Brexit um Mitternacht

„No Deal-Brexit“ ist nicht aufgehoben, sondern vielleicht nur aufgeschoben

Remagen - 31.01.2020, 17:30 Uhr

Das Vereinigte Königreich tritt am morgigen Samstag aus der EU aus. Auf der Straße vor dem Buckingham Palace in London wurden Union Jacks aufgehängt. (Foto: imago images / ZA Images)

Das Vereinigte Königreich tritt am morgigen Samstag aus der EU aus. Auf der Straße vor dem Buckingham Palace in London wurden Union Jacks aufgehängt. (Foto: imago images / ZA Images)


Nach dem jahrelangen Gezeter um den Brexit scheint das Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union heute am Ende fast unbemerkt vonstatten zu gehen, für viele sicher „mit einer Träne im Knopfloch“. Die Kuh ist allerdings noch lange nicht vom Eis. Werden bis zum Jahresende keine ausreichenden Vereinbarungen für die zukünftigen Beziehungen zwischen EU und UK getroffen, könnte es noch mal „ganz Dicke“ kommen.

Heute um Mitternacht (Ortszeit Brüssel) ist es soweit: Nur noch wenige Stunden, dann wird Großbritannien tatsächlich kein EU-Mitglied mehr sein. Jahrelang gab es in Europa streckenweise kein anderes Thema, und nun wirkt die Szenerie insgesamt eher unaufgeregt und fatalistisch. Woran liegt das, und was ist in den nächsten Monaten nach dem Brexit zu erwarten? Ein No-Deal-Brexit konnte zumindest aktuell durch ein Austrittsabkommen abgewendet werden. 

Das heißt aber nicht, dass dieser nicht doch noch drohen könnte. Mit dem Abkommen wurde nämlich ein befristeter Übergangszeitraum vereinbart. Er beginnt am 1. Februar und endet am 31. Dezember 2020 und kann einmalig um ein oder zwei Jahre verlängert werden. Ein entsprechender Beschluss muss gemeinsam von der EU und Großbritannien getroffen werden, und zwar vor dem 1. Juli 2020.

Weitere Einzelheiten sind einem ausführlichen Fragen und Antworten-Dokument der Europäischen Kommission zum Austritt von Großbritannien aus der EU zu entnehmen.

Was passiert im Übergangszeitraum?

Bis zum Ende des Übergangszeitraums ergeben sich für die Bürger, Verbraucher, Unternehmen, Investoren, Studenten und Forscher in der EU und in Großbritannien keine Änderungen. UK wird nicht mehr in den Organen, Agenturen, Einrichtungen und Ämtern der EU vertreten sein, aber das EU-Recht wird dort bis zum Ende des Übergangszeitraums weiterhin gelten. Waren, die vor Ablauf des Übergangszeitraums in der EU oder im Vereinigten Königreich rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen auf und zwischen diesen beiden Märkten weiterhin in freiem Verkehr bleiben. Dies gilt für alle Waren, die in den Anwendungsbereich des freien Warenverkehrs fallen. Dazu gehören auch Gesundheitsprodukte, wie Arzneimittel und Medizinprodukte.

Wann starten die Verhandlungen?

Die EU und das Vereinigte Königreich sollen das knappe Jahr dazu nutzen, um eine neue Partnerschaft für die Zukunft zu vereinbaren. Am 3. Februar will die Kommission einen umfassenden Entwurf der Verhandlungsrichtlinien annehmen. Das Mandat muss dann noch im Rahmen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ gebilligt werden, bevor förmliche Verhandlungen mit Großbritannien eingeleitet werden können.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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