Keine Gleichstellung mit Steuerbetrügern

Freie Apotheker basteln an E-Petition gegen die Bonpflicht

Berlin - 07.01.2020, 14:20 Uhr

Kassenbons en masse: Seit dem 1. Januar müssen Händler Belege ausdrucken. Der Verein Freie Apothekerschaft will jetzt eine Petition dagegen starten. (s / Foto: imago images / Steinach)

Kassenbons en masse: Seit dem 1. Januar müssen Händler Belege ausdrucken. Der Verein Freie Apothekerschaft will jetzt eine Petition dagegen starten. (s / Foto: imago images / Steinach)


Die seit dem 1. Januar 2020 geltende Bonpflicht verärgert weiterhin viele Apotheker. Nachdem die Bundesregierung mehrfach klargestellt hat, dass die neue Belegausgabepflicht nicht mehr geändert oder gelockert werden soll, hat nun der Vereine Freie Apothekerschaft reagiert. In einer Pressemitteilung kündigt der Verein an, beim Bundestag eine E-Petition gegen die neue Pflicht einzureichen. Die Freien Apotheker wollen nicht mit Steuerbetrügern in einen Topf geworfen werden.

Den Steuerbehörden soll kein Geld mehr durch manipulierte Kassensysteme entgehen. Daher verabschiedete der Gesetzgeber bereits Ende 2016 das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Die neuen Regelungen, die für mehr Sicherheit sorgen sollen, treten nach und nach in Kraft. Bereits im vergangen Jahr wurde die Kassennachschau eingeführt. Seit dem 1. Januar 2020 gilt nun auch die sogenannte Bonpflicht für alle Steuerpflichtigen, die computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen nutzen – also auch für Apotheken. Für jeden Geschäftsvorfall muss dem Apothekenkunden künftig ein Bon ausgedruckt oder auf elektronischem Weg in einem standardisierten Format z. B. auf das Smartphone geschickt werden.

In der Bundesregierung hatte es zuletzt Stimmen gegeben, die eine kurzfristige Lockerung des Gesetzes forderten: Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bat seinen Kollegen im Finanzministerium Olaf Scholz (SPD), das Gesetz abzumildern. Doch Scholz und auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beharren beide auf der Pflicht – mit dem Verweis auf die Millionenbeträge, die dem Fiskus jährlich durch Steuerbetrug entgehen. Sowohl Scholz als auch Merkel wiesen allerdings auf die gesetzlich festgelegten Ausnahmen (Härtefälle) hin. Und: Das Bundesfinanzministerium stellte klar, dass ein Auslassen der Bonpflicht nicht bußgeldbewehrt ist.

Die Freie Apothekerschaft macht nun in einer Pressemitteilung deutlich, dass sie sich „dagegen wehrt, mit Steuerbetrügern in einen Topf geworfen zu werden“. Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes, wörtlich: „Die Belegausgabepflicht – im Volksmund auch Kassenbonpflicht – ab dem 1.1.2020 ist ein Bürokratie- und Kostenmonster für kleine und mittelständische Betriebe mit Kundenverkehr, insbesondere auch für die ca. 19.000 Apotheken, die mit ihren elektronischen Kassen bereits finanzamtstechnisch komplett gläsern sind und den Finanzbeamten alle Möglichkeiten bieten, den Betrieb ‚Apotheke‘ bis ins Kleinste zu durchleuchten. So ist es auch bei den meisten Einzelhandelsgeschäften. Insofern möge Herr Scholz bitte veröffentlichen, in welchen Bereichen der ‚Milliardenbetrug‘ hauptsächlich zu finden ist.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Bonpflicht

von Binder Heinz am 11.01.2020 um 19:05 Uhr

die Bon pflicht zeigt doch wieder das in Deutschland die Mittelschicht und der kleine Mann abgezockt werden.
Die Grosen Konzerne wie VW werden geschont ,die
dürfen den Kunden betrügen ,ohne bestraft zu werden.
Ein Minister darf Geld mit der Maut in Sand setzen
ohne Strafe.
Was tun,alle Geschäfte sammeln die Bons im Karton
und schicken die Kartons zum Finanzamt,da können
die Herrschaften ja nachrechnen.

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