Arzneimittel-Lieferengpässe

HAV: Rabattvertrag nur mit „Reservelager“

Berlin - 10.01.2020, 15:15 Uhr

Die Hessenschau berichtete diese Woche einmal mehr über Arzneimittel-Lieferengpässe. ( r / Bildquelle: Hessenschau)

Die Hessenschau berichtete diese Woche einmal mehr über Arzneimittel-Lieferengpässe. ( r / Bildquelle: Hessenschau)


Diese Woche hat sich die „Hessenschau“ das Thema Arzneimittel-Lieferengpässe vorgenommen. Zu Wort kommt in dem Fernsehbeitrag auch der Geschäftsführer des Hessischen Apothekerverbands, Jürgen Schneider. Er bringt ein „Reservelager“ für versorgungsrelevante Arzneimittel als Maßnahme gegen Engpässe ins Spiel. DAZ.online hat nachgehakt.

Dass es bei zahlreichen Arzneimitteln Lieferengpässe gibt, ist mittlerweile nicht nur jenen bewusst, die täglich damit konfrontiert sind. Ob Zeitung, Online-Medien oder Fernsehen: Überall sind die Engpässe Thema. Am vergangenen Dienstag hat es auch die „Hessenschau“ aufgegriffen. Der TV-Beitrag schildert die alltäglichen Schwierigkeiten in der Apotheke und die missliche Lage für die Patienten. Apothekerin Lisa Schirmer erläutert etwa, dass es für das Antidepressivum Venlafaxin kein Ausweichpräparat gibt, so dass die betroffenen Patienten unter schlimmen Entzugserscheinungen leiden.

Zu Wort kommt auch Jürgen Schneider, Geschäftsführer des Hessischen Apothekerverbands (HAV). Er erläutert zunächst, dass die Billigproduktion ein Problem sei: Die Herstellung, auch der Wirkstoffe, finde vermehrt und konzentriert in China, Indien oder Vietnam statt. Komme es dort in einem Werk zu einem Ausfall, sei die ganze Lieferkette betroffen. Apothekerin Schirmer nennt auch die Rabattverträge als Problemverschärfer. Das wiederum bestreitet eine Kassenvertreterin: Die Rabattverträge führten zu mehr Planungssicherheit für die Unternehmen – was wiederum der Versorgungssicherheit diene, sagt Claudia Ackermann vom Verband der Ersatzkassen.

Meldepflicht und Vorräte

Was also tun, um die Probleme infolge von Lieferunfähigkeiten abzumildern? Der HAV stimmt in den allgemeinen Ruf nach einer verschärften Meldepflicht für Hersteller ein. Zudem spricht sich Schneider für mehr Vorräte aus: „Um Versorgungsengpässe auszuschließen, müsste man praktisch ein Reservelager haben“, sagt er in der Hessenschau. Für versorgungsrelevante Arzneimittel müsse ein Mindestbestand vorrätig sein, so dass Schwankungen ausgeglichen werden könnten.

Die Forderung nach einer „Arzneimittelreserve“ oder einer „nationalen Reserve“ gab es bereits in unterschiedlichen Nuancen von verschiedenen Seiten, etwa von den Ärzten. Die ABDA nennt eine solche Vorratshaltung allerdings nicht in ihrem Acht-Punkte-Katalog zur Bekämpfung von Engpässen. DAZ.online hat beim HAV-Geschäftsführer nachgefragt, wie genau er sich ein solches „Reservelager“ vorstellt.

Aus seiner Sicht sollte es Bedingung für einen Rabattvertragsabschluss sein, dass der bezuschlagte Unternehmer ausreichend mit dem Rabatt-Arzneimittel bestückt ist. Vor Vertragsbeginn sollte er ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung stellen, erläutert er gegenüber DAZ.online, zum Beispiel die Menge eines Monatsumsatzes. Daraus werde dann abverkauft, das Kontingent aber zugleich auch wieder entsprechend aufgefüllt, so dass sich das Warenlager beständig erneuere und somit ein Puffer entstehe. Dafür sei ein Anfangsinvestment nötig, räumt Schneider ein. Aber seiner Ansicht nach können die Unternehmen dies durchaus schultern – nötigenfalls mithilfe der Kassen, die schließlich viel durch ihre Rabattverträge sparten. Schneider erinnert die Kassen auch daran, dass ihr Interesse sein müsse, die Versorgungssicherheit sicherzustellen – und weniger die Planungssicherheit der Hersteller.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Lieferprobleme

von Neises am 11.01.2020 um 10:16 Uhr

Wann kapieren es endlich alle Beteiligten:
-Rabattvertragsabschlüsse weg,
-Produktion ausschließlich in Deutschland!!
Habe so etwas in 45 Jahren Apothekentätigkeit nicht erlebt.
Es kann nicht sein, daß alles auf dem Rücken der Apotheken läuft.

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