksichtigt.

Apothekertag forderte Makelverbot für Dritte

Der Deutsche Apothekertag hatte den Gesetzgeber schon im September 2019 einstimmig aufgefordert, bei der Formulierung des Makelverbots die Wörter „und durch Dritte“ anzufügen. Die Antragsteller, die Apothekerkammer Westfalen-Lippe und der Apothekerverband Schleswig-Holstein, hatten damals in der Begründung des Antrags erklärt, dass sich die Apotheken untereinander in einem gewünschten Wettbewerb um die Patienten befinden. Doch es dürfe keine zusätzliche Wettbewerbsebene um den Zugriff auf E-Rezepte geben. Denn Apotheken wären dann gezwungen sich unter hohen Kosten den Forderungen Dritter zu beugen. Die Antragsteller erklärten, dies würde zu einem ruinösen, unkalkulierbaren Wettbewerb führen und somit die flächendeckende Versorgung gefährden. Die Antragsteller führten in der Antragsbegründung weiter aus:


Anbieter wiederum könnten Patientinnen und Patienten durch Anreize vielfältiger Art dazu bewegen, ihnen elektronische Verordnungen für die Vermittlung an von ihnen organisierte Apotheken-Marktpartner zur Verfügung zu stellen. Es wird bereits jetzt versucht, solche Geschäftsmodelle am Markt zu etablieren.“

Antrag zum DAT


Blick in die USA verdeutlicht die Gefahr

Wie realistisch solche Szenarien sind, zeigt außerdem die Arbeit der Pharmaceutical Benefit Manager (PBM), die in den USA vielfach zwischen Patienten und Apotheken vermitteln und dabei große Gewinne erzielen. Schlimmstenfalls könnte ein Makelverbot ohne die Adressierung Dritter seine Wirkung verfehlen. Denn möglicherweise könnte jeder Interessierte eine Organisation, die selbst weder Vertragsarzt noch Krankenkasse ist, zwischen Patienten und Apotheken stellen. Außerdem sind die größten potenziellen Interessenten, beispielsweise ausländische Internetkonzerne, solche „Dritten“, nämlich weder Vertragsärzte noch Krankenkassen. Doch die Überzeugungsarbeit der ABDA hat das Bundesgesundheitsministerium offenbar nicht dazu bewegen können, die geplante Neuformulierung von § 31 Absatz 1 SGB V zu erweitern und auch auf „Dritte“ zu beziehen.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz

ABDA wirbt erneut für umfassendes Rezept-Makelverbot und die DAV-App

Patientendaten-Schutzgesetz verbietet Zuweisung von E-Rezepten / Absage an DAV-WebApp

VOASG: Auch das Makelverbot wird vorgezogen

Neue Änderungsanträge zum DVPMG

Das erweiterte Makelverbot soll kommen

Erste Reaktion auf Referentenentwurf

ABDA ist zufrieden mit Spahns E-Rezept-Plänen

Patientendaten-Schutzgesetz

Bundesrat winkt PDSG durch

3 Kommentare

Makelverbot

von Ingrid Schierle am 03.02.2020 um 7:59 Uhr

Solange wir in den Verbänden und Kammern Leute sitzen haben, die selbst aktiv am AM-Versand teilnehmen, sich Rezepte von Ärzten zuschustern lassen und dieses Geschäftsmodell auch noch ausweiten wollen, solange wird sich auch an der Haltung der ABDA nichts ändern und es werden immer Lippenbekenntnisse sein, wenn behauptet wird man möchte dieses Gebaren unterbinden.

An dieser Situation wird sich aber auch niemals etwas ändern, denn Apotheker, die ihren Beruf aus Überzeugung ausüben und sich in erster Linie als Heilberufler und nicht als Ökonom sehen, stehen selbst 6 Tage in der Woche in ihrem Laden und haben keine Zeit und auch keinen Nerv sich in irgendwelche Gremien wählen zu lassen. Aus diesem Grund werden ihre Interessen auch niemals vertreten werden. Es werden immer die Interessen der dicken Fische sein, auf dass diese noch fetter werden.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Spahn

von Alexander Zeitler am 01.02.2020 um 3:56 Uhr

Lesen sie einfach eine Überschrift bei Doc Check
"wo gehobelt wird, schwafeln Spähne"
zum Corona- Virus

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Makelverbot.

von Roland Mückschel am 31.01.2020 um 12:03 Uhr

Na ja, halt Spahn.
Was willste da sagen?
Das heisst Absicht.
Vielleicht kann man sich ja noch an integre Abgeordnete
wenden.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.